LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 405/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.03.2011, 15:54:01


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Elisabeth Grossmann, Siegfried Schrittwieser, Gerhard Kurzmann, Christian Buchmann, Johann Seitinger, Hermann Schützenhöfer, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Bettina Vollath

Betreff:
Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige im Gemeinwesen

In Österreich sind besonders viele Menschen ehrenamtlich tätig, und zeigen damit ihre Bereitschaft einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander zu leisten. Ehrenamtlich tätige Menschen tragen unbestritten wesentlich dazu bei, dass wir in einem erfolgreichen Land mit einer hohen Lebensqualität leben. Aufgabe des Staates ist es mithin auch, diese vielfältigen und wertvollen Aktivitäten zugunsten des Gemeinwohles durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde daher in der Landtagssitzung am 17. März 2009 auf Antrag der ÖVP die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1417 aufgefordert, zu prüfen, ob für ehrenamtliche Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen werden kann, dem Landtag jedenfalls darüber zu berichten, und gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten.
 
Die Idee zu dieser Initiative ist naheliegend. Der Schutz und die Sicherheit für ehrenamtlich Engagierte muss klarerweise einen besonders hohen Stellenwert haben. Ein automatisch garantierter Versicherungsschutz hilft bürokratische Hürden zu überwinden und die Schwelle für den Einstieg in ehrenamtliche Tätigkeit zu verringern.  

Die Vorarlberger Landesregierung hat sich bereits vor mehreren Jahren entschlossen,
die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement auf genau diese Art und Weise weiter zu verbessern. So wurden eine Sammel-Haftpflicht und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für Ehrenamtliche/freiwillig Tätige abgeschlossen, wobei die Definition dieser Tätigkeiten bewusst so formuliert wurde, dass ein möglichst weiter Kreis von Initiativen und Personen erfasst wird.

Der in Vorarlberg gebotene Haftpflichtversicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Versicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig. Versichert sind alle Personen in Vorarlberg, die in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen oder in Vereinen gemäß Vereinsgesetz für das Gemeinwohl ehrenamtlich tätig sind, während Vereine, welche ihre Aufgaben durch ArbeitnehmerInnen und Quasi-ArbeitnehmerInnen erfüllen sowie Personen zum Zeitpunkt des Ausübens einer Sportart ausgeschlossen bleiben.

Personen- und Sachschäden ist eine Deckungssumme von maximal 3.000.000,- € vorgesehen, wobei Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Sachschäden 350,- € beträgt. Bei Vereinen gem. Vereinsgesetz wird eine Leistung ab einer Schadenhöhe von € 1.000.000,- bis max. zur vereinbarten Versicherungssumme erbracht. Der in Vorarlberg gebotene Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt demgegenüber pauschal.
Alle Personen die in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen oder in Vereinen gemäß Vereinsgesetz für das Gemeinwohl in Vorarlberg ehrenamtlich tätig sind, gelten als versichert. Ebenso wie im ‚Haftpflichtfall sind Vereine ausgeschlossen welche ihre Aufgaben durch ArbeitnehmerInnen und Quasi-ArbeitnehmerInnen erfüllen sowie Personen zum Zeitpunkt des Ausübens einer Sportart.

Leider ging die XV Gesetzgebungsperiode zu Ende ohne dass man der Verwirklichung des Beschlusses Nr. 1417 auch nur einen Schritt näher gekommen ist. Die vielen Gründe für seine Umsetzung sprechen sind auch jetzt, zwei Jahre nach der ursprünglichen Beschlussfassung, noch in vollem Umfang valide. Man sollte das interessante und lobenswerte best practice Beispiel in Vorarlberg daher einer genauen Prüfung unterziehen und gegebenenfalls in der Steiermark umsetzen.

Nachdem das angebrochene Kalenderjahr zudem auch noch das "Europäische Jahr der Freiwilligkeit 2011" ist, wäre es ein gutes Signal raschestmöglich der Umsetzung dieser Initiative näherzutreten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert
1.   zu prüfen, ob für ehrenamtliche Tätige im Gemeinwesen eine kollektive Haftpflicht- und Unfallversicherung, nach Vorbild der in Vorarlberg existierenden "Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt", abgeschlossen werden kann, dem Landtag darüber zu berichten, und
2.   gegebenenfalls ein landesweites Modell auszuarbeiten und anzubieten.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)