- 197/1,
"Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung des Landes Steiermark":
\;
1.) Reassumierung des Regierungsbeschlusses FA11B-60.2-9/1997-91 vom 23.2.2009 betreffend die Beauftragung der Landesimmobilien GmbH mit Baumaßnahmen im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zum Detailvorhaben Sanierung des Flachdaches des Kindergartengebäudes zu einer Gesamtnettoauftragssumme von EUR 260.000,--.
\;
2.) Beauftragung der Landesimmobilien GmbH. mit dem Neubau des Kindergartengebäudes in der Höhe von rund EUR 2.200.000,-- netto. Die Bedeckung erfolgt
\;
a.) durch Umwidmung des für die Sanierung des Flachdaches des Kindergartens ursprünglich vorgesehenen Betrages in Höhe von EUR 260.000,-- netto in Form von Zuschlagsmieten im Sinne des Regierungsbeschlusses FA11B-60.2-9/1997-91 vom 2.3.2009, sowie
\;
b.) in Höhe von EUR 1.940.000,-- netto aus Gebührstellungen aus dem AOH bei der VA-St.: 5/412003-0632 "Ausbildungszentrum des Landes Steiermark, Lehrwerkstätten Graz - Andritz\; Baukosten", aus dem laufendem AOH bei der VA-St.: 5/435023-0632 "Landesjugendheim Hartberg, Baukosten", aus Gebührstellungen aus dem AOH bei der VA-St.: 5/435023-0632 "Landesjugendheim Hartberg, Baukosten", aus dem laufendem AOH bei der VA-St.: 5/435013-0632 "aufwind - Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung des Landes Steiermark, Baukosten" und aus Gebührstellungen aus dem AOH bei der VA-St.: 5/435013-0632 "aufwind - Das Zentrum für Wohnen und Ausbildung des Landes
\;
Steiermark, Baukosten" (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
11.01.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Die Fachabteilung 11B Soziale Betriebe Land Steiermark ist Trägerin des Förderzentrums für Hör- und Sprachbildung. Die Landesimmobiliengesellschaft mbH. (LIG) ist Eigentümerin der gesamten Liegenschaft am Rosenberggürtel 12, 8010 Graz.
Mit Regierungsbeschluss FA11B-60.2-9/1997-91 vom 23.2.2009 sowie Landtagsbeschluss Nr. 1479 vom 21. April 2009 wurde die A11 ermächtigt, die Landesimmobiliengesellschaft mit der Sanierung der Küche, des Flachdaches des Kindergartengebäudes, der Fenster des Haupthauses und mit dem Umbau der Garderobe mit einer Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,- zu beauftragen.
Der Landtagsbeschluss Nr. 1479 vom 21. April 2009 hat folgenden Wortlaut:
"1.) Die A11 Soziales wird ermächtigt, die Landesimmobiliengesellschaft zu beauftragen, die Umsetzung der Baumaßnahmen im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zur Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,-- in Auftrag geben zu dürfen.
2.) Die Finanzierung der angeführten Baumaßnahmen erfolgt über Zuschlagsmieten, die ab 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 14 Jahren seitens des Finanzressorts aus dem Gesamtbudget bedeckt werden. Hierzu ist im Rahmen der künftigen Budgets Vorsorge zu treffen. Die aplm. Voranschlagspost 7026 "Zuschlagsmieten" ist beim Ansatz 1/429998 "Mieten, Pflichtausgaben" zu eröffnen.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Beauftragung der Landesimmobiliengesellschaft m.b.H. mit der Sanierung der Küche, des Flachdaches des Kindergartengebäudes, der Fenster des Hauptgebäudes und mit dem Umbau der Garderobe im Förderzentrum für Hör- und Sprachbildung zu einer Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,- finanziert mittels Zuschlagsmieten ab 1.1.2010 auf eine Laufzeit von 14 Jahren wird zur Kenntnis genommen."
Von den beschlossenen Maßnahmen sind bisher die Sanierung der Betriebsküche und der Umbau der Garderobe abgeschlossen, die Sanierung der Fenster des Hauptgebäudes sowie die Sanierung des Flachdaches des Gebäudes des Heilpädagogischen Kindergartens sind noch umzusetzen. Die Sanierung der Fenster des Hauptgebäudes wird im Frühjahr 2011 in Angriff genommen.
In den Gesamtkosten aller Baumaßnahmen in Höhe von EUR 962.000,-- war für die Sanierung des Flachdaches des Kindergartengebäudes von der LIG ein Kostenrahmen in Höhe von EUR 260.000,-- netto angesetzt.
