LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 165/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 01.12.2010, 10:20:12


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann, Johann Seitinger

Betreff:
Novellierung des Raumordnungsgesetzes, um industrielle Massentierhaltung einzudämmen

Die industrielle Massentierhaltung nimmt in der Steiermark ständig zu, die Betriebe werden größer und werden von der Bevölkerung und den Gemeindeorganen zunehmend abgelehnt. Der Fall in Gralla bringt die negativen Entwicklungen auf den Punkt.

Der Lobbyismus der ÖVP für die Agrarindustrie führt dazu, dass es keine ausreichenden Regeln gibt, um die negativen Entwicklungen zu stoppen. 
Gemeinden müssen sich gegen solche geplante Betriebe wie in Gralla wehren können. Ein Instrument dafür wäre, wenn Massentierhaltungsbetriebe vom Gemeinderat als Sondernutzung im Freiland ausgewiesen werden müssten. Damit hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, einen Massentierhaltungsbetrieb, den niemand in der Gemeinde will, zu verhindern.

Der ursprüngliche Entwurf über ein neues Raumordnungsgesetz aus dem Jahr 2008 ist einen Schritt in die richtige Richtung gegangen.

Folgende Regelungen waren vorgesehen:

§ 27
Tierhaltungsbetriebe
(2) Tierhaltungsbetriebe, die zu einer Geruchszahl größer als G = 50 führen, sind nur im Rahmen einer festgelegten Sondernutzung gemäß § 33 Abs. 3 zulässig. Mehrere bauliche Anlagen gelten als solcher Tierhaltungsbetrieb, wenn sie in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine bauliche und/oder betriebsorganisatorische Einheit bilden und die Summe der Geruchszahlen mehr als G = 50 ergibt.

§ 33
Freiland
(3) Im Freiland können Flächen als Sondernutzung festgelegt werden, wenn aufgrund der besonderen Standortgunst die flächenhafte Nutzung im Vordergrund steht und diese nicht typischerweise einem Baulandgebiet zuzuordnen ist. Als Sondernutzungen gelten insbesondere Flächen für Erwerbsgärtnereien, Erholungs-, Spiel- und Sportzwecke, öffentliche Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Abfallbehandlungsanlagen und Lager für Abfälle, Aufschüttungsgebiete, Bodenentnahmeflächen, Schießstätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre Gefährdungsbereiche, Energieerzeugungs- und -versorgungsanlagen, Hochwasser- und Geschieberückhalteanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungs- und -reinigungsanlagen und Tierhaltungsbetriebe, die zu einer Geruchszahl größer als G = 50 führen. Erforderlichenfalls kann die Errichtung von baulichen Anlagen ausgeschlossen werden.

Auf Druck der ÖVP und der Landwirtschaftskammer hat die SPÖ in den Verhandlungen diese Bestimmungen aber fallen gelassen. Die Massentierhaltung wurde im neuen ROG 2010 nicht als Sondernutzung im Freiland definiert. Damit hat man den Gemeinden die Handhabe genommen, unerwünschte Formen der Agrarindustrie zu verhindern.

Da die industrielle Massentierhaltung immer mehr zunimmt und diese gerade die noch immer relativ klein strukturierte heimische Landwirtschaft zerstört, muss endlich auch in der ÖVP ein Umdenken einsetzen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. als erste Sofortmaßnahme eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Landtag einzubringen, wonach Massentierhaltungsbetriebe als Flächen der Sondernutzung im Flächenwidmungsplan auszuweisen sind,
2. dem Landtag darüber Bericht zu erstatten, welche Möglichkeiten es im Bodenschutzgesetz (Gülleverordnungen) und anderen einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen gibt, um zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und der ortsansässigen Bevölkerung gegen die zunehmende Massentierhaltung vorzugehen, und
3. an die Bundesregierung heranzutreten, um im UVP-Gesetz die einschlägigen Schwellenwerte bei der Massentierhaltung herabzusetzen und strengere Genehmigungsstandards zu verankern, sowie im Tierschutzgesetz die artgerechte Nutztierhaltung wesentlich zu stärken.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)