LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 517/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 Zwischenbericht (Kernmaßnahmen)


zu:


  • 517/1,
    Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 Zwischenbericht (Kernmaßnahmen) (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in

seiner Sitzung

vom
31.05.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Seitens der Europäischen Union wurde Teilen von Österreich eine Fristerstreckung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Feinstaub gewährt. Diese Frist läuft mit 11. Juni 2011 ab. Auf Grund dessen und auch in Anbetracht der Situation bei Stickstoffdioxid wurden in den letzten Jahren die Anstrengungen weiter verstärkt, um die Immissionssituation vor allem im Großraum Graz nachhaltig zu verbessern.

Mit 16. Dezember 2010 beschloss die Steiermärkische Landesregierung auf Antrag des Umweltreferenten einstimmig die Evaluierung des bestehenden "Feinstaubprogrammes" und Erarbeitung eines "Luftreinhalteprogrammes Steiermark". Der Endbericht dazu mit allen Vorschlägen wird Ende Juni 2011 fertiggestellt sein, eine Reihe von bereits jetzt absehbaren Kernmaßnahmen soll mittels dieses Antrages der Landesregierung und dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden.

Die erwähnte Arbeit am Luftreinhalteprogramm wird von einer abteilungsübergreifenden Projektgruppe geleistet - mit Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Joanneum Research und der TU Graz. Die Projektgruppe besteht aus sechs Arbeitskreisen, die sich folgenden Themenbereichen widmen:
·       Energie/Raumwärme
·       Raumplanung
·       Verkehr
·       Industrie und Gewerbe
·       Landwirtschaft
·       Motorentechnik
Zu dem erarbeitet die Arbeitsgruppe "Recht" die legistische Umsetzung der Fachvorschläge.

Die im Zwischenbericht von Joanneum Research dokumentierten Kernmaßnahmen der zukünftigen Luftreinhaltepolitik sowie weitere flankierende Maßnahmen werden in der Folge zusammengefasst dargelegt:

1.       Kernmaßnahmen (KM)
1.1.  Kernmaßnahmen im Bereich Energie/Raumwärme
KM 1: Verbot des Betriebes von Festbrennstoff-Zweitheizungen in Zeiten hoher Feinstaubbelastung
Unter gewissen Voraussetzungen (hohe Belastung, 3 Tage Dauer) soll der Betrieb  von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Gebäuden, welche auch über ein mit anderen Energieträgern - wie insbesondere Fernwärme, Erd- oder Flüssiggas, elektrischer Strom, Heizöl - betriebenes Heizungssystem verfügen, seitens der zuständigen Behörde untersagt werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist durch eine entsprechende Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes einschließlich der Begutachtungsfrist  bis November 2011 möglich.
Da insbesondere hinsichtlich der substituierbaren Festbrennstoff-Heizungen die Datenbasis derzeit noch nicht ausreichend ist, wird die genaue Quantifizierung der erreichbaren Emissionsminderungen erst im Endbericht stattfinden.

KM 2: Fernwärmepaket
Zur Umsetzung dieser Maßnahme und zur Akzeptanz und Annahme in der Bevölkerung wird es notwendig sein, für gewisse durch den Hausbrand besonders betroffene Bereiche einen Fernwärmeanschlußauftrag nach dem Steiermärkischen Baugesetz zu verordnen. Die dazu notwendige Anpassung des Sachprogrammes Luft wird zeitgerecht fertiggestellt (siehe weiter unten).
Fördermaßnahmen für dieses Paket werden den Fernwärmeleitungsausbau, die flächendeckende Verdichtung in bereits erschlossenen Gebieten sowie in Gebieten mit Anschlussauftrag betreffen.
Auf Grund der zusätzlich vorhandenen finanziellen Mittel wird diese Maßnahme besonders effiziente Verbesserungen mit sich bringen. Da insbesondere hinsichtlich der substituierbaren Festbrennstoff-Heizungen die Datenbasis derzeit - wie erwähnt - noch verbesserungsfähig ist, kann eine genaue Quantifizierung der erreichbaren Emissionsminderungen erst im Endbericht stattfinden, aber bereits die derzeit vorhandene Datenbasis gestattet die Aussage, dass 5 bis 10 t an Feinstaub und ca. 10 bis 15 t NOx pro  Jahr vermieden werden können.
Folgende Projektschritte zur Umsetzung dieser Kernmaßnahme sind vorgesehen:
o  Abarbeitung der bei der Stadt Graz vorliegenden Interessentenliste für Fernwärmeanschlüsse
o  Flächendeckende Verdichtung in bestehenden Anschlussbereichen
o  Förderungsaktion in einem zu definierenden Testgebiet mit Anschlussauftrag
o  Sonderprojekt für die durch Fernwärme und/oder Gas nicht erschließbaren Gebiete

