LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 540/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 31.05.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA13A-A1.70-269/2011-7; FA13A-42.00-1/2008-167
Zuständiger Ausschuss: Daseinsvorsorge
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Beilagen: Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen, Textgegenüberstellung

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Elektrizitäswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 geändert wird

Die Europäische Union hat durch die Verabschiedung des 3. Binnenmarktpakets im Jahre 2009 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energiebinnenmarkt neu gestaltet.
Schwerpunkte des Dritten Binnenmarktpaketes sind verschärfte Regelungen der Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern und Fernleitungsunternehmen, die Ausweitung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde, die Einführung einer entfernungsunabhängigen Tarifierung von Gastransporten über Fernleitungsnetze (Entry/Exit-Tarifierung), Smart Metering, die Schaffung einer Agentur zur Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden sowie
Belange des Konsumentenschutzes und der Energiearmut.
Die Umsetzung in nationales Recht für den Elektrizitätsbereich erfolgte im Rahmen des unter Artikel 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 110/2010 erlassenen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010, welches am 23. Dezember 2010 verlautbart worden ist. Neben unmittelbar anzuwendenden bundesgesetzlichen Bestimmungen beinhaltet das ElWOG 2010 auch als Grundsatzgesetz im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z.5 BV-G zahlreiche als "Grundsatzbestimmung" bezeichnete Bestimmungen, welche den Landesgesetzgeber verpflichten, dazu seine Ausführungsbestimmungen im Stmk. ELWOG 2005 binnen 6 Monaten anzupassen und hiefür eine Novellierung des Stmk. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes, LGBl. Nr. 70/2005, zu veranlassen. Diese Anpassung ist im wesentlichen - neben der Behebung seinerzeit aufgetretener redaktioneller Versehen, der geschlechterkorrekten Formulierung von Begriffen und der Aktualisierung bei Verweisen auf andere Gesetzesmaterien - Gegenstand des vorliegenden Gesetzesentwurfes. Weite Teile des Stmk. ElWOG 2005 bleiben unverändert.

Als Inhalt ergibt sich:

-  Anpassung des Inhaltsverzeichnisses sowie Ergänzung, Neufassung und Entfall derjenigen Ausführungsbestimmungen, bei welchen durch die grundsatzgesetzliche Vorgabe des ElWOG 2010 für den Ausführungsgesetzgeber kein Handlungsspielraum besteht\;
- Ausformulierung (in Abstimmung mit den anderen Bundesländern) im Ausführungsgesetz in denjenigen Bereichen, in welchen dem Ausführungsgesetzgeber (Mit-)Gestaltungsraum überlassen ist\; es handelt sich dabei insbesondere um die Bestimmungen § 36b (Versorger letzter Instanz), § 44 Abs. 17 (Unterscheidung bei unbundelten Verteilerunternehmen in Komunikations- und Markenpolitik), § 44 Abs. 18 (Unabhängigkeit und Informationsbeschaffung des Gleichbehandlungsbeauftragten) und § 59 Abs. 4 ff (Datenerhebungen für statistische Zwecke)\;
- Neufassung der Strafbestimmungen unter Berücksichtigung der grundsatzgesetzlich vorgegebenen Mindeststrafen für spezielle Tatbestände\;
- Aufnahme von Enteignungsbestimmungen für die Errichtung von Stromerzeugungsanlagen samt dazugehöriger Leitungsanlagen (wie solche in den Elektrizitätsgesetzen der anderen Bundesländer enthalten sind)\;
- legistische Korrekturen und geschlechterkorrekte Formulierung von Begriffen und Aktualisierung bei Verweisen.

Der Gesetzesentwurf wurde in der Zeit vom 22. März 2011 bis 15. April 2011 einem breiten Begutachtungsverfahren zugeführt.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens über den ausgesandten Entwurf einer Novelle zum Stmk. ElWOG 2005 wurden Stellungnahmen von der Fachabteilung 1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend,  der Vereinigung österreichischer Elektrizitätswerke, der Energie Steiermark, der Wirtschaftskammer Steiermark, der Arbeiterkammer Steiermark, der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen vorgelegt. Die in diesen Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Argumente wurden für den nunmehr aktuellen Gesetzestext und die dazugehörigen Erläuterungen sowie die Textgegenüberstellung entsprechend bewertet und somit berücksichtigt. Mit dieser Novelle sind keine (zusätzlichen) Kostenaufwendungen für Gebietskörperschaften verbunden.

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Stmk. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 - Stmk. ElWOG 2005 - geändert wird, wurde in der Regierungssitzung Nr. 24 vom 19.05.2011 gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung aufgelegt. Der Entwurf ist allen Regierungsmitgliedern zugegangen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005 geändert wird