Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Landtag Steiermark hat am 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:
Mit Beschluss Nr. 10 des Landtages Steiermark vom 23. November 2010, Einl.Zahl: 59/4, wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert,
1. gemeinsam mit den ErnährungsexpertInnen der Fachabteilung für das Gesundheitswesen sowie der FH Joanneum Studiengang Diätologie eine Angebotsliste für Schulbuffets nach ernährungsmedizinischen Richtlinien zusammenzustellen (dabei soll auf ein gesundes, aber auch attraktives und preiswertes Angebot geachtet werden\; Angebote aus heimischer Produktion sind so weit als möglich zu bevorzugen) und
2. dafür Sorge zu tragen, dass der Landesschulrat für Steiermark diese Richtlinien in seine Vergabepraxis in Bezug auf Schulbuffets übernimmt.
Zu Punkt 1 des Beschlusses wird von der Fachabteilung 6B für den Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen festgehalten, dass die Gemeinden als Schulerhalter darüber entscheiden, ob und in welcher Form ein Buffetbetrieb an der Schule eingerichtet wird. Weiters ist diesbezüglich gemäß § 63 a Schulunterrichtsgesetz das Schulforum als autonomes, beratendes Organ bei wichtigen Fragen des Unterrichts und der Erziehung beizuziehen. Während eine Zuständigkeit des Landes oder gar ein Weisungsrecht in Fragen der Ernährung im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen nicht gegeben ist, besteht diese jedoch bei den Berufsschulen und den land- und forstwirtschaftlichen Schulen, bei denen das Land selbst Schulerhalter ist.
Es wurden daher die entsprechenden Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie die Fachabteilung für das Gesundheitswesen von der ha. Fachabteilung um Stellungnahme zum gegenständlichen Landtagsbeschluss ersucht.
Seitens der Fachabteilung 8B - Gesundheitswesen - wurde von Herrn Landessanitätsdirektor Hofrat Dr. Odo Feenstra hiezu folgende fachliche Stellungnahme abgegeben:
"Bereits seit dem Jahre 1997 gibt es das Rundschreiben des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten Nr. 53/1997 bezüglich der Richtlinien für Buffetbetriebe, Lehrmittelverkaufsstellen, Automaten und Kopiergeräte. Neben Mindestanforderungen an den Warenkorb sind darin Mindestanforderungen an den Warenkorb des Schulbuffets sowie das Verfahren zur Vergabe der Buffetbetriebe beschrieben, wobei auch ausdrückliche Hinweise darauf, was sich im Warenkorb nicht befinden soll, enthalten sind.
Etwa zur gleichen Zeit wurde auch von der Akademie für den Diätdienst in Graz eine Liste mit fachlichen Vorschlägen für die Zusammenstellung von Schulbuffets an steirischen Pflichtschulen erarbeitet und weitergeleitet.
Im Auftrag des Lebensministeriums wurde im Jahre 2006 von der Firma ‚gutessen consulting‘ gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung der Praxis-Leitfaden "Das gute Schulbuffet" erstellt. In diesem Zusammenhang hat der Landesschulrat für Steiermark im November 2007 in Graz einen Kongress veranstaltet, bei dem die neuen Regelungen dem Lehrkörper sowie anderen in Schulen tätigen Personen nahegebracht worden sind.
In den letzten Jahren hat Styria Vitalis ein ganzheitliches Konzept zur Gemeinschaftsverpflegung entwickelt, welches auch Mindeststandards für die Schulverpflegung beinhaltet. Diese Empfehlungen wurden in der weiteren Folge einer Gruppe von ErnährungsexpertInnen präsentiert und gemeinsam mit dieser überarbeitet und ergänzt.
Da alle genannten Richtlinien dem aktuellen Stand der Ernährungswissenschaften entsprechen, erscheint es aus fachlicher Sicht nicht erforderlich, neue Richtlinien für gesundes Schulbuffets zu erarbeiten, da mit den vorhandenen das Auslangen gefunden werden kann."
