LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 222/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.12.2010, 09:48:03


Landtagsabgeordnete(r): Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Änderung des bisherigen Aufteilungsschlüssels der Sozialhilfe


Das steirische Sparpaket der Reformpartnerschaft SPÖ und ÖVP, das ein Einsparungsvolumen von 25% vorsieht, betrifft vor allem die steirischen Gemeinden.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ersetzt die offene Sozialhilfe und wird wie bisher im Verhältnis 60 % auf das Land Steiermark und 40 % auf die Gemeinden aufgeteilt. Der 2. Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser erklärte in einer Anfrage der freiheitlichen Landtagsabgeordneten betreffend der "Mindestsicherung" vom 9. November 2010, dass Mehrkosten für die Gemeinden im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht erkannt werden können. Für den Bereich der offenen Sozialhilfe würden Gesamtkosten von € 32.858.097,67 ausgewiesen. Bei Berücksichtigung einer sogenannten "Non-Take-Up-Rate" von 20 % ergäbe dies rund € 6,6 Millionen Mehrkosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung, welche laut Aussage von 2. LH-Stellvertreter Schrittwieser durch entsprechende Einsparungspotentiale gedeckt seien. Dies bedeutet, dass ab sofort der ehemalige Sozialhilfe- und jetzt Mindestsicherungsbetrag die kalkulierten 32,85 Mio. € nicht überschreiten werde.

Sparen ist nach herrschender Meinung das Zurücklegen momentan freier Mittel zur späteren Verwendung.

Um demgemäß überhaupt Einsparungen vornehmen zu können, müssten diese Mittel zunächst vorhanden sein. In den steirischen Gemeinden, es seien hier beispielsweise die Gemeinden Fohnsdorf und Trieben erwähnt, aber auch in vielen anderen Gemeinden, sind diese Mittel nicht mehr vorhanden.

Über 190 Gemeinden in der Steiermark sind seit 2009 nicht mehr in der Lage einen ausgeglichenen Haushalt zu budgetieren. Einer der Hauptgründe dafür sind die in den letzten Jahren explosionsartig gestiegenen Sozialhilfekosten, welche von den Gemeinden nicht mehr in diesem Umfang finanziert werden können.

Damit die steirischen Gemeinden kostendeckend bilanzieren können, müssten jetzt die Gemeindegebühren und Steuern massiv erhöht werden, wie auch von der Aufsichtsbehörde schriftlich eingefordert wurde.

Diese Erhöhung ist erstens in vollem Umfang von vielen Gemeinden nicht durchführbar und stellt zweitens eine weitere unsoziale Maßnahme gegenüber der ohnehin von einem Belastungspaket der Bundesregierung heimgesuchten steirischen Bevölkerung dar. Außerdem bleibt den Gemeinden kein Investitionsspielraum mehr, daraus würde ein Stagnieren der Aufträge für die Wirtschaft folgen, was wiederum zu einem Rückgang der Beschäftigungszahlen führt. Um die steirischen Gemeinden zu unterstützen, muss also ein anderer Weg eingeschlagen werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf für eine Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes zu erarbeiten, mit dem die steirischen Gemeinden wie folgt finanziell entlastet werden:

1.     Der bisherige Aufteilungsschlüssels der Sozialhilfe wird auf 70% Land Steiermark und 30% Gemeinden abgeändert.

2.     Die Gemeindeanteile an den Sozialhilfekosten werden auf maximal 11 Mio. € pro Jahr gedeckelt.


Unterschrift(en):
Gunter Hadwiger (FPÖ), Peter Samt (FPÖ)