Im Zuge der Vorbereitung zur Umsetzung dieser Maßnahme haben in der Zwischenzeit mehrere Begehungen des Kindergartengebäudes stattgefunden, wobei nunmehr seitens der LIG zum Kindergartengebäude folgendes festgestellt wurde:
"Das Bestandobjekt ist in einem baulich sehr schlechten Zustand. Das Dach ist dringend sanierungsbedürftig! Die Sicherheitstechnischen Einrichtungen, die Elektrotechnik inkl. Beleuchtung und die sanitären Einrichtungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Gebäudehülle (Fassade und Fenster) ist wie auch die Außenanlagen, der Kanalanschluss und die Böden ebenfalls stark sanierungsbedürftig. Die Maßnahmen entsprechen einer vollen Generalsanierung des Objektes.
Nach einer groben Ersteinschätzung werden die Kosten der Sanierung -bei gleicher Nutzfläche- einem Abbruch und einer Neuerrichtung, insbesondere unter Berücksichtigung eines erforderlichen Ersatzquartiers während der Sanierungsarbeiten, gleich zu setzen sein. Die Baudauer für eine Generalsanierung wird ca. 10 - 12 Monate betragen. Der Kindergarten ist in dieser Zeit nicht benutzbar (Gefährdungspotential für die Kinder ist zu groß). Die Einschätzung über die Verfügbarkeit und die Kosten eines Ersatzquartiers ist dzt. nur schwer möglich.
Eine Neuerrichtung brächte außerdem den Vorteil mit sich, auf den räumlichen Bedarf besser eingehen und diesen damit optimieren zu können. Die Betriebskosten eines Neubaus liegen generell auch unter jenen eines sanierten Bestandes."
Aufgrund dieser nunmehr festgestellten, zusätzlichen und schweren Mängel wird seitens der FA11B vorgeschlagen, in Abänderung des Regierungsbeschlusses vom 23.2.2009 bzw. des Landtagsbeschlusses Nr. 1479 vom 21. April 2009 von einer lediglichen Sanierung des Flachdaches des Kindergartens aus wirtschaftlichen Gründen Abstand zu nehmen und statt dessen unter Heranziehung bzw. Umwidmung der in den ursprünglich vorgesehenen Baumaßnahmen für die Sanierung des Flachdaches enthaltenen Kosten in Höhe von EUR 260.000,-- einem Neubau des Heilpädagogischen Kindergartens den Vorzug zu geben.
Die Kosten für eine Neuerrichtung des Heilpädagogischen Kindergartens, mit einer etwa gleich großen Nutzfläche wie der Bestand (ca. 1.055 m²), können grob mit EUR 2.200.000,- inkl. Nebenkosten und Baubetreuung, zuzgl. MwSt. geschätzt werden.
Die Bedeckung der Kosten für den Neubau des Kindergartengebäudes in Höhe von rund EUR 2.200.000,-- netto soll, um eine Erhöhung der ursprünglich beschlossenen Zuschlagsmiete zu vermeiden, wie folgt erfolgen:
a) Reassumierung des Regierungsbeschlusses vom 23.2.2009 sowie des Landtagsbeschlusses Nr. 1479 vom 21. April 2009 dahingehend, dass die ursprünglich für die Sanierung des Flachdaches enthaltenen Kosten in Höhe von EUR 260.000,-- netto umgewidmet werden und für die Finanzierung des Neubaues heranzuziehen sind. Eine Änderung der Gesamtnettoauftragssumme von EUR 962.000,-- für alle damals genehmigten Baumaßnahmen, sowie eine Änderung des Punktes 2.) des Landtagsbeschluss Nr. 1479 vom 21. April 2009 hinsichtlich der Finanzierung ergibt sich dadurch nicht.
b) Der für die Ausfinanzierung des Kindergartenneubaues zusätzlich erforderliche Betrag in der Höhe von rund EUR 1.940.000,-- netto kann durch Umwidmungen aus dem laufenden aoH und Gebührstellungen aus dem aoH bedeckt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010.
Der Landtag Steiermark ermächtigt die FA11B - Soziale Betriebe Land Steiermark, die Landesimmobilien GmbH. mit dem Neubau des Kindergartens des Förderzentrums für Hör- und Sprachbildung des Landes Steiermark (FÖZ) mit Gesamtprojektkosten in der Höhe von rund EUR 2.200.000,-- netto zu beauftragen.
b) Der für die Ausfinanzierung des Kindergartenneubaues zusätzlich erforderliche Betrag in der Höhe von rund EUR 1.940.000,-- netto ist durch Umwidmungen aus dem laufenden aoH und Gebührstellungen aus dem aoH zu bedecken.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Beauftragung der Landesimmobilien GmbH. mit dem Neubau des Kindergartengebäudes des Förderzentrums für Hör- und Sprachbildung des Landes Steiermark zu einer Gesamtnettoauftragssumme von € 2.200.000,-- netto wird zur Kenntnis genommen.