- 446/1, Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 42 Abs. 1 Z. 8 i.V.m. § 47 Abs. 2 L-GBG (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Soziales" hat in seiner Sitzung vom 10.05.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Angeschlossener Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung wurde der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.
Gemäß § 47 Abs. 3 L-GBG ist auch dem Landtag in dreijährigen Abständen ein umfassender Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Landes- und Gemeindedienst vorzulegen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. April 2011.
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten gem. § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.