EZ/OZ: 198/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 20.12.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A14-A1.70-319/2010-93; A14-14-1/2010-568
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Beschluss Nr. 2066 des Landtages Steiermark vom 6. Juli 2010 betreffend Anpassungen im Bereich der RauchfangkehrerInnen
Von den Abgeordneten des Landtages Steiermark, Detlef Gruber, Mag. Dr. Martina Schröck, Erich Prattes, Ewald Persch, Mag. Ursula Lackner, Walter Kröpfl, Klaus Konrad, Monika Kaufmann, Dr. Waltraud Bachmaier-Geltewa, Anton Lang, Karl Petinger, Günther Prutsch, Klaus Zenz, Markus Zelisko, Siegfried Tromaier, Johannes Schwarz, Franz Schleich, Dr. Ilse Reinprecht, Werner Breithuber und Wolfgang Böhmer, wurde der Selbstständige Antrag (§ 21 GeoLT), Einl. Zahl 3863/1, betreffend "Anpassungen im Bereich der RauchfangkehrerInnen" eingebracht, am 06. Juli 2010 in der 65. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode beschlossen und unter anderem Herrn Landesrat Dr. Buchmann zur weiteren Veranlassung übermittelt. Mit diesem Beschluss wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, einen Entwurf einer Gewerbeordnungsnovelle zu erarbeiten, mit der das Rauchfangkehrergewerbe aus dem Bereich der reglementierten Gewerbe fällt, und diesen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Am 25. November 2010 erging vom Bundeskanzleramt ein Beantwortungsschreiben mit folgendem Inhalt:
"Zu Ihrem Schreiben vom 17. September 2010, mit dem Sie den Beschluss Nr. 2066 "Anpassungen im Bereich der Rauchfangkehrer - Novelle der Gewerbeordnung" der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Juli 2010 vorlegen, kann ich Ihnen nachfolgende Antwort übermitteln:
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode (S. 12) dazu bekannt, dass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entlastende Maßnahmen gesetzt werden müssen, wobei dabei auch Maßnahmen der Entbürokratisierung im Mittelpunkt stehen, soweit die berechtigten Schutzinteressen von BürgerInnen und Umwelt nicht beeinträchtigt werden.
In diesem Sinne wird sich der Herr Bundeskanzler für eine weitergehende Liberalisierung auch im Bereich des Rauchfangkehrergewerbes einsetzen, ohne dass dadurch der Schutz von Gesundheit, Leben, Umwelt und Sicherheit beeinträchtigt wird."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 2066 des Landtag Steiermark vom 06. Juli 2010 sowie der Inhalt des Antwortschreibens des Bundeskanzleramtes werden zur Kenntnis genommen.