KM 3: Umstellung auf emissionsarme Energieträger
In besonders hochbelasteten Gebieten bzw. generell in Luftsanierungsgebieten sind Beschränkungen bei den besonders emissionsrelevanten Festbrennstoff-Heizungen möglich. Dieses Maßnahmenpaket ist zu dem mit der Kernmaßnahme 2 verschränkt und sieht auch vor, in Regionen hoher Luftbelastung den Austausch von Festbrennstoff-Zentralheizungskesseln und die Umstellung auf emissionsärmer Beheizungen sozial gestaffelt zu fördern.
Es sind durch diese Maßnahme Reduktionspotentiale von ca. 6 t PM10 pro Jahr realistisch zu erreichen.

KM 4: Altkesselpaket
Zur Erreichung des angestrebten Ziels der Stilllegung alter Festbrennstofffeuerungen mit hohem Ausstoß an Luftschadstoffen bedarf es der Novellierung des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes und der Feuerungsanlagenverordnung (Reglementierungen auch für Feuerstätten ab 8 kW Nennleistung, Verschärfung der Inspektionspflichten).
Einsparungspotentiale werden derzeit noch errechnet und im Endbericht zahlenmäßig dargestellt.

1.2.  Kernmaßnahmen im Bereich Verkehr und Motorentechnik
KM 5: Offensive Öffentlicher Personennahverkehr
Sämtliche Maßnahmen in diesem Bündel tragen dazu bei, den Öffentlichen  Verkehr  zu forcieren und damit eine Reduktion der Feinstaubbelastung zu erreichen. Sie sind nur als gebündeltes Maßnahmenpaket effektiv.
Die hier beschriebene Kernmaßnahme fasst die meisten der 2011 evaluierten Maßnahmen der AG Verkehr aus dem Feinstaubprogramm 2008 zusammen und bündelt sie zu einer "Offensive ÖV mit Begleitmaßnahmen".
Konkret handelt es sich dabei um die drei Bereiche Schiene, Bus, Straßenbahn und die bisherigen Maßnahmen  des Feinstaubprogramms 2008:
S-Bahn Steiermark, Regiobahn für den Bereich Schiene, RegioBus-Konzepte, Stadtgrenze überschreitender Verkehr Bus, Ausbauprogramm Straßenbahn. Begleitet werden diese Maßnahmen durch Marketing sowie einer Qualitätsoffensive im ÖV und der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in Graz. Abgerundet wird diese Kernmaßnahme durch die Errichtung zusätzlicher P&\;R Stellplätze sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Radfahrnetzes.
Einsparungspotentiale werden derzeit noch errechnet und im Endbericht zahlenmäßig dargestellt.

KM 6: Differenzierter Winterdienst: Optimierung und Ausweitung des Modells der Stadt Graz auf alle steirischen Sanierungsgebiete
Maßnahmen im Bereich Winterdienst sind im Großraum Graz und darüber hinaus von großer Bedeutung zur Minderung der zusätzlichen Feinstaubbelastung im Winterhalbjahr.
Ziel der Maßnahme eines differenzierten dreistufigen Winterdienstes ist es, diesen schrittweise nach Möglichkeit in Richtung einer Streumittelminimierung umzustellen. Dazu werden die ausgebrachten Splittmengen reduziert, von Splittausbringung in Richtung Feuchtsalztechnik umgestiegen sowie - wenn vertretbar - Nullstreuung praktiziert. Die Maßnahme bezieht sich auf ebene Straßen. Verbunden ist diese Maßnahme mit einer Reduktion der erforderlichen Einkehrungsfahrten (Frühjahr) und einem verstärkten Straßenwaschen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist auch eine entsprechende Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes einschließlich der Begutachtungsfrist  bis November 2011 erforderlich.
Einsparungspotentiale in kg Feinstaub sind bei dieser Maßnahme nicht seriös machbar, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann bei konsequenter Umsetzung aber erwartet werden, dass 10% bzw. 5-8 der Überschreitungstage damit vermeidbar sind.

