EZ/OZ: 237/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.01.2011, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA13A-A1.70-306/2010-19; FA13A-07.60-24/2010-12
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen
Betreff:
Gesetz zur Schaffung einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur in der Steiermark (Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2010 - StGeodIG)
Der beiliegende Entwurf eines Gesetzes, zur Schaffung einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur in der Steiermark (Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2010 - StGeodiG), ist in den Landtag Steiermark zur Beschlussfassung einzubringen.
Die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Union erfordert eine landesgesetzliche Regelung, soweit auf Grund der allgemeinen Kompetenzverteilung der Bundesverfassung die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern (Art. 15 B-VG) liegt.
Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet die Mitglieder der Union, Geodaten nach einheitlichen fachlichen und technischen Regeln in interoperabler Form für die Organe der EU, die Behörden und Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie die Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft bereitzustellen. Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Umweltpolitik, lässt aber die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung auf andere Bereiche - wie Landwirtschaft, Verkehr und Energiepolitik - offen. INSPIRE soll insbesondere jenen Kreisen zugute kommen, die auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene an der Formulierung, Durchführung, Überwachung und Auswertung politischer Maßnahmen beteiligt sind (Behörden, Gesetzgeber, BürgerInnen, NGOs, Privatsektor, Universitäten, Forscher und Medien). Die Erlassung eines Steiermärkischen Geodateninfrastrukturgesetzes stellt einen Schritt in Richtung vermehrter Transparenz der Verwaltung und besser informierter Bürger und Bürgerinnen dar.
Bei den von INSPIRE umfassten, umweltrelevanten Geodaten handelt es sich um Informationen, die sich auf einen bestimmten Raum beziehen und für die Überwachung und Verbesserung des Zustandes der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser, Boden und natürlicher Landschaft, benötigt werden.
Als Umsetzungsfrist für diese Richtlinie in innerstaatliches Recht war der Zeitraum bis 15. Mai 2009 festgelegt. Die tatsächliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ist von Seiten des Bundes mit erheblicher Verspätung erfolgt (29.01.2010), Als Folge wurde ein Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2009/0302 gegen die Republik Österreich eingeleitet.
Am 23.11.2010 hat die Europäische Kommission Klage gegen die Republik Österreich (C-548/10) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2007/2/EG eingebracht.
Daher wird hiermit auf die Dringlichkeit der Umsetzung in Landesrecht hingewiesen, um etwaige Strafzahlung zu verhindern.
Der vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich am Geodateninfrastrukturgesetz des Bundes, und entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinie.
Ein eigenständiges Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz dient auch der besseren Rechtssystematik, sowie der Rechtssicherheit im Hinblick auf Geodaten und öffentlichen Geodatenstellen, soweit sie in den Gesetzgebungsbereich des Landes fallen.
Der Entwurf eines Steiermärkischen Geodateninfrastrukturgesetzes wurde am 22. März 2010 einem Begutachtungsverfahren mit Frist bis 22. April 2010 unterzogen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Dezember 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ..... zur Schaffung einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur
in der Steiermark (Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2010 -
StGeodIG)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen: