LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 126/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Maßnahmen gegen Kunstoffverpackungen


zu:


  • 126/1, Maßnahmen gegen Kunstoffverpackungen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 07.12.2010 und 05.04.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Umwelt vom 07.12.2010 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einlagezahl 126/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

Ad 1.

Klärung des rechtlichen Rahmens:

Die Regelungskompetenz hinsichtlich des Inverkehrbringens von Konsumgütern liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung beim Bundesgesetzgeber. Zusätzlich sind alle maßgeblichen europarechtlichen Regelungen zu beachten. Im Bereich der Abfallverwertung und Abfallvermeidung liegt die Kompetenz ebenfalls beim Bund. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten und die Einrichtung von Sammel- und Verwertungssystemen (VerpackVO 1996 idgF) hat die Bundesregierung den Ländern die Kompetenz hinsichtlich Sammlung und Behandlung aller Verpackungen (auch Plastiksackerl) entzogen. Zu dieser Verordnung ist derzeit eine Novellierung in Ausarbeitung und es werden die angesprochenen Punkte diskutiert.

Seitens des Landes Steiermark gibt es nachfolgende umfassende Maßnahmenpakete, die im Aufgabenbereich der Fachabteilung 19D liegen:

Die Fachabteilung 19D hat als Maßnahme zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen das Projekt G´scheit Feiern (www.gscheitfeiern.at) eingeführt und seit Jahren
erfolgreich umgesetzt.

Als wirksame PR-Maßnahme zum Thema "Littering" (achtloses Wegwerfen von Abfällen z.B. Kunststoffverpackungen) wird seit 2007 jährlich die landesweite Aktion "Der große Steirische Frühjahrsputz" (www.saubere.steiermark.at) durchgeführt, an dem sich in den vergangenen Jahren rund 36.000 Personen aktiv beteiligt haben.

Die Fachabteilung 19D hat mit dem Bericht "Globale Maßnahmen zur Vermeidung von
Kunststofftragtaschen" einen weltweiten Überblick betreffend der globalen Maßnahmen zur Vermeidung von Kunststofftragtaschen ausgearbeitet, welcher im Internet auf der Website www.abfallwirtschaft.steiermark.at >\; Publikationen als pdf-File heruntergeladen werden kann.

Die über das Sammelsystem der ARA-AG ("Gelber Sack") erfassten Kunststoffverpackungen werden je nach Qualität der Sammelware im wesentlichen Ausmaß in Steirischen Anlagen, entweder stofflich (bei der Firma ECOPLAST in Wildon) oder nach entsprechender Aufbereitung (durch die Firma Thermoteam im Zementwerk der Firma Lafarge in Retznei) thermisch verwertet.

Im aktuellen Landes-Abfallwirtschaftsplan 2010 wird auf das Thema "Littering" aus steirischer Sicht eingegangen. Der Plan kann über die Website www.abfallwirtschaft.steiermark.at heruntergeladen werden.

Ad 2.

Das Thema Kunststofftragtaschen ist aus umweltpolitischer Sicht hochaktuell. Europaweit gibt es etliche Beispiele für sehr weitreichende Beschränkungen und Verbote. So ist etwa in Italien seit 1. Jänner 2011 die Herstellung und der Verkauf von "Plastiksackerln" verboten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden in Italien jährlich 20 Milliarden solcher Kunststofftragtaschen produziert. Das entspricht in etwa 200.000 Tonnen Abfall. Auch in Großbritannien gibt es Beschränkungen, die Gratisabgabe ist dort verboten. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch weltweit. Als Beispiele dürfen insbesondere China (generelles Verbot) sowie Los Angeles und San Francisco angeführt werden.

Auch in Österreich gibt es einen sehr großen Jahresverbrauch an Kunststofftragtaschen. Etwa 350 Millionen sogenannter "Plastiksackerl" werden österreichweit pro Jahr verbraucht. Die Auswirkungen sind ein hoher Rohstoffverbrauch aber auch das Entstehen entsprechender Abfallberge mit Materialien, deren Verrottung bis zu 400 Jahre dauert. Die Kompetenz für Regelungen hinsichtlich der Produktion, des Inverkehrbringens sowie der Verwertung von Kunststofftragtaschen liegt ausschließlich beim Bundesgesetzgeber.

Das vom zuständigen Umweltminister Berlakovich entwickelte 5 Punkte-Programm sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Kooperation mit dem Handel zur Plastiksackerlvermeidung
2. Pilotprojekt zum verstärkten Einsatz von abbaubaren Verpackungsmaterialien
3. Bewusstseinsbildung zur Steigerung der Abfallvermeidung
4. Evaluierung bestehender Regelungen in anderen EU-Ländern bezüglich Kunststofftragtaschen
5. Prüfung einer Kennzeichnungspflicht für Kunststofftragtaschen durch die EU-Kommission anregen

Aus Sicht des Umweltressorts der Steiermärkischen Landesregierung wird allerdings festgehalten, dass diese Maßnahmen nicht weitreichend genug sind. Nur durch ein wirkliches Verbot von Kunststofftragtaschen nach italienischem Vorbild kann die Schonung zu Neige gehender, nicht erneuerbarer Rohstoffe sowie die Vermeidung von ökologisch bedenklichen, volkswirtschaftlich nicht notwendigen Plastikabfällen hintangehalten werden.

Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht bezüglich der chemischen Zusammensetzung von Kunststoffverpackungen ist zu unterstützen. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit auch auf europäischer Ebene entsprechende Initiativen diskutiert werden.

Hinsichtlich der geforderten Beweislastumkehr kann mangels Zuständigkeit des Landes Steiermark für grundsätzliche zivilrechtliche Belange keine Stellungnahme abgegeben werden.

In diesem Zusammenhang darf auf inhaltlich vergleichbare Forderungen des Landes Oberösterreich verwiesen werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl 126/1, der Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth und Lambert Schönleitner betreffend Maßnahmen gegen Kunststoffverpackungen wird zur Kenntnis genommen.