LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 21

EZ/OZ 166/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Vereinbarungen über Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen im Streckennetz der GKB im Rahmen des Privatbahngesetz 2004 zwischen der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Busbetrieb GmbH, dem BMVIT und dem Land Steiermark, Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2014 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 18,5 Mio. EUR und einem Landesanteil von insgesamt maximal 6.068.500 EUR


zu:


  • 166/1, Vereinbarungen über Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen im Streckennetz der GKB im Rahmen des Privatbahngesetz 2004 zwischen der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Busbetrieb GmbH, dem BMVIT und dem Land Steiermark, Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2014 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 18,5 Mio. EUR und einem Landesanteil von insgesamt maximal 6.068.500 EUR (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 07.12.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Das Land Steiermark hat zur Verbesserung der Qualität im direkten Kundenbereich der GKB-Eisenbahnstrecken bereits seit dem Jahr 1993 insgesamt fünf Übereinkommen abgeschlossen, die insbesondere den Ausbau von Haltestellen und Bahnhöfen sowie Park&\;Ride-Anlagen zum Inhalt hatten.

Zur weiteren Attraktivierung und Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes auf den Strecken der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Busbetrieb GmbH (GKB) im Sinne des gesamtsteirischen S-Bahn-Ausbaus sind zahlreiche Verbesserungen und Reinvestitionen in der Eisenbahninfrastruktur der GKB erforderlich. Darunter fallen insbesondere der Ausbau von Verkehrsstationen, Park&\;Ride (P&\;R) ‑ Anlagen, Bike&\;Ride (B&\;R) ‑ Anlagen, der Aufbau eines Fahrgastinformationssystems, Investitionen in die gesamte Eisenbahnsicherungstechnik, Reinvestitionen bei Brückenobjekten und Lichtzeichenanlagen von Eisenbahnkreuzungen sowie weiterführende Planungen, um darüber hinaus den S-Bahn-Vollbetrieb in absehbarer Zeit auf den GKB-Strecken durchführen zu können.

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aufgrund des Status der GKB als Privatbahn auf der Basis des Privatbahngesetzes 2004. Dieses sieht vor (§4), dass der Bund bei Investitionen 50% der Kosten übernimmt, wenn Dritte, insbesondere Gebietskörperschaften für den Rest aufkommen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind zu 100% vom Eigentümer zu übernehmen, der in Fall der GKB der Bund ist.
Entsprechend früherer Vereinbarungen erklärt sich das Land Steiermark bereit, jene Infrastrukturanlagenteile zu fördern, die zum Nutzen der GKB-Fahrgäste sind und der Weiterentwicklung in Richtung Barrierefreiheit dienen. Dies betrifft Maßnahmen zur Verbesserung der Bahnsteige, der P&\;R- und B&\;R-Anlagen sowie der Fahrgastinformation. Maßnahmen in der Sicherungstechnik sind insofern fahrgastrelevant und im Interesse des Landes, als dadurch die Kapazität der Infrastruktur erhöht werden kann und ein besseres Fahrplanangebot (S-Bahn) realisiert werden kann. Darüber hinaus sind weiterführende Planungen für Kapazitätserhöhungen bis zum S‑Bahn-Vollbetrieb im Interesse des Landes. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Privatbahnfinanzierung zu 50% vom Land Steiermark gefördert.
Für Reinvestitionsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes gibt seitens des Landes nur dann eine Kostenbeteiligung, wenn das Land als Straßenhalter bei einer Eisenbahnkreuzung betroffen ist. Für die übrigen Reinvestitionsmaßnahmen wie Eisenbahnbrücken und -durchlässe sowie Eisenbahnkreuzungen mit anderen Straßenhaltern, kommt die Hälfte der Finanzierung aus den Eigenmitteln der GKB bzw. kann mit den jeweiligen Straßenhaltern über eine Kostenbeteiligung noch verhandelt werden.

