LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 557/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 07.06.2011, 14:21:24


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Neubewertung der Glyphosat-Anwendung

Glyphosat, der Wirkstoff des weltweit am meisten verkauften Unkrautbekämpfungsmittels Roundup, ist ein Totalherbizid, welches in der Landwirtschaft, aber auch von KleingärtnerInnen benutzt wird, um Flächen unkrautfrei zu halten oder aber auch um Gründecken zu beseitigen. Es ist in Österreich frei verkäuflich, es bestehen keine speziellen Beschränkungen und Auflagen. Das Gift vernichtet bei Blattkontakt alle Pflanzen, die nicht durch Genmanipulation angepasst wurden. Glyphosat wurde vom Agrarkonzern Monsanto in den 70er Jahren zum Patent angemeldet und vor allem in den USA und Lateinamerika gemeinsam mit herbizidresistentem Saatgut mit verheerenden Folgen vertrieben. Aber auch in geringeren Konzentrationen steht Glyphosat im Verdacht, gesundheitsschädliche Auswirkungen zu haben. Bereits seit Jahren warnen ExperInnen vor einer unkontrollierten Anwendung des Herbizids: Glyphosat sei für den Menschen möglicherweise riskanter als bisher angenommen.

Unter anderem schreibt Testbiotech, das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie in München:
"Neuere Untersuchungen legen aber den Verdacht nahe, dass Glyphosat und seine Abbauprodukte schon in weitaus geringeren Mengen gesundheitliche Risiken bergen. Gefährdet sind demnach u.a. das menschliche Fortpflanzungssystem, das Nervensystem sowie die Entwicklung von Embryonen. Die Situation wird dadurch verschärft, dass den auf dem Markt erhältlichen Glyphosat-Produkten (wie Roundup) zum Teil große Mengen sogenannter POE-Tallowamine als Benetzungsmittel zugesetzt werden. Sie sollen das Eindringen des Glyphosats in die Pflanze erleichtern. Die Gefährlichkeit der POE-Tallowamine wurde vor einem Jahr von den deutschen Behörden neu bewertet. Es besteht die Befürchtung, dass diese Stoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen auch in tierische Produkte übergehen und so erhebliche Risiken für die Verbraucher entstehen können."

Dänemark lässt eine Glyphosat-Anwendung auf den landwirtschaftlichen Flächen nur zu, wenn die AnwenderInnen nachweisen können, dass Oberflächen- und Grundwässer nicht über den Trinkwassergrenzwert belastet werden. Zudem dürfen grundsätzlich aus Vorsorgegründen bei allen Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttert und Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierfütterung verwendet werden.

Eine Untersuchung der Fachabteilung 17C des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in Kooperation mit dem Umweltbundesamt "Sickerwasserversuche an der Forschungsstation Wagna zur Untersuchung der Verlagerung des Herbizids Glyphosate in der ungesättigten Bodenzone" aus dem Jahre 2005 kam u.a. zum Ergebnis, dass "trotz der bisweilen extremen hydro-meteorologischen Rahmenbedingungen und großflächiger Anwendung von Glyphosate zur Beseitigung der winterharten Gründecke mit anschließender Pflugbodenbearbeitung jedoch eine potentielle Grundwassergefährdung im Murtal - Grundwasser auf Basis der bisherigen Untersuchungsergebnisse nicht gänzlich ausgeschlossen werden" kann.
 
Außerdem ist es aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit dringend notwendig, die massenhafte Glyphosatanwendung in "Haus und Garten" einzuschränken oder zu verbieten. Die unmittelbare Wirkung auf mögliche Risikogruppen wie Kinder, AllergikerInnen, ältere bzw. kranke Menschen durch eine nicht kontrollierte Dosierung kann nicht ausgeschlossen werden. Diese kann nicht nur AnwenderInnen betreffen, sondern auch nichtsahnende Familienmitglieder, Gäste und Nachbarn belasten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
  1. dem Landtag Bericht zu erstatten, welche Mengen des Wirkstoffes Glyphosat in der Steiermark in den letzten 5 Jahren in Verkehr gebracht und insbesondere welche Mengen im Ackerbau ausgebracht wurden, und 
  2. im Sinne des Vorsorgeprinzips den Wirkstoff Glyphosat zumindest bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen zu verbieten.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)