In der Stellungnahme der Fachabteilung 6C des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen - wurde zum gegenständlichen Landtagsbeschluss Folgendes ausgeführt:
"Den landwirtschaftlichen Fachschulen ist es ein großes Anliegen, dass die Versorgung der Schüler/innen nach ernährungsphysiologischen Richtlinien zu erfolgen hat mit dem Fokus, dass regionale und saisonale Produkte verwendet werden.
In den Tagesschulen werden die Schüler/innen tagtäglich mit einem frisch gekochten, nach ernährungsphysiologischen Richtlinien ausgerichteten Mittagessen und in den Internatsschulen auch mit einem ausgewogenen Frühstück, Abendessen und gesunden Imbissen zwischendurch verpflegt.
Gesunde Ernährung und die Zubereitung von gesunden Speisen ist auch im Unterricht verankert, sodass die Jugendlichen diese Kenntnisse und Erfahrungen auch für später mitnehmen.
Weiters wird in den Fachschulen auch auf ausreichende Bewegungsmöglichkeiten für Schüler/innen und auf die mentale Gesundheit geachtet.
Damit diese wertvollen Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung wissenschaftlich untermauert werden, wurde im April 2009 ein umfangreiches Projekt gestartet, indem alle Angebote im Bereich Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit von der Fachhochschule JOANNEUM - Studiengänge "Diätologie" und "Gesundheitsmanagement im Tourismus" - und Styria vitalis erhoben, analysiert und mit allen Beteiligten optimiert wurden. Dieses Projekt wurde aus Mitteln des Fonds Gesundes Österreich und der Gesundheitsplattform Steiermark finanziert."
Von der Fachabteilung 6C wurde eine detaillierte Beschreibung dieses Projektes übermittelt, welche als Beilage A angeschlossen ist.
Von der Fachabteilung 6D des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung - Berufsschulwesen - wurde zum gegenständlichen Landtagsbeschluss Folgendes mitgeteilt:
"Die drei Kantinen des Berufsschulzentrums Graz-St.Peter werden in Zusammenarbeit mit Styria Vitalis betreut und beraten.
In der Ausschreibung im Jahr 2009 für die Neuvergabe der Kantinen im Berufsschulzentrum Graz-St.Peter wurden bereits für angebotene Speisen und Getränke Qualitätsstandards verlangt, die den gestellten Anforderungen von Styria Vitalis gerecht werden.
Diese Qualitätserfordernisse und Produkte werden durch die Fachabteilung 6D,
gemeinsam mit Styria Vitalis - vertreten durch Frau Mag. Sabine Hollomey, Ernährungswissenschaftlerin, quartalsmäßig vor Ort geprüft."
Zu Punkt 2 des gegenständlichen Landtagsbeschlusses wurde seitens der ha. Fachabteilung der Landesschulrat für Steiermark um Stellungnahme ersucht und wurde von diesem Folgendes ausgeführt:
"Die Zuständigkeit des Landesschulrates für Steiermark ist auf Schulbuffetvergaben an Bundesschulen reduziert. Für diese kommen LSR-Ausschreibungsbestimmungen (Beilage B) in Anwendung, die die Landtagsbeschluss-Intentionen berücksichtigen. Der in Rede stehende Landtagsbeschluss Nr. 10 ist in seiner inhaltlichen Ausrichtung ein sich in Jahresabständen wiederholender\; die Umlegung der vielen bestehenden Expertisen dazu ist aus Sicht des Landesschulrates durch den FH-Studiengang praktisch kaum verbesserbar."
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit Rundschreiben Nr. 53/1997 für den Bereich der Bundesschulen klare Vorgaben für Schulbuffets festgelegt wurden. Diese Richtlinie für Schulbuffets ist auf der Homepage des genannten Bundesministeriums unter nachstehendem Link abrufbar: http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/_53.xml .
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2011.