- 199/1, 1. Bereitstellung eines Haftungsrahmens in der Höhe von EUR 8,5 Mio. durch Umwidmung aus dem bereits genehmigten Haftungsrahmen für "Zukunfts!Sicher"\; 2. Aufrechterhaltung der bestehenden Haftungserklärung bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark in Höhe von EUR 10 Mio. zur Verwendung für das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung vom 11.01.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Ausgangssituation
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Finanzierungssituation von Unternehmen - vor allem von KMU - nachhaltig erschwert. Hinzu kommt, dass es durch die bevorstehende Verschärfung der Eigenmittelvorschriften der Banken (Stichwort Basel III) für die kreditnehmende Wirtschaft zusätzlich schwierig sein wird, zu Fremdmitteln zu kommen. Bei geplanten Wachstumsprojekten stoßen die Unternehmungen - insbesondere KMU, die das Rückgrat der steirischen Wirtschaft darstellen - daher mangels entsprechender Besicherungsmöglichkeiten vielfach rasch an die Grenze der Finanzierbarkeit und können diese nicht im beabsichtigten Ausmaß bzw. in der vorgesehenen Geschwindigkeit umsetzen.
Im Regierungsübereinkommen für die XVI. Gesetzgebungsperiode 2010 bis 2015 wird folgende Zielsetzung definiert: "Die Entwicklung der Innovationsfähigkeit der steirischen Wirtschaft mit dem Ziel der Umsetzung in Wertschöpfung am Standort, um mehr Wachstum und Beschäftigung zu generieren, ist vordringliches Ziel der Wirtschaftspolitik." Die Bereitstellung von Haftungsprogrammen durch die öffentliche Hand trägt wesentlich zur Erreichung dieser Zielsetzung bei und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Wirtschaftsförderung. Der Vorschlag eines neuen, eigenständigen Haftungsprogramms - Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" (Pilotprojekt) - der Steirischen Wirtschaftsförderung zielt darauf ab, steirischen Unternehmen bei offensiven Wachstumsprojekten ein Haftungsinstrumentarium sowohl für den investiven Bereich als auch für Betriebsmittel anzubieten. Zusätzlich sollen auch Haftungen für verschiedene Arten von Avalkrediten angeboten werden, um die Unternehmen bei Annahme und Abwicklung von Aufträgen - vor allem auch im internationalen Umfeld - zu unterstützen. Damit soll insbesondere auch ein Beitrag zur Forcierung der steirischen Exportwirtschaft geleistet werden.
Die 2009 und 2010 angebotenen Haftungsprogramme "Krisen!Sicher" und "Zukunfts!Sicher", die aktuell von der Steirischen Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft m.b.H. bzw. der Steirischen Umstrukturierungsgesellschaft mbH - beide Unternehmen aus dem Verbund der Steirischen Wirtschaftsförderung - abgewickelt werden, laufen mit Ende 2010 aus. Dazu wird informiert, dass im Rahmen der beiden Programme insgesamt ein Haftungsvolumen von rd. EUR 2,85 Mio. übernommen wurde. Der dafür vorgesehene Haftungsrahmen betrug insgesamt EUR 25 Mio. Davon waren EUR 10 Mio. für das Förderungs- bzw. Finanzierungsprogramm "Zukunfts!Sicher" und EUR 15 Mio. für "Krisen!Sicher" vorgesehen. Der Grund für die geringe Ausnützung steht primär im Zusammenhang mit einem wettbewerbsrechtlichen Aspekt: Beide Programme basieren ausschließlich auf dem "Befristeten Beihilferahmen", mit dem im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von der EU-Kommission vorerst bis Ende 2010 ein zeitlich begrenztes Förderungsinstrument genehmigt wurde\; dieser Rahmen definiert jedoch strenge Eingangskriterien. Darüberhinaus wurden die Programme grundsätzlich subsidiär/konsortial zur Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) angeboten, was zur Folge hatte, dass eine hohe Anzahl der Anträge bei der AWS selbst abgewickelt werden konnte.
Eine Verlängerung des "Befristeten Beihilferahmens" ist unlängst von der EU-Kommission beschlossen worden, wobei zukünftig jedoch ausschließlich Offensivprojekte unterstützt werden können. Somit verliert das Förderungsprogramm "Krisen!Sicher", mit dem Überbrückungsfinanzierungen (Betriebsmittelkredite) von Unternehmen, die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, behaftet wurden, seine wettbewerbsrechtliche Verankerung und wird demnach nicht mehr fortgesetzt.
