LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 116/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.11.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-A1.70-298/2010-18; LAD-05.00-584/2002-52
Zuständiger Ausschuss: Verwaltung
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 6. September 2010

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Auf Grund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der ao. Landeshauptleutekonferenz am 6. September 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Deregulierung von Bundesrecht\; überschießende EU-Regelung und Umsetzung
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, die Bundesrechts­vorschriften mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Deregulierung umgehend zu durchforsten und entsprechend zu ändern. Die Vorschläge der Länder sind dabei als wesentliche Grundlagen heranzuziehen.

Die Vorschläge der Bundesländer zielen darauf ab, die Bürger von überbordenden Rechtsvorschriften zu entlasten, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken sowie die Verwaltungskosten in den Bundesländern zu reduzieren.

Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, sich bei den Deregulierungsmaßnahmen an diesen Parametern zu orientieren.

Weiters lehnt die Landeshauptleutekonferenz sachlich nicht gerechtfertigte überschießende EU-Umsetzungen ab. Der Bund wird aufgefordert, die Bundesrechtsordnung - unter Berücksichtigung der Vorschläge der Länder - unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen und zu vereinfachen. Auch in diesem Fall gelten die vorhin genannten Parameter.

Die Länder erklären schon heute ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung an themenbezogenen gemeinsamen Arbeitsstrukturen mit dem Bund mitzuwirken, um insbesondere ihre Erfahrungen aus der Praxis einfließen zu lassen.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, jährlich über den Umsetzungsstand der Deregulierungsmaßnahmen im Sinne der Beilagen 1a und 1b zu berichten.

Erste Deregulierungsmaßnahmen des Bundes werden seitens der Länder im nächsten Budgetbegleitgesetz erwartet.

(Anmerkung der Landesamtsdirektion: die Beilagen 1a und 1b sind dieser Vorlage nicht angeschlossen, sie liegen in der Landesamtsdirektion auf und können dort bei Bedarf angefordert werden).


2. Strukturreform des Bundes
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Bundesländer in den letzten Jahren durch eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa Organisations- und Dienstrechtsänderungen, große Einsparungen erzielen konnten. Die Bundes­ministerien haben jedoch keine vergleichbaren Strukturänderungen durchgeführt. Die Landeshauptleutekonferenz fordert daher den Bund auf, umgehend im eigenen Bereich eine umfassende Strukturreform durchzuführen.

Die Bundesländer sehen Handlungsbedarf des Bundes beispielsweise in folgenden Bereichen:

1. Abbau von Mehrgleisigkeiten bei Supportprozessen (Informationstechnologie, Fuhrparkmanagement, Druckereien, Buchhaltung etc.) und zentralen Diensten (Innenrevision, Aus- und Weiterbildung, Qualitätsmanagement etc.)
2. Einheitliches Personalmanagement über alle Bundesdienststellen (einfacher Jobwechsel zwischen den einzelnen Bundesministerien)
3. Vereinfachte Reisegebührenvorschrift für alle Bundesdienststellen
4. Beseitigung der Komplexität der administrativen Zuständigkeiten im Sozialbereich
5. Beseitigung von Mehrfachzuständigkeiten im Bereich Kulturförderungen
6. Zusammenführung der meteorologischen Dienste
7. Koordination der zuständigen Bundesministerien bei Querschnittsthemen (nur ein Beispiel: Aufbau einer Datenbank für Verwaltungsstraftatbestände und Strafausmaße anstelle einer Vielzahl von Anhängen zu den Organstrafverfügungen).


3. Verwaltungskosten senken für Unternehmen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt das Ziel des Bundes, mit den Initiativen "Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltungsverfahren" und "Verwaltungskosten senken für Unternehmen" eine Entlastung durch Entbürokratisierung zu erreichen und so zusätzliches Potential für Investitionen zu schaffen und einerseits die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Österreich und andererseits die Kundenorientierung weiter zu verbessern. Die Länder gehen dabei davon aus, dass die Entlastung der Unternehmen nicht zu einer Belastung der Verwaltungsbehörden führt.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht daher den Bund, einen Bericht über die bisher erfolgte Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen vorzulegen und die noch offenen Entlastungsmaßnahmen zügig umzusetzen.


4. Verwaltungsstrafverfahren\; Verfolgung ausländischer Straftäter
Beschluss:
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage können ausländische Straftäter in Verwaltungsstrafverfahren nur äußerst unzureichend ausgeforscht und verfolgt werden. Ein erheblicher Teil der eingeleiteten Strafverfahren muss daher vorzeitig abgebrochen werden, was einen großen unnötigen Verwaltungsaufwand erzeugt und der Verkehrssicherheit abträglich ist.

Die Landeshauptleutekonferenz fordert daher den Bund auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine wirksame Strafverfolgung ausländischer Straftäter innerhalb und außerhalb der EU im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens sicherzustellen, insbesondere auch durch funktionierende technische Einrichtungen zur Frontfotografie. Weiters wäre in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die einschlägigen Verjährungs- und Zustellvorschriften anzupassen sind, insbesondere ob die vorgesehenen Fristen zu verlängern sind und nicht erforderliche eigenhändige Zustellungen zu entfallen haben. Die Bestimmungen über die Verhängung einer vorläufigen Sicherheit wären auszubauen.


5. Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz\; Sicherstellung der Budgetierung durch den Bund
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass der Ausbau der Fernwärme und Fernkälte einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele darstellt und auch als konkretes Ziel in der Energiestrategie Österreich verankert ist.

Sie fordert daher den Bund auf, die im Wärme- und Kälteleitungsausbau­gesetz vorgesehenen Bundesmittel im Ausmaß von € 60 Mio. jährlich im Budget zur Verfügung zu stellen und eine zügige Abwicklung der Förderfälle sowie Auszahlung der Fördermittel sicherzustellen.


6. Allfälliges

6.1. Reform des Schulwesens
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihren Beschluss vom 27. November 2009 zur Reform des Schulwesens (VSt-1182/237 vom 30.11.2009). Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, umgehend Verhandlungen mit den Ländern über die Umsetzung einer geplanten Schulreform aufzunehmen. Gemeinsame Verhandlungsbasis der Länder ist die im Beschluss vom 27. November 2009 festgelegte gemeinsame Position der Länder zur Reform des Schulwesens, welche vollinhaltlich aufrecht bleibt.


6.2. Österreichischer Stabilitätspakt\; Mitwirkung der Länder
Beschluss:
Der bestehende, bis Ende 2013 geltende Finanzausgleich muss unangetastet bleiben.

Zusätzliche neue Einnahmen durch den Bund müssen nach dem bestehenden einheitlichen Aufteilungsschlüssel aufgeteilt werden und es darf zu keiner Verschiebung des bestehenden Aufteilungsschlüssels kommen.

Ohne entsprechende finanzielle Mittel dürfen vom Bund keine Aufgaben an die Länder verschoben oder neue Aufgaben den Ländern übertragen werden.

Die Budgethoheit der Bundesländer muss gewahrt bleiben.

Die Landeshauptleutekonferenz erklärt sich unter diesen Bedingungen bereit, in Gespräche über die Neufassung des Stabilitätspaktes mit dem Bund einzutreten.


6.3. Entschädigungszahlungen bzw. Leistungen für Missbrauchsopfer in der Jugendwohlfahrt
Ergebnis:
Die Verbindungsstelle wird beauftragt, im Wege einer Länderumfrage den aktuellen Stand der Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer in der Jugendwohlfahrt in den jeweiligen Ländern zu erheben.



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. November 2010.







Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz vom 6. September 2010 wird zur Kenntnis genommen.