EZ/OZ: 350/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.03.2011, 07:05:05
Landtagsabgeordnete(r): Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Bettina Vollath
Betreff:
Hofärarisches Vermögen, Vermögensaufteilung Bund- Länder
513.600 ha Wald und ca. 2.000 km fließende Gewässer sowie zahlreiche bedeutende Kulturgüter stehen in der Verwaltung der Bundesforste AG und damit der Republik Österreich. 70 Prozent aller größeren Seen in Österreich werden als Eigentum der Republik Österreich von den Bundesforsten betreut, darunter touristisch bedeutende Seen im Salzkammergut wie der Grundlsee. Überdies befinden sich zahlreiche historische Kulturgüter im Besitz der Republik Österreich. Der Verfassungsgerichtshof stellte bereits im Jahr 2002 in seinem Erkenntnis G 270 bis 272/01-29 fest, dass die im Verfassungs-Überleitungsgesetz 1920 in Aussicht gestellte Vermögensauseinandersetzung betreffend das Hofärarischen Vermögens zwischen dem Bund und den Ländern noch aussteht.
Das Land Salzburg hat im Jahr 2002 Interesse an diversen Liegenschaften (Gebäude und Denkmäler), wie zum Beispiel der Festung Hohensalzburg, an Kulturgütern sowie an Liegenschaften beziehungsweise Gesellschaftsanteilen der Österreichischen Bundesforste AG sowie an der Übertragung des öffentlichen Wasserguts geäußert. Das Land Tirol strebt eine Übertragung der Innsbrucker Hofburg, des Hofgartens, des Schlosses Ambras und der Wasserrechte des Bundes in das Eigentum des Landes an.
Die Länder verlangten, dass der Bund Verhandlungen mit den Ländern über die Aufteilung des ehemaligen Staatsvermögens der Monarchie führen müsse. In den letzten Jahren konnte in den geführten Verhandlungen mit dem Bund lediglich eine Regelung betreffend Archivgüter erreicht werden. Die Verhandlungen über das Vermögen der Bundesforste ua blieben ohne Ergebnis.
Zum Thema "(Hof-)Ärarisches Vermögen" in der Steiermark wurde 2007 seitens des Landesarchivs ein Bericht an die Finanzabteilung und die zuständigen politischen Referenten (Landeshauptmann sowie Finanzlandesrat) erstattet. Es wurden Anbote für Studien der Historischen Landeskommission für Steiermark sowie des Ludwig Boltzmann Institutes für Kriegsfolgen-Forschung eingeholt.
Das Land Salzburg unternahm im Zusammenhang mit einem umstrittenen Grundverkauf der Österreichischen Bundesforste und einem damit verbundenen Schutz der Wasserreserven einen Versuch, mit der neuen Bundesregierung über die Vermögensaufteilung zu verhandeln. Auch das Land Tirol kündigte an, vom Bund ehemaliges Habsburgervermögen zurückzuverlangen. Die Landeshauptleutekonferenz erinnerte in einem Beschluss anlässlich ihrer Tagung vom 28. April 2008 daran, dass die endgültige Vermögensauseinandersetzung noch ausstehe und ersuchte den Vizekanzler unverzüglich zu Verhandlungen auf politischer Ebene einzuladen. Für diese Gespräche wurden Frau Landeshauptfrau Mag. BURGSTALLER, Landeshauptmann Mag. VOVES und Landeshauptmann DDr. van STAA als Verhandlungsteam der Länder nominiert.
In seiner Erklärung vor dem Bundesrat am 14. Februar 2008 regte der Tiroler Landeshauptmann an, dass der Bundesrat die seit 90 Jahren offenen Fragen der Vermögensaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern aufgreifen möge.
In der Beantwortung einer daraufhin an den Bundesminister für Finanzen gerichteten parlamentarischen Anfrage teilte dieser mit, dass Voraussetzung für eine endgültige Vermögensauseinandersetzung eine Verfassungsbestimmung sei. Die seit dem Jahr 2002 zwischen dem Bund und den Ländern geführten Verhandlungen hätten noch kein abschließendes Ergebnis gebracht.
Im Sinne des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom 28. April 2008 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Bundesministerium für Finanzen sei für weitere Gespräche offen. Der Finanzminister werde sich dafür einsetzen, dass die Gespräche in konstruktiver Weise im Sinne der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes geführt werden.
Bis dato waren allerdings keine Fortschritte in den Verhandlungen feststellbar, sodass die Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern weiterhin ungelöst ist. Weder vom Verhandlungsteam der Länder mit Landeshauptmann Mag. Voves noch vom steirischen Finanzlandesrat hörte man in den letzten Jahren Äußerungen über Ergebnisse weiterer Verhandlungen bzw den Inhalt der vom Land Steiermark in Auftrag gegebenen Studie(n).
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
1. die Verhandlungen mit dem Bund über die Vermögensaufteilung des Hofärarischen Vermögens zwischen der Republik Österreich und dem Land Steiermark zu betreiben um diese zu einem raschen Abschluss zu bringen und
2. dem Steiermärkischen Landtag von den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Studien betreffend die Vermögensaufteilung des Hofärarischen Vermögens zwischen der Republik Österreich und dem Land Steiermark en detail zu berichten
Unterschrift(en):
Georg Mayer (FPÖ), Gerald Deutschmann (FPÖ)