KM 7: Emissionsminderung bei Off-Road-Maschinen
Mit der IG-L-Novelle 2010 (BGBl 77/2010) wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, mit der eine Verordnung zur Beschränkung des Einsatzes von mobilen Maschinen und Geräten in Sanierungsgebieten erlassen werden kann (Bundesminister). Damit soll erreicht werden, dass in österreichischen Sanierungsgebieten einheitliche Regelungen für ihren Betrieb herrschen.
Eine derartige Verordnung ist derzeit in Vorbereitung. Vorgesehen ist, dass Verwendungsbeschränkungen von Geräten, die bestimmte Abgasklassen nach MOT-V nicht erreichen, in Sanierungsgebieten nicht betrieben werden dürfen. Technische Schwierigkeiten sind nicht zu erwarten.
Es sind durch diese Maßnahme Reduktionspotentiale von ca. 7,2 t PM10 pro Jahr bzw. 34 t NOx pro Jahr zu erreichen, wobei der volle Effekt aufgrund der generellen Einführung mit 01.01.2015 in allen Leistungsklassen erst zu diesem Zeitpunkt eintreten wird.

KM 8: Fahrzeugtausch bei Stadt- und Linienbussen

Fahrzeuge, die im öffentlichen (Stadt-)Verkehr eingesetzt werden, haben eine sehr hohe Kilometerleistung (in Graz ca. 60.000 km/a pro Bus). Entsprechend ist die Erneuerung dieser Fahrzeuge mit großen Emissionseinsparungen verbunden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme soll bewirkt werden, dass Verkehrsunternehmen ihren Fuhrpark rascher auf emissionsarme Fahrzeuge umstellen.

Vorgeschlagen wird, die finanziellen Mittel, die für Nachrüstaktionen vorgesehen sind, in die Förderung einer Neuanschaffung von Bussen mit hohen Emissionsstandards (EEV, EURO VI) zu investieren. Bei Graz Linien sind Euro I, II und III Busse von dieser Maßnahme betroffen.

Folgende Emissionsminderungen pro Jahr und Bus (2-Achser, 18 to) sind möglich:
Ersatz Euro I durch EEV:      PM 0,031 to\; NOx 0,25 to
Ersatz Euro II durch EEV:     PM 0,013 to\; NOx 0,28 to
Ersatz Euro III durch EEV:    PM 0,011 to\; NOx 0,20 to
Graz Linien schafft Anfang 2012 insgesamt 19 neue EEV Busse (davon 17 Gelenkbusse) als Ersatz für Euro I und II Modelle an.
Nach vollständiger Modernisierung der Flotte (inkl. Euro III) sind pro Jahr 2,1 t Feinstaub und ca. 33 t NOx zu vermeiden.

KM 09: Feldüberwachung von schweren Nutzfahrzeugen

Diese Maßnahme wurde im Feinstaubprogramm 2008 auch als neue Maßnahme für die Reduktion von NOx-Emissionen vorgeschlagen. Auch wenn derzeit das gesamte Emissionsminderungspotential nicht quantifizierbar ist, wurde diese Maßnahme aufgrund der hohen Emissionsminderung bei einzelnen Fahrzeugen bei gleichzeitig geringen Kosten in der Umsetzung als Kernmaßnahme identifiziert.

Moderne LKWs, die mit Anlagen zur Reduktion der NOx-Emissionen ausgestattet sind, benötigen zur einwandfreien Funktion einen Zusatzstoff (Harnstoff - "AdBlue"). Der Betrieb dieser Fahrzeuge ohne AdBlue verursacht Emissionen wie bei Fahrzeugen ohne Entstickungsanlage. Es ist zwar eine Überwachung von AdBlue in den Fahrzeugen vorhanden, allerdings weist diese eine sehr hohe Toleranz auf.