Das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher", welches bisher ausschließlich Haftungen für investive Projekte ermöglichte und wie erwähnt grundsätzlich subsidiär/konsortial mit der AWS abgewickelt wurde, soll nunmehr durch das neue eigenständige Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" vorerst als Pilotprojekt umgesetzt werden.
Generell lässt sich zum Einsatz von barwertschonenden Förderungs- bzw. Finanzierungsinstrumenten (Haftungen, Garantien) feststellen, dass auch von Seiten der Europäischen Kommission seit Jahren mit Nachdruck gefordert wird, dass insbesondere zur Stärkung der KMU (vor allem der kleinsten und kleinen Unternehmen sowie der Gründerinnen und Gründer) vermehrt alternative Finanzierungsinstrumente seitens der Mitgliedsstaaten angeboten werden sollen. Haftungen stellen ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrumentarium dar. Dem entsprechend wird von der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exportgeschäfte ein Haftungsrahmen von EUR 50 Mrd. zur Verfügung gestellt und auch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) hat einen Haftungsrahmen von EUR 3 Mrd. (Inlandsgeschäfte und Internationalisierungsaktivitäten) bereitgestellt. Das neue Förderungsprogamm "Zukunfts!Sicher 2011+" soll als Pilotprojekt und Nischenprogramm nunmehr wesentlich rascher und flexibler als die Haftungsinstrumentarien des Bundes (OeKB und AWS) für die steirischen Unternehmen eingesetzt werden, wobei bewusst vom Grundsatz der Subsidiarität abgegangen und eine eigenständige Vorgangsweise gewählt wird. Eine derartige Vorgehensweise besteht bereits erfolgreich u.a. in Oberösterreich und Niederösterreich.
Neues Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" (Pilotprojekt)
Das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" (Pilotprojekt) ermöglicht die Übernahme von Haftungen für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu einem Maximalkreditbetrag von EUR 1,5 Mio. bei einer Haftungsquote von 50 bis 80%. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht soll das neue Haftungsinstrumentarium im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (KMU, De-minimis) sowie - sofern im Einzelfall im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen sinnvoll - im Rahmen des verlängerten "Befristeten Beihilferahmens" abgewickelt werden. Während die Abwicklung im Rahmen der AGVO in der Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung gedeckt ist, bedarf die Abwicklung innerhalb des "Befristeten Beihilferahmens" einer Adaptierung/Notifizierung der "Österreichregelung Kleinbeihilfen". Diesbezügliche Schritte wurden vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Aussicht gestellt.
Die Beschlussfassung der einzelnen Haftungen soll durch die Steiermärkische Landesregierung erfolgen. Lt. Landtagsbeschluss Nr. 1311 vom 11.12.2008 ist unter Punkt 10 die Steiermärkische Landesregierung ermächtigt, gegen nachträgliche Berichterstattung an den Landtag Steiermark Ausfallsbürgschaften im Rahmen des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes, weiters für Darlehen und Kredite, die an Gesellschaften gewährt werden, an denen das Land Steiermark beteiligt ist, sowie Ausfallsbürgschaften für sonstige Investitionskredite im Ausmaß bis zu jeweils EUR 15 Mio., für letztere jedoch im Einzelfall aus diesem Betrag nicht über EUR 750.000,-- der Landesvoranschläge 2009 und 2010, zu übernehmen. Im Zuge der Budgetverhandlungen soll festgelegt werden, dass diese Ermächtigung im Sinne des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes § 3 Abs. 1 Z. 2 (Haftungen, insbesondere Ausfallshaftungen und Garantien) ergänzt bzw. geändert wird. Ungeachtet dessen kommen die entsprechenden Bestimmungen des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes zum Tragen und ist in den dafür vorgesehenen Fällen der Wirtschaftsförderungsbeirat zu befassen.
Eckpunkte des Förderungsprogrammes "Zukunfts!Sicher 2011+"
Die Eckpunkte des Förderungsprogrammes "Zukunfts!Sicher 2011+", das einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages bildet, sind:
· Zu den Zielgruppen zählen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, deren Gründung mindestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein muss, sowie Großunternehmen\; bei Großunternehmen sollen jedoch nur Investitionskredite subsidiär/konsortial zu den Förderungsprogrammen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) behaftet werden.
