EZ/OZ: 573/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 10.06.2011, 10:16:03
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Einführung eines Röntgenpasses
Auf dem Gebiet der Radiologie hat die moderne Medizin große Fortschritte gemacht. Computertomographie und MRT ist in der gesamten Steiermark verfügbar. Weitere noch komplexere bildgebende Verfahren wie z. B. ein PET-CT existiert an der Universitätsklinik in Graz. Diese bildgebenden Verfahren mittels ionisierender Strahlen hat die medizinische Diagnostik wesentlich vorangetrieben.
Auch wenn Röntgengeräte und Computertomographien mit immer weniger radioaktiver Strahlung auskommen, so sind die Untersuchungen doch nicht nebenwirkungsfrei. Der Körper vergisst radioaktive Strahlung nicht. Bei jeder Bestrahlung besteht ein kumulativer Effekt, das heißt, die Strahlendosis summiert sich im Laufe eines Lebens.
Leider unterschätzen laut wissenschaftlichen Studien selbst viele ÄrztInnen das Risiko, das durch die Strahlenbelastung entsteht (http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm). Tatsache ist: Wenn 100 Menschen einer zusätzlichen Äquivalentdosis von 1 Sievert ausgesetzt sind, dann ist in 5 Fällen mit Strahlungs-induziertem Krebs zu rechnen. Dieser Zusammenhang gilt pro Sievert, d.h. bei einer Äquivalentdosis von 2 Sievert ist demnach das Krebsrisiko um 10 Prozentpunkte erhöht etc. (Zum Vergleich: Nach der Atomkatastrophe in Fukushima wurde die Bevölkerung ab einer möglichen Strahlenbelastung von 20 Millisievert pro Jahr evakuiert.)
Bei einer Computertomographie ist die Strahlenexposition mit etwa 10 Millisievert um bis zu 1000-mal höher als bei einer Thorax(Brustkorb)-Röntgenaufnahme und ca. 50-mal höher als bei einer kompletten Mammografie. Das mit der radiologischen Untersuchung verbundene Risiko muss bei der Indikationsstellung berücksichtigt werden, wobei aber außer Zweifel steht, dass bei begründeter Indikation der medizinische Nutzen das Risiko überwiegt!
Faktum ist, dass sich die Zahl der CT-Untersuchungen und damit die durch sie hervorgerufene Strahlenexposition von Jahr zu Jahr erhöht. Alternative Aufklärung und besseres Wissen über die Höhe der verordneten Strahlendosen und die bereits bestehende Strahlenbelastung einzelner PatientInnen würde einen sorgsameren Umgang mit den radiologischen Untersuchungen bringen.
Um die kumulierte Gesamtbelastung eines Patienten/einer Patientin besser bewerten zu können, sollte daher jede radiologische Untersuchung und jede strahlentherapeutische Behandlung in einem Röntgenpass aufgezeichnet und die Werte der Strahlendosis in Sievert bzw. Millisievert angegeben werden.
So wie ebenso die Aufzeichnungen im Impfpass oder die klare Aufklärung über Nebenwirkungen von Medikamenten absolut notwendig sind und der Informationsgehalt im Vordergrund steht, so sollte es auch mit dem Röntgenpass gehandhabt werden. Durch diese fundierte Information im Röntgenpass kann auf die individuelle Situation jedes Patienten/jeder Patientin eingegangen werden, auch könnten unnütze und kostenintensive Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordet, an die Bundesregierung heranzutreten und die österreichweite Einführung eines Röntgenpasses für alle Bürgerinnen und Bürger anzuregen, in dem jede radiologische Untersuchung und jede strahlentherapeutische Behandlung aufgezeichnet und die Werte der Strahlendosis in Millisievert angegeben werden.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)