Es ist vorgesehen, in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie und der ASFINAG, entsprechende Schwerpunktkontrollen zu initiieren. Ein entsprechender Antrag wird auch im Rahmen der Landesumweltreferentenkonferenz eingebracht.
Einsparungspotentiale werden derzeit noch errechnet und im Endbericht zahlenmäßig dargestellt.

KM 10: Emissionsoptimierte Ampelschaltung

Stop and Go-Verkehr verursacht im Vergleich zu gleichmäßiger Fahrweise höhere Emissionen und zusätzlichen Treibstoffverbrauch. Daher soll durch Messung der Verkehrssituation und eine Adaptierung der Ampelschaltungen der Verkehr gleichmäßiger gestaltet werden.
Diese neue Maßnahme hat erhebliches Emissionsminderungspotential, weil sie alle Fahrzeuge im Straßenverkehr betrifft und sich zudem stufenweise, zu Beginn der Umsetzung gezielt in hoch-frequentierten Straßenzügen, einsetzen lässt.

Das Projekt ist derzeit in Entwicklung, Testberechnungen haben ergeben, dass auf gewissen Strecken 20% an Emissionen vermeidbar sind. Eine Hochrechnung auf das Grazer Stadtgebiet wird bis zur Fertigstellung des Gesamtprogrammes vorliegen.
Einsparungspotentiale werden derzeit noch errechnet und im Endbericht zahlenmäßig dargestellt.

2.       Flankierende Maßnahmen
Bereich Baurecht und Raumplanung
  • Baugesetznovelle
Die Baugesetznovelle 2010 ist mit 1. Mai 2011 in Kraft getreten. In Zusammenhang mit dieser Novelle wurden auch Bestimmungen novelliert bzw. neu in das Steiermärkische Baugesetz aufgenommen, die einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung liefern.

Ein wichtiger Teil der angesprochenen Baugesetznovelle ist auch die verstärkte Nutzung der Sonnenenergie. So sieht die Novelle bei der Errichtung von neuen Wohnbauten verpflichtend die Warmwasserbereitung durch Nutzung thermischer Solaranlagen oder durch Nutzung anderer erneuerbarer Energieträger oder ganzjährig verfügbarer Fernwärmeversorgungssysteme vor.           

Auch die Regelung einer Bewilligungsfreiheit für Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einer Kollektorfläche von insgesamt 100m² (bisher waren dies nur 40m²) ist als Signal zu werten, das indirekt einen Beitrag zur Luftreinhaltung liefern wird.        
Einsparungspotentiale werden derzeit noch errechnet und im Endbericht zahlenmäßig dargestellt.

·         Überarbeitung des Entwicklungsprogrammes zur Reinhaltung der Luft
Bis zum Sommer 2011 wird das Entwicklungsprogramm zur Reinhaltung der Luft (Sachprogramm Luft) nach §11 ROG an die Ergebnisse der Arbeiten am Luftreinhalteprogramm Steiermark 2011 angepasst und aufgelegt sodass im September 2011 die rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, Gebiete mit Fernwärmeanschlussaufträgen zu verordnen.
Als weiter Maßnahme wird bis zum Abschluss der Arbeiten am Programm u.a. noch die Mindesterschließung von Siedlungsschwerpunkten und Baulandausweisungen mit ÖPNV.
Einsparungspotentiale durch diese rechtliche Anpassung sind bei den einzelnen Kernmaßnahmen dargestellt.

2.1.  Bereich Verkehr und Motorentechnik
·         Mindestemissionsstandards für Taxis
In  Graz werden Taxistandplätze in gewissen Stadtgebieten Taxis mit modernster, emissionsarmer Motorentechnik vorbehalten sein. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in Absprache mit der Stadt Graz durch eine entsprechende Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes einschließlich der Begutachtungsfrist  bis November 2011 durchführbar.
Fahrzeuge, die im öffentlichen (Stadt-) Verkehr eingesetzt werden, haben eine hohe Kilometerleistung (in Graz ca. 60 000 km/a pro Taxi - es sind in Graz annähernd 670 Taxis gemeldet).
Es sind durch diese Maßnahme Reduktionspotentiale von einigen 100 kg pro Jahr zu erwarten.

