EZ/OZ: 213/1
KA-Nr: 20
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.12.2010, 11:04:14
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Elisabeth Grossmann
Betreff:
LRH Kontrolle Schulstandort Gröbming
Mit den Regierungssitzungsbeschlüssen vom 10.10.2005 und 27.2.2006 hat die Landesregierung beschlossen, die beiden landwirtschaftlichen Fachschulen Haus (Land- u. Ernährungswirtschaft) und Gröbming (Land- u. Forstwirtschaft) zusammenzuführen und eine gemeinsame landwirtschaftliche Schule "Oberes Ennstal" neu zu errichten. Die Gemeinde Gröbming war dabei als Schulstandort vorgesehen.
Auf dieser Beschlusslage fußend, führte der Landesrechnungshof über Antrag eine Projektkontrolle des Vorhabens durch. Diese attestierte dem Gesamtprojekt grundsätzlich Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, zeigte aber auch Einsparungspotentiale, die zum Beispiel durch Reduzierung der Internatsbetten möglich wäre, auf.
Am 19. April 2010 hat die Landesregierung (Regierungsvorlage EZ 3692/1) das über Jahre gepriesene Projekt per Beschluss massiven Veränderungen unterzogen. Anstatt der ursprünglichen Pläne, einen beide Fachrichtungen bündelnden neuen Schulstandort im oberen Ennstal zu realisieren, wurde unter Einbeziehung des Schulstandortes Grabnerhof die Einstellung der Fachrichtung Land- und Forstwirtschaft im oberen Ennstal und der Fachrichtung Land- und Ernährungswirtschaft im unteren Ennstal betrieben.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 1957 der XV. Gesetzgebungsperiode vom 18. Mai 2010 wurde die Nutzung des neu zu errichtenden Schulstandortes Gröbming durch die beiden Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft Haus im Ennstal und Grabnerhof genehmigt und die gegenüber den bisherigen Plänen völlig anders strukturierte Lösung für die betroffenen Schulstandorte zur neuen Beschlusslage.
Die diesbezügliche Amtsvorlage sagt hierzu: "In den Baubesprechungen wurde deutlich, dass bei der Realisierung des Projektes in einzelnen Punkten von veränderten Rahmenbedingungen auszugehen ist. Gleichzeitig zeigte sich, dass in der Planung wünschenswerte zusätzliche Baumaßnahmen nicht beinhaltet sind. Vor diesem Hintergrund wurden weitere Überlegungen angestellt, wie die baulichen Maßnahmen angesichts des unbedingt einzuhaltenden Finanzrahmens optimal gestaltet werden könnten. Das Ergebnis ist eine Neustrukturierung der land- und forstwirtschaftlichen sowie der land- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen im Ennstal, die zwar umfangreiche organisatorische Veränderungen voraussetzt, jedoch eine Optimierung aus wirtschaftlicher wie pädagogischer Sicht ermöglicht."
Diese Einschätzung von Seiten der zuständigen Fachabteilung macht deutlich, dass die seinerzeitige Projektkontrolle des Rechnungshofes keine Antworten auf die Frage der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Projektes in der aktuellen Form liefert, da es ja auf deutlich veränderten Planungsgrundlagen beruht.
Das Projekt sollte daher auch in der jetzigen Form - nicht zuletzt wegen der immer noch gewaltigen Herstellungskosten - einer erneuten Projektkontrolle unterzogen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landesrechnungshof wird beauftragt, das Projekt Schulstandort Gröbming, welches auf dem Landtagsbeschluss Nr.1957 der 62. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode beruht, einer begleitenden Projektkontrolle zu unterziehen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)