LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 824/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.10.2011, 11:24:17


Landtagsabgeordnete(r): Monika Kaufmann (SPÖ), Karl Lackner (ÖVP), Renate Bauer (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Anton Gangl (ÖVP), Hubert Lang (ÖVP), Eva Maria Lipp (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Jagdabgabegesetz.pdf

Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Jagdabgabegesetzes


Aufgrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen steuerlichen Mindereinnahmen auf Seiten der Länder sind ausgabenseitige Maßnahmen unumgänglich, um einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu leisten.

Das Gesetz vom 9. Juli 1964 über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes bietet die Grundlage für die Einhebung einer Jagdabgabe im Bundesland Steiermark, die gemäß § 14 Abs. 1 Z. 6 FAG 2008 iVm § 6 Z. 3 F-VG 1948 eine ausschließliche Landesabgabe darstellt, wobei es hinsichtlich deren Einhebung grundsätzlich zwischen verpachteten und nicht verpachteten Jagden unterscheidet.
 
Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 8 des Steiermärkischen Jagdabgabegesetzes der Ertrag der Abgabe von verpachteten Jagden zwischen dem Land Steiermark und der Steiermärkischen Landesjägerschaft im Verhältnis von 80 % zu 20 % aufgeteilt, während der Ertrag der Abgabe von nicht verpachteten Jagden zu 100 % dem Land Steiermark zufließt.
 
Vor dem Hintergrund notwendiger Einsparungen wird der gesetzlich normierte Anteil der Steiermärkischen Landesjägerschaft an den Erträgnissen der Abgabe von verpachteten Jagden ab dem Jagdjahr 2012/2013 von 20 % auf 15 % reduziert, wobei ein Jagdjahr stets von Anfang April bis Ende März des Folgejahres reicht.
 
Folgerichtig erhöht sich der Anteil des Landes Steiermark an den Erträgnissen der obigen Abgabe von 80 % auf 85 %, was eine Zuführung von ungebundenen Mitteln an das Landesbudget in Höhe von jährlich 65.000 Euro bewirkt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom      , mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird (Steiermärkisches Jagdabgabegesetz)


Unterschrift(en):
Monika Kaufmann (SPÖ), Karl Lackner (ÖVP), Renate Bauer (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Anton Gangl (ÖVP), Hubert Lang (ÖVP), Eva Maria Lipp (ÖVP)