EZ/OZ: 587/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 17.06.2011, 09:06:05
Landtagsabgeordnete(r): Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Bessere Entschädigung für Kinder als Opfer von sexueller Gewalt
Immer wieder erreichen uns Berichte über die missliche Lage der Opfer von Straftätern, die in Haft langjährig angehalten sind oder gar lebenslang in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden. Dies gilt insbesondere für Täter sexueller Gewaltanwendung gegen Kinder.
Nach den Bestimmungen des ASVG ruhen nämlich Pensionsansprüche nach dem ASVG während dieser Zeiten. Diese Pensionsansprüche sind aber oft die einzigen Ansprüche und der einzige Vermögenswert, auf den die Geschädigten zurückgreifen könnten. Da der Pensionsanspruch ruht, ist bei den Tätern oft sprichwörtlich "nichts" zu holen.
Vorschussleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz können dem Geschädigten jedenfalls nicht ausgezahlt werden. Zudem werden Schmerzensgeld und Entschädigungen für eine Verletzung nur mit geringen Beträgen durch einmalige geringe Geldleistungen von € 1000,00 oder bei schweren Körperverletzungen mit schweren Dauerfolgen von € 5000,00 entschädigt.
Ergebnis ist, dass aufgrund der Regelung im Verbrechensopfergesetz und der Ruhensbestimmungen im ASVG den Geschädigten zwar durch die Gerichte Gelder zugesprochen werden, diese jedoch dem Staat zu Gute kommen (via Pensionsersparnis) und die Opfer (missbrauchte Kinder) leer ausgehen. Bereits mehrfach wurde von den unterschiedlichen Regierungsmitgliedern im Justizministerium erklärt, dass eine der vordringlichsten Arbeiten die Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern ist. Bislang blieb es bei den Ankündigungen und der untragbare Zustand ist weiterhin aufrecht.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ruhensbestimmungen im ASVG in der Weise geändert werden, dass das Ruhen der Pension von Straftätern, welche Delikte mit sexueller Gewaltausübung an Kindern begangen haben, bei Ansprüchen zur Opferentschädigung aufgehoben wird.
Unterschrift(en):
Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)