EZ/OZ: 411/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.03.2011, 11:14:49
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Zuschüsse zum Fernsprechentgelt
Im Rahmen
des Bundesgesetzes über die Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (Fernsprechentgeltzuschussgesetz
[FEZG]), mit dessen Vollziehung genauso wie im Falle des
Rundfunkgebührengesetzes der Gebühren Info Service (GIS) betraut ist, werden
auf Antrag bezugsberechtigten AntragstellerInnen, eine geldwerte Beihilfe zu
den Mobilfunkkosten gewährt. Der Kreis der Bezugsberechtigten deckt sich
weitestgehend mit jenem dem auch ein Erlass des Rundfunkgesetzes zusteht, und
wird jene Haushalte gewährt deren Haushalts-Nettoeinkommen den für die
Gewährung einer Ausgleichszulage für einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt
festgesetzten Richtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt.
In der Praxis trägt zu diesem Zweck der Bescheid für die
Befreiung der Rundfunkgebühr gleichzeitig den Hinweis, dass er als Gutschein
für den Bezug eines bezuschussten Tarifes bei einem der
Telekommunikationsunternehmen gilt, die als VertragspartnerInnen des Bundes für
diese Zuschussleistung auftreten. In der Regel werden nominell € 13,81 Zuschuss
pro Monat für Mobilfunk gewährt, der bei
Anbietern wie der Telekom Austria, Orange oder T-Mobile einer Gesprächszeit von
60 Minuten entspricht, nach deren Verbrauch ein Minutenentgelt in Rechnung
gestellt wird.
Die diesem nominellen Zuschuss von €13,81 gegenüberstehende Leistung der
Mobilfunkanbieter, und die nach dem Verbrauch des Freikontingents verrechneten Gebühren
dieser Sozialtarife entsprechen in keiner Weise den marktüblichen Preisen
dieser Dienstleistungen. Für das gleiche Entgelt oder einen nur um einen geringfügig
höheren Betrag lassen sich nach den aktuellen Tarifbestimmungen der beteiligten
Anbieter Verträge mit wesentlich günstigeren Konditionen, meist sogar einem
vierstelligen Kontingent an Freiminuten abschließen. So werden sozial schwache
Menschen gezwungen unattraktive Mobilfunkverträge abzuschließen, die die Anbieter
für vollkommen überteuerte Beträge durch den Staat abgelten lassen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert an den Bund mit dem
Anliegen heranzutreten, die im Rahmen des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes gewährten
Sozialtarife den aktuell marktüblichen Bedingungen und Preisen am Mobilfunkmarkt
anzupassen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)