EZ/OZ: 465/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.04.2011, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6A-A1.70-303/2011-25; FA6A-70.000-4/2010-15
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Charta
Betreff:
Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark - Strategischer Rahmen
Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 09. Dezember 2010 hat es sich die Steiermärkische Landesregierung zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben in der Steiermark auf Basis von gemeinschaftlichen Werten, Rechten und Pflichten zu optimieren. In einem ersten Schritt wurde eine zu diesem Zweck eingerichtete ressortübergreifende Steuergruppe aus Politik und Verwaltung von der Landesregierung beauftragt, unter Federführung des Integrationsressorts die Charta des Zusammenlebens zu erarbeiten.
In insgesamt drei mehrstündigen Sitzungen zwischen Jänner und März 2011 wurden die Inhalte der Charta des Zusammenlebens in dieser Steuergruppe festgelegt. Die Charta berücksichtigt dabei die in der Steiermark bisher erfolgten Vorarbeiten und vorliegenden Konzepte - darunter jene der steirischen Integrationsplattform - sowie den derzeitigen Stand des Wissens und der Erfahrungen zum Thema Integration und Diversität. Das beiliegende Dokument, die Charta des Zusammenlebens, definiert den strategischen Gesamtrahmen und die langfristigen Zielsetzungen für die künftige Integrationsarbeit des Landes Steiermark, der zugehörige Anhang bietet vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Punkten der Charta.
Die Inhalte der Charta
Ausgehend vom einleitenden Bekenntnis, dass die in der Steiermark lebenden Menschen vielfältig sind und dass nicht diese Tatsache problematisch ist, sondern vielmehr der defizitorientierte Umgang mit der vorgefundenen Vielfalt, wird als Schlüsselstrategie des Landes Steiermark verankert, öffentliche Einrichtungen und Systeme so weiter zu entwickeln und zu stärken, dass diese ihren Aufgaben angesichts der Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft zeitgemäß und kompetent gerecht werden.
Punkt 1 der Charta des Zusammenlebens definiert elf Grundsätze im Sinne von gemeinsamen Prinzipien des Landes Steiermark, die der Integrationsarbeit unverrückbar zu Grunde gelegt werden. Dazu zählen das klare Bekenntnis zu den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu gleichen Rechten und Pflichten auf Basis der Rechtsordnung, zu Deutsch als gemeinsamer Sprache, zur Heterogenität der Gesellschaft, zur Förderung der Teilhabemöglichkeiten, zur Wahrnehmung von Integration als Gemeinschaftsaufgabe, zu gegenseitigem Respekt und einer wertschätzenden Haltung gegenüber der Unterschiedlichkeit, zum Abbau bis zur rigorosen Verhinderung von Diskriminierung, zur Steiermark als Zuwanderungsland, zum Fokus auf die Gemeinsamkeiten und zur Steiermark als gemeinsame Heimat aller hier lebenden Menschen.
Eine konsequente und professionelle Haltung ist Grundlage für einen normalisierten und gelungenen Umgang mit Vielfalt - Punkt 2 legt neun grundsätzliche Betrachtungsweisen fest, um dies zu erreichen.
Auf Basis der Grundsätze und Haltungen wurden von der Steuergruppe unter Punkt 3 sieben strategische Zielsetzungen fixiert, die als langfristige Leitlinien für ein zielgerichtetes gemeinsames Arbeiten zum Thema Integration in allen Verantwortungsbereichen dienen:
- Verantwortung übernehmen und Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen als Einflussfaktor bei Entscheidungen berücksichtigen
- Gleiche Chancen ermöglichen
- Diskriminierung entschieden und sichtbar entgegen treten
- Die Steiermark ist allen hier lebenden Menschen Heimat
- Gemeinsam zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen
- Regionen, Städte und Gemeinden gestalten das Gelingen des Zusammenlebens aller
- Die steirische Landesverwaltung als Vorbild für den professionellen Umgang mit Vielfalt entwickeln
Auf Basis bisheriger Erfahrungen und bereits erkannter Herausforderungen gilt es, wie in Punkt 4 dargelegt, in den nächsten Jahren auf Basis der Charta, im Sinne eines an den Lebenswelten der Menschen orientierten Zugangs, vorrangig in den Handlungsfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung und Erziehung, Gesundheit, Pflege und Soziales, Freizeit, Wohnen und Siedlungsentwicklung sowie Gemeinde- und Stadtentwicklung zielgerichtet Maßnahmen zu setzen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2011.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark bekennt sich zur Charta des Zusammenlebens in Vielfalt und wird in seinem Zuständigkeitsbereich an deren Umsetzung mitwirken.