EZ/OZ: 212/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.12.2010, 10:49:00
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Bewilligter Zeitraum für psychologische Behandlungen
Seit 2005 ist auf Grund der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetz (StJWG DVO) vorgesehen, dass als sozialer Dienst Kostenzuschüsse für die psychologische Behandlung in Höhe von EUR 40,55 pro Therapieeinheit für Minderjährige gewährt werden können. Eine Zuschussleistung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 StJWG-DVO längstens für die Dauer von sechs Monaten für maximal 30 Behandlungseinheiten. Die Leistungszusage erlischt, wenn länger als drei Monate keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet, dass die Behandlungstermine für die Minderjährigen sehr dicht aufeinander folgen müssen, damit die Maßnahmen auch in der vorgegebenen Zeit erfüllt werden können.
Diese starre Beschränkung des Bewilligungszeitraumes auf sechs Monate wird aus fachlicher Sicht nicht für sinnvoll erachtet. Je nach indiviuellem Einzelfall ist es notwendig, einmal in konzentrierter Form die Termine für die psychologischen Behandlungen der/des Minderjährigen anzusetzen, oder aber - nach einer Beobachtungs- und Etablierungsphase - erneut die psychologische Behandlung im Rahmen der bewilligten, noch nicht verbrauchten Einheiten fortzusetzen.
Ein Mehr an Flexibilität durch einen zeitlich längeren Bewilligungszeitraum der Leistungszusage bei gleich bleibendem Ausmaß von dreißig Einheiten ist daher notwendig und wünschenswert.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Durchführungsverordnung zum Stmk. Jugenwohlfahrtsgesetz - StJWG-DVO - insoweit abzuändern, dass die zeitliche Beschränkung auf die Dauer von sechs Monaten für Zuschussleistungen für die psychologische Behandlung von Minderjährigen gemäß § 18 StJWG aufgehoben wird und somit nur die Beschränkung auf maximal 30 Behandlungseinheiten verbleibt.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)