EZ/OZ: 217/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.12.2010, 14:36:00
Landtagsabgeordnete(r): Eduard Hamedl (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Manuela Khom (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Novelle_StLSG_101230.doc
Betreff:
Novelle des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes
Die Ursachen warum Menschen betteln sind vielfältig, die Gründe reichen von Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Alter über wirtschaftliche und finanzielle Notsituationen bis hin zur Verweigerung von Sozialhilfe. Einige wenige Menschen wählen das Leben als Bettler oder Bettlerin aber auch freiwillig. Dennoch müsste in Graz - wo die Anzahl der Bettler in den letzten Monaten wieder zugenommen hat - sowie in der gesamten Steiermark grundsätzlich niemand betteln.
Die Stadt Graz beispielsweise fördert verschiedene Einrichtungen, die Menschen mit dem Lebensnotwendigsten versorgen, mit mehreren Millionen Euro pro Jahr. Es gibt ein städtisches Frauen- und Männerasyl, Notschlafstellen der Caritas für Frauen und Männer oder das Vinzinest und das Vinzidorf. In all diesen Notschlafstellen bekommen bedürftige Menschen kostenlos Frühstück und Abendessen, im Marienstüberl in der Keplerstraße Mittagessen (gefertigt von der Grazer Zentralküche). Darüberhinaus wird in der Marienambulanz eine niederschwellige ärztliche Betreuung für bedürftige Menschen - auch für jene ohne Versicherung - kostenlos angeboten.
Bei all diesen Einrichtungen kommt die Stadt Graz für die Infrastruktur und einen Teil der Personalkosten auf. Die Einrichtungen leben aber auch und insbesondere vom ehrenamtlichen Engagement von engagierten Steirerinnen und Steirern, denen dafür ein herzlicher Dank für diese Dienste gilt.
Viele der bettelnden Menschen reisen als Touristinnen/Touristen ein und stehen oder sitzen dann in Graz an belebten Straßen oder Plätzen und betteln um Geld oder geldwerte Sachen.
Darüberhinaus ist es leider Tatsache, dass diese bettelnden Menschen oft nicht bloß für sich selbst, sondern als Beteiligte von organisierten Gruppen betteln. Es werden dabei persönliche und finanzielle Abhängigkeiten ausgenutzt oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung, aber zum Teil auch Minderjährige zum Zweck der Bettelei missbraucht.
Im Zusammenhang mit landesgesetzlichen Bestimmungen, die das Betteln reglementieren oder generell verbieten wird immer wieder auf das durch Art 8 EMRK gewährleistete Recht auf Privatleben oder das in § 16 ABGB verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht verwiesen. Es wird von einer Einschränkung der persönlichen Rechte dieser Menschen gesprochen, die das Leben als Bettler/in freiwillig wählen. Die vorgeschlagene Regelung soll keine Einschränkung von Privatrechten einzelner Personen darstellen. Vielmehr will der Landesgesetzgeber seiner Kompetenz im Rahmen der örtlichen Sicherheitspolizei nachkommen und das bestehende Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz entsprechend adaptieren. Es sollen dadurch einerseits die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rahmen des Kompetenztatbestandes der örtlichen Sicherheitspolizei aufrecht erhalten werden, und andererseits eine Schutz-Bestimmung für Menschen, die sich das Leben als Bettler/in eben nicht freiwillig ausgesucht haben, geschaffen werden. Das Recht auf Privatleben iSd Art 8 EMRK wird insofern nicht grundlegend eingeschränkt, da den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, per Verordnung öffentliche Orte zu benennen, an denen das Betteln um Geld oder geldwerte Sachen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben möglich ist. Damit soll gewährleistet sein, dass Personen nicht grundsätzlich in Ihrem Recht auf persönliche Freiheit und der damit einhergehenden Möglichkeit unter gewissen Bedingungen um Geld oder geldwerte Sachen betteln zu dürfen eingeschränkt werden.
Aus den oben genannten Gründen ist es daher notwendig, das Steiermärkische Landes-Sicherheitgesetz entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu ändern.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Unterschrift(en):
Eduard Hamedl (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Manuela Khom (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP)