- 194/1, Landesimmobiliengesellschaft mbH - Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB in der Höhe von € 50 Mio. (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.01.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Der Landtag Steiermark hat am 11.12.2001 den Beschluss Nr. 406 gefasst, die Steiermärkische Landesregierung zu ermächtigen, Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Darlehen von insgesamt max. € 300 Mio. zu übernehmen. Mit Landtagsbeschluss Nr. 62 vom 17.01.2006 wurde der Haftungsrahmen um einen Betrag von € 100 Mio. und mit Landtagsbeschluss Nr. 964 vom 11.03.2008 um einen weiteren Betrag von € 145 Mio. auf insgesamt € 545 Mio. erhöht.
Derzeit bestehen folgende, aufgrund der Ermächtigung durch den Landtag Steiermark, übernommene Haftungen des Landes Steiermark für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH:
(siehe angeschlossene Tabelle)
Es ergibt sich daher ein noch offener Haftungsrahmen von rd. € 17,96 Mio.
Das Erfordernis, den bestehenden Haftungsrahmen zu erhöhen, ergibt sich aus nachstehendem Sachverhalt:
Die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH hat am 25.09.2010 ein überarbeitetes Investitionsprogramm für die Jahre 2011 und 2012 vorgelegt, aus dem Investitionen im Ausmaß von rd. € 145 Mio. für die Ausweitung des Haftungsrahmens hervorgehen. Es handelt sich dabei für den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen um die Sanierung der Fachschulen für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, der Landesberufsschulen, der Altenpflegeheime, der Jugendheime sowie der Liegenschaft Grenadiergasse 14.
Aufgrund der derzeit laufenden Stabilitätspaktverhandlungen mit dem Bund, bei denen u.a. auch das Thema der Haftungsobergrenzen verhandelt wird, soll der Rahmen allerdings nur um die von der LIG kurzfristig für das Jahr 2011 benötigten Fremdmittel für die bereits laufenden Projekte "LFS Oberes Ennstal", "Sicherheits- und Bauprogramm LFS/HWS" und "Sanierung Jugendheime" ausgeweitet werden.
Unter Berücksichtigung des noch offenen Haftungsrahmens wäre es daher notwendig, in Erweiterung der Landtagesbeschlüsse Nr. 406 vom 11.12.2001, Nr. 62 vom 17.01.2006 und Nr. 964 vom 11.03.2008, den Haftungsrahmen zugunsten der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH um € 50 Mio. auf insgesamt € 595 Mio. aufzustocken und die Steiermärkische Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmender Fremdmittel zu ermächtigen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010.
Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, Haftungen bzw. Garantieerklärungen für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB in der Höhe von € 50 Mio. zusätzlich zum bereits bestehenden Haftungsrahmen (Beschlüsse Nr. 406 des Landtages Steiermark vom 11.12.2001, Nr. 62 vom 17.01.2006 und Nr. 964 vom 11.03.2008) auszusprechen.