EZ/OZ: 410/1
KA-Nr: 37
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.03.2011, 09:19:13
Landtagsabgeordnete(r): Peter Samt (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Kontrolle
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Betreff:
Überprüfung gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften durch den Landesrechnungshof
Alle Wohnbaugenossenschaften genießen massive Steuervorteile. Diesen Vorteil sollten sie in Form des "gemeinnützigen Wohnbaus" mit niedrigen Preisen an ihre Kunden weitergeben.
Bei der SG Rottenmann, stellt sich die Frage, ob der Genossenschaftszweck als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft überhaupt noch erfüllt wird. Sicherlich kann der Genossenschaftszweck kein gewinnorientierter sein. Die Auszahlungen höchster Gehälter und Pensionszahlungen für Mitarbeiter und für den Vorstand ist zu hinterfragen, da die SG Rottenmann auf der einen Seite steuerbefreit ist und auf der anderen Seite Förderungen des Landes Steiermark empfängt.
Die bisherige Kontrolle der SG Rottenmann, die derzeit durch ein genossenschaftsinternes Revisionsorgan ausgeübt wird, sollte daher durch eine externe Überprüfung ergänzt werden.
Im Zuge der Überprüfung der SG Rottenmann, ist es zweckmäßig, alle steirischen gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften einer Kontrolle durch den Landesrechnungshof zu unterziehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, gem. Art. 51 Abs. 2 Zif. 1 L-VG einen Antrag auf Gebarungskontrolle betreffend aller steirischen gemeinnützigen Genossenschaften auf die Einhaltung der Gemeinnützigkeit, im Speziellen in Verbindung mit deren Rücklagenbildung, anzuregen.
Unterschrift(en):
Peter Samt (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)