LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 579/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.06.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-A1.70-1420/2011-7; FA4A-24Me22-886/2011
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Schlussberechnung und Verrechnung an die Landesimmobiliengesellschaft der Sanierung der Heilpädagogischen Station in Wetzelsdorf und der Sanierung Volksbildungsheim Schloss Retzhof

Heilpädagogische Station in Wetzelsdorf
Mit 30.12.2006 wurde die Heilpädagogische Station in Wetzelsdorf gemäß Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 (GZ: FA4A-24Gu194-8/2006) an die Landesimmobilien-gesellschaft Steiermark ausgegliedert. In weiterer Folge wurde der vom Land Steiermark bereits begonnene Bauauftrag zur Sanierung und Erweiterung der Heilpädagogischen Station entsprechend dem Regierungssitzungsbeschluss (GZ: FA11B-62.4-1001/05-4) umgesetzt. Mit der erfolgten Beendigung der Sanierung und Abrechnung der tatsächlich angefallenen Gesamtkosten, kann die bereits 2006 erfolgte Ausgliederung der Heilpädagogischen Station an die Landesimmobiliengesellschaft durch den nunmehrigen Verkauf der getätigten Investitionen abgeschlossen werden. Durch die Verrechnung der Sanierungsaufwendungen wird die seinerzeitige Intention der Ausgliederung zu Ende geführt und eine exakte wirtschaftliche und zivilrechtliche Zuordnung bei der Landesimmobiliengesellschaft Steiermark hergestellt.

An die Landesimmobiliengesellschaft Steiermark sind die angefallenen Sanierungskosten in Höhe von € 4.248.468,54 + € 849.693,71 (20% USt) = € 5.098.162,25 zu verrechnen.

Schloss Retzhof
Mit Landtagsbeschluss vom 21. November 2006 wurde der Verkauf des Volksbildungsheimes Schloss Retzhof gem. Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 (GZ: FA4A-24Gu194-8/2006) an die Landesimmobiliengesellschaft Steiermark genehmigt. In weiterer Folge wurde der vom Land Steiermark beschlossene Bauauftrag zur Sanierung und Erweiterung des Volksbildungsheims Schloss Retzhof entsprechend dem Regierungssitzungsbeschluss (GZ: FA6B-02.00-272/2006-29) umgesetzt. Mit der erfolgten Beendigung der Sanierungsaufwendungen und Feststellung der tatsächlich angefallenen Gesamtkosten ist die bereits 2006 erfolgte Ausgliederung des Volksbildungsheimes Schloss Retzhof an die Landesimmobiliengesellschaft  durch den nunmehrigen Verkauf der getätigten Investitionen abgeschlossen. Durch die Verrechnung der Sanierungsaufwendungen wird die seinerzeitige Intention der Ausgliederung zu Ende geführt und eine exakte wirtschaftliche und zivilrechtliche Zuordnung bei der Landesimmobiliengesellschaft Steiermark hergestellt.

An die Landesimmobiliengesellschaft Steiermark sind die angefallenen Sanierungskosten  in Höhe von € 1.881.428,61 + € 376.285,72 (20% USt) = € 2.257.714,33 zu verrechnen.

Haushaltsrechtliche Betrachtung
Die vom Land Steiermark vorläufig vorfinanzierten Investitionskosten sind nun nach Abschluss der Vorhaben an die Landesimmobiliengesellschaft zu verrechnen. Die Finanzierung wird von der Landesimmobiliengesellschaft mit einer entsprechenden Haftungsübernahme durch das Land Steiermark darzustellen sein.

Der Kaufpreis ist im Jahr 2013 fällig. Bis dahin wird der Kaufpreis gegen entsprechende Verzinsung gestundet. Die Verrechnung der korrespondierenden Zusatzmiete in der Höhe des Zinssatzes hat buchmäßig in den Haushalten 2011 und 2012 in der Höhe von € 302.543,44 (HP Station Wetzelsdorf) und in der Höhe von € 133.980,96 (Schloss Retzhof) p.a. zu erfolgen.

Somit werden die Gebäude von der Landesimmobiliengesellschaft zu einem fremdüblichen Zinssatz an das Land Steiermark zurückvermietet. Dadurch wird sich der bisher zu entrichtende Mietzins erhöhen. In den künftigen Landesvoranschlägen wäre dafür entsprechend Vorsorge zu treffen.

Zur haushaltsmäßigen Abwicklung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 wäre es daher erforderlich, außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von €  302.543,44 bei der VSt. 1/435033-7026 apl. "U.V. Heilpädagogisches Zentrum des Landes Steiermark, Mieten - Zuschlagsmieten" mit der Bewirtschaftung durch die Abteilung 11 und in Höhe von € 133.980,96 bei der VSt 1/272103-7026 apl. "U.V. Volksbildungsheim Retzhof, Mieten - Zuschlagsmieten" mit der Bewirtschaftung durch die Abteilung 6 zu genehmigen. Die Bedeckung dieser Maßnahmen hätte durch die Zinseinnahmen bei 2/435035-8200 apl. "U.V. Heilpädagogisches Zentrum des Landes Steiermark, Zinsen" (A 11) und 2/272105-8200 apl. "U.V. Volksbildungsheim Retzhof, Zinsen" (A 6) ohne zusätzliche Belastung der Haushalte 2011 und 2012 zu erfolgen.

Die Eigentumsübertragung an den Investitionen liegt über den landesverfassungsgesetzlich festgeschriebenen Wertgrenzen und es ist daher die Genehmigung des Landtag Steiermark einzuholen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Verrechnung gemäß Regierungssitzungsbeschluss (GZ.: FA4A-24Me22-886/2011) der Sanierungsprojekte HP Station Wetzelsdorf und Schloss Retzhof im Ausmaß von € 6.129.897,15 zuzüglich Umsatzsteuer an die Landesimmobiliengesellschaft Steiermark wird genehmigt.