·         Fahrverbote für alte LKWs in Sanierungsgebieten
Für Sanierungsgebiete nach dem IG-L werden in der gesamten Steiermark analog der Regelung in anderen Bundesländern ganzjährige Fahrverbote für alte LKWs angedacht. Betroffen sein sollen Fahrzeuge, die motorentechnisch dem Euro 1 oder Euro 2  Standard entsprechen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist durch eine entsprechende Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes einschließlich der Begutachtungsfrist  bis November 2011 möglich. Zur Umsetzung ist zusätzlich der Erlass der Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung des Bundes erforderlich.
Durch diese Maßnahme sind Einsparungen von ca. 1,5 t PM10 und ca. 36 t NOx jährlich zu erreichen.

2.2.  Bereich Industrie und Gewerbe
·         Emissionsminderung bei Baustellen (Baustellenleitfaden)
Der derzeit publizierte "Baustellenleitfaden" soll mit aktuellen diesbezüglichen Regelwerken - z.B. jenen aus der Schweiz - verglichen und verschärft werden. Ziel ist es, die derzeit im Baurecht vorhandene "Kann - Bestimmung" als Verpflichtung gesetzlich zu verankern und den Leitfaden per Erlass an die Baubehörden zu übermitteln. Zur Umsetzung ist daher eine Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes erforderlich.
Erfahrungswerte zeigen (Baustellenbetrieb in Graz Mitte), dass durch Bauarbeiten, bei denen auf die Umweltauswirkungen nur geringes Augenmerk geschenkt wird, im unmittelbaren Umkreis der Baustellen 5 bis 10 Tage an Überschreitungen des Grenzwertes vermieden werden können.

·         Emissionsminderung bei emissionsintensiven Betrieben (z.B. Steinbrüchen)
In enger Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen sollen Betriebe angehalten werden, unter gewissen Belastungsvoraussetzungen schadstoffintensive Produktionsvorgänge (z.B. Sprengungen) zu optimieren.
 Diese Maßnahmen sind betriebsabhängig und damit in ihren Auswirkungen nicht exakt prognostizierbar.

2.3.  Bereich Landwirtschaft
·         Maßnahmen zur Reduktion von Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft
Ammoniak ist eine wichtige gasförmige Vorläufersubstanz von Feinstaub und entsteht durch die Ausbringung und Lagerung von Gülle sowie durch die Entlüftung von Stallungen.
Die fachspezifische Arbeitsgruppe arbeitet derzeit noch an der Bewertung und Umsetzbarkeit von Vorgaben für die Lagerung von Gülle (Abdeckung), Gülleausbringung (bodennah) sowie die Möglichkeit von verpflichtenden Regeln für die Abluftreinigung bei Stallneu- und - umbauten für Massentierhaltungen (IPPC-Betrieben). Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist durch eine entsprechende Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes einschließlich der Begutachtungsfrist  bis November 2011 möglich.

Auch hier sind die Auswirkungen nicht exakt quantifizierbar, da diese anlagen- und in diesem Fall auch jahreszeitenspezifisch unterschiedlich sind.

Durch die Summe der Kern- und Begleitmaßnahmen sind bereits derzeit Reduktionspotentiale von ca. 23 bis 28 t PM10  110 bis 135 t NOx pro Jahr/ realistisch zu erreichen.
Die oben skizzierten Maßnahmen werden ausführlich im Zwischenbericht von Joanneum Research dokumentiert und - wo möglich - auch noch detaillierter hinsichtlich ihrer Emissionsrelevanz und rechtlichen Umsetzbarkeit diskutiert. Es ist geplant, diese Maßnahmen bei den entsprechenden Stellen bei der EU vorzustellen und sie werden wesentlicher Teil des umfassenden Luftreinhalteprogrammes Steiermark sein. Dieses wird in seiner Gesamtheit noch vor dem Sommer der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung zugeleitet werden wird.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Luftreinhaltungsprogramm Steiermark 2011, Zwischenbericht (Kernmaßnahmen) wird zur Kenntnis genommen.