EZ/OZ: 423/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 01.04.2011, 09:45:05
Landtagsabgeordnete(r): Odo Wöhry (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ), Barbara Riener (ÖVP), Bernhard Rinner (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ), Erwin Dirnberger (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Gesetz, Vorblatt und Erläuterungen
Betreff:
Dienstrechts-Novelle 2011
Diverse Maßnahmen als Beitrag des Personalressorts zur Konsolidierung des Landeshaushaltes und zur Umsetzung einer Empfehlung des Bundesrechungshofes erfordern Neuregelungen.
Die Bestimmung über den Vorrückungsstichtag wird an das Urteil der Europäischen Gerichtshofes im Fall Hütter (Urteil vom 18. Juni 2008, C88/08) angepasst.
Die Änderung der Bestimmungen des Vorrückungsstichtages wirken sich auch auf den Anfall des erhöhten Urlaubsausmaßes aus. Um den erhöhten Urlaubsanfall an den bisherigen Anfall zu nähern, soll das erhöhte Urlaubsausmaß an die Vollendung des 43. Lebensjahres geknüpft werden.
Im Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 erfolgt eine weitgehende Entkriminalisierung der Vorteilszuwendung ohne konkreten Bezug zu einem Amtsgeschäft ("Anfüttern"). Im Gesetz wird dabei auf das Dienstrecht verwiesen. Demnach ist das Dienstrecht für die Strafbarkeit einer Vorteilsgewährung relevant. Die wirklichkeitsferne bestehende Regelung soll an die Bundesbestimmung über die Geschenkannahme angepasst werden.
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes soll an die Bundesregelung angepasst werden.
Im Zuge einer umfassenden Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes durch die Novelle BGBl. I Nr. 116/2009 wurde unter anderem auch die Mindestbezugsdauer für das Kinderbetreuungsgeld von bisher drei Monate auf zwei Monate herabgesetzt. Gleichzeitig wurden auch die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen angepasst. So ist eine Karenz nach dem MSchG bzw. VKG ebenfalls für zwei Monate möglich.
Die Bestimmungen des St.-MSchKG sollen nun ebenfalls an die Bundesregelungen angepasst werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Unterschrift(en):
Odo Wöhry (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Walter Kröpfl (SPÖ), Barbara Riener (ÖVP), Bernhard Rinner (ÖVP), Johannes Schwarz (SPÖ), Erwin Dirnberger (ÖVP), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)