EZ/OZ: 567/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 09.06.2011, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A9-A1.70-898/2010-5; A9-21.Ta-2/2011-234
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Stellungnahme der Finanzlandesreferentin
Betreff:
Grundsatzbeschluss für Beiträge an die Theaterholding Graz/Steiermark GmbH für bauliche Maßnahmen in den Jahren 2013-2017
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2004 wurde die Gründung der Gesellschaft "Theaterholding Graz/Steiermark GmbH" einstimmig genehmigt. Gesellschafter sind das Land Steiermark und die Stadt Graz zu je 50 Prozent.
Mit Beschluss Nr. 1342 vom 23. März 2004 hat der Landtag Steiermark den Finanzierungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH - unter Beitritt der Tochtergesellschaften - genehmigt. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen des Finanzierungsvertrages.
Laut Punkt 2 des Finanzierungsvertrages haben das Land Steiermark und die Stadt Graz für die Aufwendungen, die der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH im Zusammenhang mit der Erfüllung der kulturpolitischen Zielsetzungen entstehen eine Basisabgeltung in der Höhe von € 30 Mio. zuzüglich € 1 Mio. für Instandhaltung und Investitionen jährlich (damit ist das Wirtschaftsjahr vom 1.9. bis 31.8. des Folgejahres gemeint) zu leisten, wovon das Land Steiermark 55 Prozent und die Stadt Graz 45 Prozent trägt. Dieser Betrag ist wertgesichert.
Für die Jahre 2011 und 2012 hat sich die Theaterholding Graz/Steiermark GmbH gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften (Opernhaus Graz GmbH, Schauspielhaus Graz GmbH, Next Liberty Kinder- und Jugendtheater GmbH, Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH) bereit erklärt trotz bestehenden Finanzierungs-vertrages, einen Einsparungs- bzw. Solidaritätsbeitrag ihrerseits zu leisten. Diese vorübergehende Reduktion des Jahreszuschusses von Seiten des Landes Steiermark beträgt im Jahr 2011 € 1,700.000 und im Jahr 2012 € 4,121.345. Durch die Stadt Graz erfolgt für die Jahre 2011 und 2012 keine Kürzung des Zuschusses lt. Finanzierungsvertrag.
Da die Einsparungs- und Solidaritätsbeiträge der Theaterholding ausschließlich den Finanzierungsbeitrag des Landes Steiermark reduzieren, sollen in den Jahren 2013 bis 2017 der Theaterholding aus dem Kulturbudget "Beiträge für bauliche Maßnahmen der Theaterholding" in der Höhe von € 2,900.000,-- - zusätzlich zu den Zahlungen gemäß Finanzierungsvertrag - zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen unter anderem folgende Projekte in der Theaterholding und deren Tochtergesellschaften umgesetzt werden:
· Notwendige Erneuerung der IT-Landschaft\;
· Renovierung des Foyer- und Zuseherbereiches Schauspielhaus\;
· Bühnen- und Publikumsbeschallung bei Opernhaus und Grazer Spielstätten\;
· Sanierung Fenster, Türen und Dächer im Opernhaus und Orpheum\;
· Umbau Drehbühne, Schnürboden im Next Liberty\;
· Erneuerung der Bestuhlung Orpheum\;
· Thermische Sanierung.
Dieser Grundsatzbeschluss soll der Theaterholding Planungssicherheit für die Jahre 2013 bis 2017 ermöglichen. Die Detailprojekte werden jährlich von der Theaterholding eingereicht und sollen von der Steiermärkischen Landesregierung im Umfang von € 580.000,-- pro Jahr beschlossen werden. Die Bedeckung wird im Rahmen des jährlich vom Landtag genehmigten Kulturbudgets erfolgen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 09. Juni 2011.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Beiträge an die Theaterholding Graz/Steiermark GmbH für bauliche Maßnahmen in den Jahren 2013-2017 in der Höhe von jährlich € 580.000,-- werden genehmigt. Die Bedeckung wird im Rahmen des jährlich vom Landtag genehmigten Kulturbudgets in den Jahren 2013-2017 erfolgen.