EZ/OZ: 264/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.01.2011, 09:32:30
Landtagsabgeordnete(r): Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Anton Gangl (ÖVP), Siegfried Tromaier (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Renate Bauer (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Helga Ahrer (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Maximilian Lercher (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Manfred Wegscheider, Johannes Schwarz (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Facharztstelle für Kinder- und Jugendheilkunde für den Bezirk Radkersburg
Erkrankungen im Kindesalter treten hauptsächlich akut auf und benötigen eine rasche Diagnose und entsprechende Therapie. Harmlose Krankheiten sind von gefährlichen nur durch eine genaue Anamnese und Untersuchungen zu unterscheiden. Gerade bei jungen Kindern können rasch schwere Komplikationen entstehen und Behandlungsverzögerungen durch nicht rechtzeitig erkannte Symptome können zu lebensbedrohlichen Situationen führen (z.B. Meningitis, Invagination, Dehydrierung etc.). Deshalb ist eine ausreichende Versorgung durch fachlich kompetente ÄrztInnen eine unbedingt notwendige Voraussetzung für eine funktionierende Pädiatrie.
Gemäß § 342 Abs. 1 Z 1 ASVG sind zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger Österreichs und den Ärztekammern Gesamtverträge abzuschließen. Diese Gesamtverträge haben unter anderem folgende Gegenstände zu regeln:
Die Festsetzung der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte und Vertrags-Gruppenpraxen mit dem Ziel, das unter Berücksichtigung der örtlichen und Verkehrsverhältnisse sowie der Bevölkerungsdichte und -struktur eine ausreichende ärztliche Versorgung im Sinne des § 338 Abs. 2 erster Satz der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten und deren Angehörigen gesichert ist.
Gemäß § 343 Abs. 1 ASVG erfolgt die Auswahl der Vertragsärzte und der Vertrags-Gruppenpraxen und der Abschluss der Einzelverträge zwischen dem zuständigen Trägere der Krankenversicherung und dem Arzt oder der Gruppenpraxis nach den Bestimmungen des Gesamtvertrages und im Einvernehmen mit der zuständigen Ärztekammer.
Die Einzelvertragsparteien können abweichend von § 341 Abs. 3 mit
Zustimmung der zuständigen Ärztekammer ergänzende oder abweichende
Regelungen hinsichtlich Art, Umfang und Honorierung der vertragsärztlichen
Tätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung der Öffnungszeiten,
für Spitalsambulanzen entlastende Leistungen, oder für dislozierte Standorte treffen.
Aus diesen Ausführungen wird deutlich, dass den jeweiligen Bundesländern in der Frage der Zahl und der örtlichen Verteilung der Vertragsärzte und Vertrags-Gruppenpraxen bzw. in der Frage der Auswahl der Vertragsärzte keine wie auch immer geartete Zuständigkeit zukommt, sondern sind derartige Angelegenheiten ausschließlich im Rahmen des Regelungsinhaltes der Gesamtverträge gemäß § 342 ASVG zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer abzuhandeln.
Weiters wird laut dem aktuellen Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark der Bedarf an einer Facharztstelle im Bereich der Kinderheilkunde in Radkersburg in den nächsten Jahren leicht sinken.
Obwohl damit die Rahmenbedingungen für eine Facharztstelle nicht vollständig gegeben sind, wäre es aufgrund der weiten Entfernungen von bis zu 40 Kilometern, die Mütter und Väter in Kauf nehmen müssen, um ihren Kindern fachärztliche Behandlungen angedeihen zu lassen, wünschenswert, eine fachärztliche Versorgung für Kinder- und Jugendheilkunde im Bezirk Radkersburg anzubieten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird daher aufgefordert, sich bei Sozialversicherung und Ärztekammer dafür einzusetzen, dass im Bezirk Radkersburg eine fachärztliche Versorgung für Kinder- und Jugendheilkunde angeboten werden kann.
Unterschrift(en):
Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Martin Weber (SPÖ), Anton Gangl (ÖVP), Siegfried Tromaier (SPÖ), Alexia Getzinger (SPÖ), Renate Bauer (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Helga Ahrer (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Maximilian Lercher (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Manfred Wegscheider, Johannes Schwarz (SPÖ)