· Haftungen können dabei für neu eingeräumte Investitionskredite (Laufzeit max. 10 Jahre), Betriebsmittelkredite und Avalkredite/-rahmen (Laufzeit max. 5 Jahre) übernommen werden. Die Avalkredite/-rahmen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit Biet-/Erfüllungsgarantien, Anzahlungsgarantien sowie Gewährleistungsgarantien/Haftrücklässe (letztere nur für Unternehmen im Bereich des umfassenden Anlagenbaus) stehen.
· Der maximal behaftete Kreditbetrag beträgt EUR 1,5 Mio.
· Die Haftungsquoten werden für Investitionskredite 80%, bei Betriebsmittel- und Avalkrediten projektabhängig zwischen 50 und 80% des Kreditbetrags betragen.
· Das Haftungsentgelt soll bei Investitionskrediten einheitlich 0,6% p.a. bzw. bei Betriebsmittel- und Avalkrediten 1% p.a. betragen. In Einzelfällen kann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine marktkonforme Festlegung des Haftungsentgelts vorgenommen werden.
. Eine Hereinnahme von Sicherheiten (betriebliche und/oder persönliche Sicherheiten) ist jedenfalls zu prüfen.
Die Haftung im Rahmen des gegenständlichen Förderungsprogrammes wird in folgenden Fällen schlagend:
- Vorlage eines rechtskräftigen und vollstreckbaren gerichtlichen Exekutionstitels gegen den Kreditnehmer/ die Kreditnehmerin aus der besicherten Forderung\;
- Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kreditnehmers/ der Kreditnehmerin\;
- Abweisung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.
Die Realisierung der für den Kredit bestellten Sicherheiten und die exekutive Inanspruchnahme des Kreditnehmers/ der Kreditnehmerin und dritter Haftender ist vor Inanspruchnahme der Haftung nicht erforderlich, sondern erfolgt zeitlich erst nach Inanspruchnahme der Haftung.
Wenngleich keine Ausfallsbürgschaft im Sinne des § 1356 ABGB gegeben ist, nähert sich die im Rahmen dieses Programmes übernommene Haftung einer Ausfallsbürgschaft im Sinne des § 1356 ABGB sehr stark an, da der Haftungsfall in der Regel mit einem Insolvenzverfahren des Kreditnehmers/ der Kreditnehmerin in Verbindung steht.
Das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" ist als Richtlinie gem. § 4 Abs. 1 Z. 27 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung zu beschließen.
Haftungsrahmen und Abwicklung
Das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" soll vorerst als Pilotprojekt mit einem Haftungsrahmen von vorerst EUR 8,5 Mio. ausgestattet werden. Dabei können EUR 8,5 Mio. dieses Haftungsrahmens durch Umwidmung aus dem bereits genehmigten Haftungsrahmen für "Zukunfts!Sicher" in der ursprünglichen Höhe von EUR 10 Mio. verwendet werden. Allfällige erforderliche vertragliche Änderungen hinsichtlich der Bewirtschaftungsverträge werden von der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation in die Wege geleitet werden.
Hinsichtlich der Abschätzung des Risikos ist festzuhalten, dass mit einem Ausfallsrisiko von durchschnittlich 30% gerechnet wird. Bei den bestehenden, mit 31.12.2010 auslaufenden Haftungsprogrammen wurde mit einer Ausfallsquote von 20% ("Zukunfts!Sicher") bzw. 35% ("Krisen!Sicher") gerechnet und wurde dies in den Vorlagen für die Beschlussfassung durch die Organe des Landes Steiermark entsprechend aufgezeigt. Die Differenzierung ergibt sich dabei aus dem Umstand, dass sich bei Investitionskrediten die Besicherungs- und Verwertungsmöglichkeiten entsprechend besser darstellen. Bei Betriebsmittelkrediten - wie im Falle von "Krisen!Sicher" - besteht naturgemäß ein erhöhtes Risiko. Wie bereits erwähnt, wurde bei den Haftungsprogrammen "Zukunfts!Sicher" und "Krisen!Sicher" ein Haftungsvolumen in der Gesamthöhe von EUR 2,85 Mio. übernommen und ist aus heutiger Sicht die Gefahr eines schlagend werdenden Ausfalls in der Höhe von EUR rd. 1,0 Mio. - das entspricht einer Ausfallswahrscheinlichkeit von 35% - vorhanden. Das durchschnittlich hohe Ausfallsrisiko ist dabei aufgrund der geringen Zahl der einzelnen Haftungsfälle erklärbar. Diesbezüglich ist aber festzuhalten, dass für dieses Ausfallsrisiko bereits eine entsprechende Vorsorge in der Höhe von EUR 3,6 Mio. getroffen wurde, da über das Konjunkturausgleichsbudget (KAB) 2009 und 2010 vom Finanzressort für die Abteilung 14 unter der Bezeichnung "Vorsorge für schlagend werdende Garantien und Haftungen" (=Haftungsstock) für 2009 und 2010 je EUR 1,8 Mio., somit insgesamt EUR 3,6 Mio., vorgesehen wurden. Dieser Haftungsstock fungiert für allfällig erforderliche Leistungen des Landes Steiermark im Zusammenhang mit der Ausfallshaftung gegenüber der StBFG/STUG hinsichtlich der bis 31.12.2010 laufenden Förderungsprogramme "Zukunfts!Sicher" und "Krisen!Sicher".
Zusammenfassend ist daher aus heutiger Sicht ein potenzieller Haftungsstock in der Höhe von voraussichtlich rund EUR 2,6 Mio. frei. Dies impliziert, dass auf Ebene der abwickelnden Gesellschaft (StBFG) auf Basis einer geschätzten Ausfallsquote in der Höhe von 30% nur Haftungsfälle bis zu einem Betrag in der Höhe von rd. EUR 8,5 Mio. zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Dafür soll, wie erwähnt, der vorhandene (Rest-) Haftungsrahmen von "Zukunfts!Sicher" (alt) für das Pilotprojekt "Zukunfts!Sicher 2011+" umgewidmet werden\; die diesbezüglich mit Regierungssitzungsbeschluss vom 15.12.2008, GZ: A14-13-215/2008-17, beschlossene bzw. nach Maßgabe des Beschlusses des Landtages Steiermark Nr. 1361 vom 20.01.2009 ausgestellte Haftungserklärung gegenüber der Landes-Hypothekenbank Steiermark - die als Beilage einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Regierungsvorlage bildet - wird dem zur Folge explizit auch zur Erfüllung von entsprechenden Haftungsverpflichtungen aus dem gegenständlichen Pilotprojekt "Zukunfts!Sicher 2011+" gewidmet. Darüber hinausgehende Beschlüsse sind von der Regierung gesondert zu genehmigen und müsste bezüglich der Vorsorge für Haftungsausfälle jeweils entsprechende budgetäre Vorkehrungen getroffen werden.
Die Abwicklung des Förderungsprogrammes erfolgt durch die Steirische Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft m.b.H. (StBFG), ein Tochterunternehmen der Steirischen Wirtschaftsförderung, das über die erforderliche Bankenkonzession verfügt. Die StBFG tritt dabei als Treuhänder des Landes auf und übernimmt die Haftungen im eigenen Namen und auf Rechnung des Landes. Die für die operative Umsetzung benötigten Budgetmittel werden der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen der in den folgenden Jahren verfügbaren Ressortbudgets zur Verfügung gestellt.
Anzumerken ist dabei, dass im Rahmen des Haftungsprogrammes ein Bearbeitungsentgelt im Ausmaß von 0,5% des Kreditbetrags/Avalrahmens vorgeschrieben wird\; es ist dabei vorgesehen, die noch abzuschließenden Bewirtschaftungsverträge so auszugestalten, dass die StBFG das jeweilige Bearbeitungsentgelt vereinnahmen kann, wodurch sich das über die SFG erforderliche Budgeterfordernis des Landes Steiermark für den operativen Aufwand verringert. Andererseits werden natürlich die von der StBFG treuhändig vereinnahmten Avalentgelte (Haftungsprovisionen) auf einem gesonderten Konto gutgeschrieben und samt entsprechend anerlaufenden Zinsen ausschließlich für die Bedeckung von allfälligen Ausfällen herangezogen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010.
1. Die Bereitstellung eines Haftungsrahmens in der Höhe von EUR 8,5 Mio. durch Umwidmung aus dem bereits genehmigten Haftungsrahmen für "Zukunfts!Sicher",
2. die Aufrechterhaltung der bestehenden Haftungserklärung bei der Landes-Hypothekenbank Steiermark in Höhe von EUR 10 Mio. zur Verwendung für das Förderungsprogramm "Zukunfts!Sicher 2011+" werden zur Kenntnis genommen.