EZ/OZ: 119/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 22.11.2010, 16:22:50
Landtagsabgeordnete(r): Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Bettelverbot
Im Mittelalter war die Bettelei eine normale Form des Broterwerbes. Die Bettelei heutzutage hat mit dem Broterwerb von damals nur mehr wenig zu tun.
Unser moderner Wirtschafts- und Sozialstaat, der durch Einführung von Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und Pensionssystem, hat die Bettelei obsolet werden lassen. Dies ist mit hohen Kosten und mit großer Effizienz gelungen.
Die Bettelei ist nach dem Steirischen Landessicherheitsgesetz wie folgt geregelt:
§ 3a
1. Wer in aufdringlicher Weise, wie durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten und Beschimpfen, um Geld oder Geldwerte Sachen bettelt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
2. Wer eine unmündige minderjährige Person (im Sinne des § 21 ABGB) zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
Die Bettelei in der Steiermark wird im Auftrag von zum Teil bandenmäßigen Organisationen ausgeführt, deren Verantwortliche im europäischen und nicht europäischen Ausland sitzen. Medienberichten zufolge verdienen die Chefs dieser Drahtzieher monatlich bis zu 200.000 € an der Instrumentalisierung menschlichen Leids.
Anfangs wurden junge Mädchen mit einem Bild eines Kleinkindes oder im Beisein eines Kleinkindes zum Betteln gezwungen. Mittlerweile kann man kleinere Gruppen ausländischer Bettler beobachten, die Passanten umzingeln und aggressiv "bebetteln."
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gastgärten kann diese aggressive Vorgehensweise organisierter Bettler beobachtet werden. Besonders gerne werden Menschen mit Behinderungen bzw. mit Verkrüppelungen eingesetzt, die mittels Kleintransportern schon früh morgens an Verkehrsknotenpunkten ausgesetzt werden, um durch Bettelei Gewinne zu erzielen.
Die Bettelei in der Steiermark kommt den Bettelnden selbst so gut wie gar nicht zu Gute. Dahinter stehen zum Großteil organisierte Banden, in der Slowakei und in Ungarn, dem das Bundesland Steiermark mit der geltenden Rechtslage hilflos gegenübersteht. Es gibt sogar Medienberichte, denen zufolge diese organisierten Bettler trainiert werden, besonders mitleiderregend auszusehen. Hier werden dann vermeintliche Opfer zu Tätern.
Generelle Bettelverbote gibt es bereits im rot regierten Bundesland Salzburg und in Tirol. In Wien wird sowohl aggressives, als auch organisiertes Betteln und Kinderbettelei mit Strafen geahndet.
In der vergangenen Legislaturperiode konnte man sich trotz zahlreicher Diskussionen auf keine Vorgehensweise einigen. Es gibt sogar Widersprüche in Teilen der ÖVP selbst, da Bürgermeister Nagl in Graz für ein sektorales Bettelverbot eingetreten ist und sein Klubobmann Christopher Drexler im Landtag ein generelles bevorzugen würde. Dieses Spiel wird seit einigen Jahren auf dem Rücken der Steirer und Steirerinnen ausgetragen.
Es kann doch nicht die Aufgabe des steirischen Steuerzahlers sein, Steuermittel zur Beseitigung der Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Hier wäre die so oft gepriesene Europäische Union in die Pflicht zu nehmen, die sozialen Missstände und die Verbrecherorganisationen in der Slowakei, in Ungarn und in Rumänien zu bekämpfen und zu beseitigen. Das überschreitet die Kernkompetenz des Landtages Steiermark bei Weitem.
Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF hat in seinem Bericht aus dem Jahr 2007 festgestellt, dass die organisierte Bettlerkriminalität aus dem Osten eine der Hauptgründe für einen bestehenden Menschen- und Kinderhandel in Europa ist.
(1) Wie ist der derzeitige Stand in der Causa "Bettelverbot"?
(2) Was haben Sie in den letzten fünf Jahren getan, um der aggressiven Bettelei in den steirischen Städten entgegenzutreten?
(3) Was planen Sie in dieser Legislaturperiode, um dieser ausufernden organisierten und aggressiven Bettelei entgegenzusetzen?
Unterschrift(en):
Peter Samt (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)