EZ/OZ: 336/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 01.03.2011, 10:24:03
Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Gerhard Kurzmann
Beilagen: Erlass
Betreff:
Bedrohung von 70% der Naturdenkmäler in der Steiermark
Die Fachabteilung 13c - Naturschutz hat einen Erlass an den Magistrat Graz und die Bezirkshauptmannschaften erlassen, in dem die Bezirksverwaltungsbehörden angewiesen werden, eine Einteilung ihrer Naturdenkmale und geschützten Landschaftsteile in drei Kategorien vorzunehmen, wobei in den Kategorien 1 und 2 maximal je 30% des derzeitigen Bestandes aufscheinen sollen und die Kategorie 3 aus dem Schutzregime entlassen werden soll.
Kategorie 1 sollen jene Naturdenkmale und geschützten Landschaftsteile sein, die unzweifelhaft den Kriterien der §§ 10 und 11 des Naturschutzgesetzes entsprechen und daher unbedingt zu erhalten sind. Kategorie 2 ist zwar grundsätzlich erhaltenswert, Mittel aus dem Landschaftspflegefonds sollen aber nur zur Verfügung stehen, wenn die Gelder nicht vollständig für Sanierungen der Kategorie 1 aufgebraucht sind.
In de Praxis würde das bedeuten, dass nur mehr 30% der bisherigen Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsteile erhalten werden können (Kategorie 1), weil für die weiteren 30% keine Mittel zur Verfügung stehen (Kategorie 2) und die restlichen 40% überhaupt aus dem Schutzregime entfallen sollen (Kategorie 3).
Die FPÖ redet gerne von Heimatschutz und dann ist eine der ersten Maßnahmen des FPÖ-Landesrates Dr. Kurzmann, dass er 70% der Naturdenkmäler dem Verfall preisgeben will.
Nicht nur in den Regionen auch in der Stadt Graz hätte die Umsetzung dieses Erlasses fatale Folgen. Demnächst werden zwei Naturschutzgebiete und ca. 100 Naturdenkmäler neu bewertet, darunter etwa so bedeutende wie der "Urwald" am Messendorfberg, die Klenertgründe, Teile des Lustbühels, der Stadtpark und die 180 Jahre alte Eibe in der Peterstalstraße.
Wenn es keine Mittel mehr für 70% der Naturdenkmäler gibt, werden viele unwiderbringlich für immer verlorengehen. Sie werden verfallen, naturschutzfachliche Gutachten werden zunehmend fehlen, und aus Gesichtspunkten der Sicherheit werden Naturdenkmäler in der Folge geschliffen werden oder verfallen, weil es keine Gutachten und keine Mittel mehr für Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen mehr gibt.
Diese Pläne müssen sofort gestoppt werden. Es darf nicht hingenommen werden, dass 70% der Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsteile verschwinden sollen. Dies wäre ein Kahlschlag und der schwerwiegendste Rückschritt im steirischen Naturschutz, seit das Naturschutzgesetz im Jahre 1976 verabschiedet wurde.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, den Erlass FA 13c-10E-4/2001-13 vom 10. Februar 2011 unverzüglich aufzuheben.
Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)