EZ/OZ: 218/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.12.2010, 00:06:25
Landtagsabgeordnete(r): Detlef Gruber (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Renate Bauer (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Maximilian Lercher (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Helga Ahrer (SPÖ), Manfred Wegscheider, Klaus Zenz (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Betreff:
Novellierung des Raumordnungsgesetzes betreffend Großställe
Der SPÖ-Entwurf des neuen Steiermärkischen Raumordnungsgesetztes, der dem Unterausschuss in der letzten Gesetzgebungsperiode vorgelegen ist, hat genau die Punkte beinhaltet, die nunmehr von der Landwirtschaftskammer in Bezug auf Großställe in der Steiermark gefordert werden. In diesem, dem seinerzeitigen Unterausschuss vorgelegenen Entwurf war im § 27 Abs. 2 folgender Text beinhaltet:
"(2) Tierhaltungsbetriebe, die zu einer Geruchszahl größer als G = 50 führen, sind nur im Rahmen einer festgelegten Sondernutzung gemäß § 33 Abs. 3 zulässig. Mehrere bauliche Anlagen gelten als solcher Tierhaltungsbetrieb, wenn sie in einem räumlichen Naheverhältnis stehen und eine bauliche und/oder betriebsorganisatorische Einheit bilden und die Summe der Geruchszahlen mehr als G = 50 ergibt."
Die korrespondierende Bestimmung dazu fand sich im Entwurf in § 33 Abs. 3 und lautet folgendermaßen:
"(3) Im Freiland können Flächen als Sondernutzung festgelegt werden, wenn aufgrund der besonderen Standortgunst die flächenhafte Nutzung im Vordergrund steht und diese nicht typischerweise einem Baulandgebiet zuzuordnen ist. Als Sondernutzungen gelten insbesondere Flächen für Erwerbsgärtnereien, Erholungs-, Spiel- und Sportzwecke, öffentliche Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Abfallbehandlungsanlagen und Lager für Abfälle, Aufschüttungsgebiete, Bodenentnahmeflächen, Schießstätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre Gefährdungsbereiche, Energieerzeugungs- und -versorgungsanlagen, Hochwasser- und Geschieberückhalteanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungs- und -reinigungsanlagen und Tierhaltungsbetriebe, die zu einer Geruchszahl größer als G = 50 führen. Erforderlichenfalls kann die Errichtung von baulichen Anlagen ausgeschlossen werden."
In den abschließenden Verhandlungen entfielen diese beiden Passagen ersatzlos, um in Bezug auf die Landwirtschaftskammer einen Kompromiss für die Beschlussfassung zu erreichen.
Die Argumentation der Landwirtschaftskammer war in etwa die, dass die Landwirtschaft ihre Flächen weiterhin nach eigenem Gutdünken bebauen dürfen sollte und es daher keinen Eingriff der Gemeinden im Weg der Festlegung von Freiland Sondernutzungen geben sollte.
Die Intentionen der SPÖ waren aber immer genau die, die nun auch die Landwirtschaftskammer fordert. Es geht nämlich darum, dass für Projekte gewisser Großbetriebe, sei es nun ab der im Entwurf festgelegten Zahl von G=50 oder ab der in den Verhandlungen angebotene Zahl von G=100, sehr wohl vorab mit den Instrumenten der Raumordnung geprüft werden soll, ob diese Flächen im Gesamtgefüge der Gemeinde betrachtet für die Errichtung derartiger Großställe geeignet sind oder nicht. Dieses Instrument fehlt nunmehr den Gemeinden, baurechtlich sind die Probleme nicht lösbar.
Die SPÖ-Landtagsfraktion ist aber gern weiterhin bereit, eine diesbezügliche Novelle des neuen Raumordnungsgesetzes vorzunehmen, wenn die Landwirtschaftskammer Steiermark nun erkennt, dass diese vorgeschlagenen Regelungen sehr wohl auch im Sinn der Landwirtschaftskammer und vor allem der Erhaltung der kleinstrukturienden Landwirtschaft in der Steiermark sind.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Ein Unterausschuss soll die rechtlichen Grundlagen für die behördlichen Mitwirkungsmöglichkeiten betreffend die Situierung von Tierhaltungs-Großställen beraten und dem Landtag einen diesbezüglichen Entwurf einer Novellierung des Raumordnungsgesetzes zur Umsetzung vorlegen.
Unterschrift(en):
Detlef Gruber (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Renate Bauer (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Maximilian Lercher (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Helga Ahrer (SPÖ), Manfred Wegscheider, Klaus Zenz (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ)