LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


  • 154/1, Unterstützung Kinder- und Jugendarbeit (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 07.12.2010, 14.12.2010 und 05.04.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 14.12.2010 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 154/1, abzugeben.

Dazu ergeht seitens der Fachabteilung 6A - Gesellschaft und Generationen folgende Stellungnahme:

In der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit werden über 110.000 Kinder und Jugendliche in verschiedenen Vereinen und Jugendorganisationen regelmäßig von mehr als 15.000 freiwillig Engagierten (lt. Erhebungszahlen der Vereine vom Jänner 2011) betreut. Aufgabe dieser Form der außerschulischen Jugendarbeit ist es, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen, die wiederum eine optimale Persönlich­keitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet. Somit wird in diesen Organisationen ein enormer gesellschaftspolitischer Beitrag in Bezug auf die körperliche, geistige und seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geleistet. Kinder und Jugendliche erweitern in Ferienlagern, Projektarbeiten und sonstigen Treffen/ Veranstaltungen ihre sozialen Kompetenzen. So werden beispielsweise Team-, Konflikt-, und Kommunikationsfähigkeiten in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gestärkt. Aber auch die ehrenamtlichen JugendarbeiterInnen profitieren von ihrem Engagement in den Vereinen (Mitarbeit bzw. Organisation von Veranstaltungen und Projekten, Betreuung der Mitglieder, uvm.), da sie sich ebenfalls wertvolle Kompetenzen und Soft Skills aneignen. Aus diesem Grund ist festzuhalten, dass diese ehrenamtlichen JugendarbeiterInnen für unsere Gesellschaft einen großen präventiven Nutzen darstellen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachtet, bedeutet dies, dass durch diese Tätigkeiten hohe Folgekosten im Gesundheits- und Jugendwohlfahrtswesen eingespart werden können.

1.) Auf Grund des 1. Freiwilligenberichtes des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz leistet jede/r ehrenamtlich Engagierte/r in der Steiermark ca. 4,6 Stunden in der Woche ohne Bezahlung bzw. Gegenleistung. Umgerechnet auf die mehr als 15.000 freiwilligen MitarbeiterInnen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ergibt dies pro Woche in Stunden eine gleichwertige Arbeitsleistung von 1.725 Vollzeitbeschäftigten. Eine Wertschätzung für diese ehrenamtlich geleistete Tätigkeit wäre die Einführung einer Versicherung für die freiwillig Engagierten. Beispiele dafür gibt es bereits in Tirol und Vorarlberg, wo die Landesregierungen die Kosten für eine solche Versicherung übernehmen. Der finanzielle Aufwand dafür würde rund Euro 65.000,-- pro Jahr betragen, das sind cirka 0,13 % des volkswirtschaftlichen Wertes der Arbeit dieser engagierten Menschen in der Steiermark. Diese Berechnung wurde auf folgender Basis erstellt. Zahl der Ehrenamtlichen (15.000) multipliziert mit der aufgewendeten Stundenzahl pro Woche, umgerechnet auf 45 Wochen im Jahr (minus Urlaubszeit und sonstiger Ausfallszeit) ergibt eine Arbeitszeit von 3.105.000 Stunden. Diese Arbeitsstunden wurden multipliziert mit einem Stundensatz von 16,00 Euro (=49.680.000) und daraus resultiert die Prozentangabe der Kosten einer Versicherung für Ehrenamtliche im Bezug auf den volkswirtschaftlichen Wert.

Ehrenamtliche MitarbeiterInnen
15.000
Wöchentliche Arbeitszeit, lt. Freiwilligenbericht
4,6
Summe der Wochenstunden ehrenamtlicher Tätigkeit
69.000
Aufgerechnet auf 45 Wochen pro Jahr
3.105.000
Multipliziert mit 16,00 Euro pro Stunde
49.680.000
Kosten für die Versicherung
65.000
Umgerechnet in Prozent vom volkswirtschaftlichen Wert
0,13 %

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufbringung des finanziellen Aufwandes, der in der Relation zu den erbrachten Stunden nicht sehr hoch ist, für eine derartige Versicherung unter den gegenwärtigen budgetären Vorgaben im Rahmen jener Ressorts diskutiert werden müsste, in deren Verantwortungsbereich entsprechende ehrenamtliche Leistungen erbracht werden.

2.) Die 22 Mitgliedsorganisationen des Landesjugendbeirats betreuen insgesamt über 110.000 Kinder und Jugendliche und organisieren pro Jahr rund 83.000 Veranstaltungen und Projekte. Um dieses umfassende, qualitativ hochwertige Angebot und Engagement auch für die Zukunft sicherstellen zu können, bedarf es einer finanziellen Absicherung seitens des Landes Steiermark. Weiters ist es unerlässlich, die Betreuung und Begleitung der genannten ehrenamtlich Tätigen durch erfahrene hauptamtliche MitarbeiterInnen in den einzelnen Organisationen gewährleisten zu können, diese hauptamtliche Betreuungsleistung im größtmöglichen Maße auch auszubauen, damit die Angebote für Kinder und Jugendliche weiter gewährleistet werden können. Um auch weiterhin diese wertvolle Arbeit garantieren zu können, wird versucht, die Einschnitte bei den Budgetkürzungen so gering wie möglich zu halten.

3.) Um die Anliegen der steirischen Jugendlichen besser verstehen zu können und dadurch rascher auf die Bedürfnisse und Ängste reagieren zu können, sind regelmäßige Jugendstudien unerlässlich und werden diese seitens der EU-Kommission bzw. dem Ministerrat von den Mitgliedsstaaten eingefordert. In einer Jugendstudie werden nicht nur Freizeitverhalten, sondern auch die Bildung und Bedürfnisse der jungen Menschen abgebildet, woraufhin wieder entsprechend adäquate und abgestimmte Angebote bzw. zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden können. Nachdem eine solche Jugendstudie von zentraler Bedeutung für die Entwicklung von Schwerpunkten in der Zielsetzung ist, soll die Vergabe dieser Studie im geeigneten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.

4.) Mit Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 42 vom 14. Dezember 2010 ist der Ring freiheitlicher Jugend im steirischen Landesjugendbeirat als aktives Mitglied neuerlich die Basisförderung und auch eventuelle Projektförderungen zu gewähren, wenn sie den Grundsätzen der Förderkriterien des Landesjugendbeirates bzw. dem Landesjugendförderungsgesetz entsprechen.

5.) Im Rahmen der Zielsetzungen der FA6A - Gesellschaft und Generationen sowie anlässlich des europäischen Jahres des Freiwilligen Engagements hat das FA6A-Landesjugendreferat gemeinsam mit dem steirischen Landesjugendbeirat, dem steirischen Fachstellennetzwerk und dem steirischen Dachverband der offenen Jugendarbeit das Zertifikat EHREN.WERT.VOLL entwickelt. Beide, das Zertifikat sowie die Veranstaltung "Rampenlicht Jugendarbeit" werden auch in Zukunft weiterentwickelt und weitergeführt. Dieses Zertifikat bestätigt dem/der Antragsteller/in die Erwerbung von Schlüsselkompetenzen wie Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen, Sozialkompetenzen und Persönlichkeitskompetenzen, die sie sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erwerben. Um das Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen, wird jährlich die Veranstaltung "Rampenlicht Jugendarbeit" durchgeführt, wo diesen Menschen mit dem "Meilenstein" für ihre Tätigkeit gedankt wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 154/1, der Abgeordneten Mag.Dr. Mayer und Amesbauer betreffend Unterstützung Kinder- und Jugendarbeit wird zur Kenntnis genommen.