Dieses Paket für mittelfristige Investitionen für die GKB und die oben genannten Finanzierungsgrundsätze wurde im Rahmen der gesamtösterreichischen Privatbahnfinanzierung im 7. mittelfristigen Investitionsprogramm (7. MIP) bereits vom Bund (BMF und BMVIT) und vom Aufsichtsrat der GKB genehmigt. Die Errichtung eines Nahverkehrsknotens am Bahnhof Lieboch mit Adaptierung der Bahnsteige, P&\;R- und B&\;R-Anlage sowie Busterminal wurden bereits 2008 zwischen GKB und Land vereinbart und seitens des Landes Steiermark per Beschluss der Landesregierung vom 1.12.2008 dessen Mitfinanzierung in der Höhe von 600.000 EUR genehmigt. Der Forderung des Bundes als Eigentümer der GKB nachkommend, hat diese die Errichtung des Nahverkehrsknotens am Bahnhof Lieboch jedoch in das nun vorliegende Gesamtübereinkommen integriert. Diese Maßnahmen sind in der nachfolgenden Maßnahmenliste des Gesamtpaketes gesondert markiert.
Mit der Genehmigung des 7. MIP durch BMVIT und GKB sind deren Beiträge für die Maßnahmen aus dem Gesamtpaket in der Höhe von 9.003.500 EUR seitens des BMVIT und 3.435.000 EUR seitens der GKB in den Jahren 2010 bis 2014 gesichert.

Die Landesanteile für die fahrgastrelevanten und im Interesse des Landes stehenden Einzelmaßnahmen betragen insgesamt 6.068.500 EUR und damit rund 1/3 der Gesamtinvestitionen.

Die dafür erforderlichen Mittel sind der GKB seitens des Landes in den Jahren 2010 bis 2015 zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung der Mittel an die GKB erfolgt in pauschalierten Raten im Jahr 2010 mit 600.000 EUR, in den Jahren 2011 bis 2014 mit je 1.200.000 EUR als Akontozahlungen und im Jahr 2015 als Schlusszahlung mit maximal 668.500 EUR, je nach nachgewiesenen Abrechnungen der Einzelmaßnahmen.
Jene Mittel, die für den Nahverkehrsknoten am Bahnhof Lieboch bereits genehmigt (26.11.2008, GZ FA18A 14-30/1995-40) und 2008 in Gebühr gestellt wurden, werden als erste Akontozahlung für das Gesamtübereinkommen, in dem diese Maßnahme integriert ist, herangezogen.

Die Beitragsleistung des Landes ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst. Für die Ausgestaltung der Verträge sind jedoch der Bund bzw. das BMVIT verantwortlich. Dem entsprechend weichen deren österreichweit gültigen Musterverträge grundsätzlich von jenen der Steiermark ab. Soweit es Seitens des Bundes und der ÖBB möglich war, wurden jedoch entsprechende Vertragspunkte bzw. Formulierungen übernommen.

Beilage: Tabelle 7. Mittelfristiges  Investitionsbudget


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Dezember 2010


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht betreffend "Vereinbarungen  über Eisenbahninfrastruktur-maßnahmen im Streckennetz der GKB im Rahmen des Privatbahngesetz 2004 zwischen der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Busbetrieb GmbH, dem BMVIT und dem Land Steiermark, Umsetzung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2014 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 18,5 Mio. EUR und einem Landesanteil von insgesamt maximal 6.068.500 EUR" wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Landtag Steiermark genehmigt die entsprechenden Vereinbarungen zum 7. mittelfristigen Investitionsprogramm für Privatbahnen (7. MIP) über Landesbeiträge von insgesamt bis zu 6.068.500 EUR für fahrgastrelevante Maßnahmen und Maßnahmen im Interesse des Landes mit dem BMVIT und der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB).
  3. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Auszahlung der Landesmittel an die GKB aufgeteilt in den Jahren 2010 bis 2015 erfolgt, und zwar im Jahr 2010 mit 600.000 EUR und in den Jahren 2011 bis 2014 mit je 1.200.000 EUR als pauschalierte Akontozahlungen sowie im Jahr 2015 als Schlusszahlung mit maximal 668.500 EUR, je nach nachgewiesenen Abrechnungen der Einzelmaßnahmen.
  4. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Akontozahlung für das Jahr 2010 in der Höhe von 600.000 EUR aus den bereits für den Nahverkehrsknoten am Bahnhof Lieboch in Gebühr gestellten Mitteln erfolgt und dass für die in den Jahren 2011 bis 2015 fälligen Landesbeiträge (in der Höhe von je 1.200.000 EUR in den Jahren 2011 bis 2014 bzw. in der Höhe von maximal 668.500 EUR im Jahr 2015) in den zukünftigen Budgets des Verkehrsressorts zur Verfügung gestellt werden.
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