LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 475/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.04.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-A1.70-234/2010-89; A9-24.Ku-6/2011-217
Zuständiger Ausschuss: Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2010

Betreff:
Kulturförderungsbericht 2010

Mit 1. Dezember 2005 trat das "Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark" (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft, welches für den "Kulturförderungsbericht 2010" anzuwenden ist. Das "Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005" normiert im § 14, dass die Landesregierung dem Landtag jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen.

Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2010 vorgelegt. Er enthält in Analogie zu den Ansätzen der Landesvoranschläge die von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Förderungsmaßnahmen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Förderungen im Kulturbereich im Jahr 2010 gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 wird zur Kenntnis genommen.