EZ/OZ: 270/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.01.2011, 15:25:55
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Reisekostenzuschüsse für WissenschafterInnen
Auf der Webseite des Landes Steiermark sind die Richtlinien für Reisekostenzuschüsse für steirische WissenschafterInnen publiziert. Sie sollen gewährleisten, dass den WissenschafterInnen die Teilnahme an internationalen Kongressen, Symposien oder Tagungen erleichtert wird.
Dass diese Förderung besonders für jene Personen von Bedeutung sind, die über kein bzw. nur ein geringes Einkommen verfügen, liegt auf der Hand. Entgegen diesem Gedanken wird in den Förderrichtlinien des Landes festgehalten:
"Förderungsberechtigt sind nur jene wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Universität oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den zurück liegenden 12 Monaten vorweisen können\; das Anstellungsverhältnis muss nach wie vor aufrecht sein. Voraus zu setzen ist ein Beschäftigungsverhältnis im Ausmaß von mindestens 50% (sowohl in den vergangenen 12 Monaten als auch zum Zeitpunkt der Antragstellung)."
Alle externen Lehrenden fallen nun aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten, aber auch andere Angehörige des wissenschaftlichen Personals, deren Beschäftigungsverhältnis weniger als 50 Prozent einer vollen Anstellung beträgt, was an manchen Instituten längst der Regelfall ist. Auch StipendiatInnen und DoktorandInnen fallen aus dem Kreis der Förderberechtigten. Die geltenden Förderrichtlinien schließen also ausgerechnet jenen Teil der im wissenschaftlichen Bereich tätigen Personen aus, der über die geringsten Einkommen verfügt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Förderrichtlinie dergestalt abzuändern, dass auch externe Lehrende und andere Angehörige des wissenschaftlichen Personals, deren Beschäftigungsverhältnis weniger als 50 Prozent einer vollen Anstellung beträgt, und auch StipendiatInnen und DoktorandInnen Reisekostenzuschüsse beantragen können.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)