LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 589/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.06.2011, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA12A-A1.70-315/2011-40; FA12A-30mu1/2011-519
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Beilage 1, Beilage 2, Beilage 3, Beilage 4, Stellungnahme d. Landesfinanzreferentin

Betreff:
Genehmigung der Gesamtlösung zur Abtretung der Landesbeteiligung an der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl

I. Vorgeschichte
 
Die Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl steht zu 80% im Eigentum des Landes Steiermark, mit jeweils 10% sind die Gemeinden Mürzsteg und Neuberg an der Mürz beteiligt. Die Gesellschaft betreibt auf dem Niederalpl neben einer Vierersesselbahn auf die Hohe Wetterin zwei Tellerlifte, einen Schlepplift und einen Übungslift. Im Unternehmen sind im Winter durchschnittlich 10 saisonale Mitarbeiter beschäftigt. Das Pistenangebot umfasst rund 8km. Das Skigebiet befindet sich auf einer Seehöhe von 1.224m - 1.470m. Die Gesellschaft führt keinen Sommerbetrieb.

Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2008 eine Prüfung der "Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl" vorgenommen, der Prüfbericht wurde mit Beschluss des Landtages der Steiermark Nr. 1354 vom 20.01.2009 zur Kenntnis genommen.


Der Landesrechnungshof stellt in seinem Prüfbericht, dessen wesentliche Feststellungen der Steiermärkischen Landesregierung im Amtsvortrag des Regierungsbeschlusses vom 11.05.2009, GZ:FA12A-30mu1/2009-299, zur Kenntnis gebracht wurden, unmissverständlich fest, dass die "Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl" ohne laufende finanzielle Unterstützung nicht überlebensfähig ist, obwohl kostenseitig alle vorhandenen Einsparungspotentiale genutzt wurden.

Da es trotz maximaler Ausnutzung kostenseitiger Einsparungspotentiale aufgrund der schlechten Ertragslage und des hohen Fixkostenanteils nicht möglich war, den laufenden Aufwand durch die laufenden Einnahmen abzudecken, ergab sich in den vergangenen Jahren ein durchschnittlicher jährlicher Zuschussbedarf von rund € 150.000,--.

Das gesamte Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von € 431.700,--, bei einem 80% Landesanteil von € 345.360,--, ist bereits durch Verluste aufgezehrt.

In der Gesellschafterversammlung vom 10.05.2010 wurde daher mit den Gesellschaftern Gemeinde Neuberg und Gemeinde Mürzsteg ein zeitlich eingeschränkter saisonaler Betrieb in der Wintersaison 2010/11 vereinbart. Damit wurde versucht, die auslastungs- und umsatzstarken Zeiten zu nutzen und die Kosten weiter zu minimieren. In der Wintersaison 2010/11 war der Lift 92 Tage in Betrieb, gegenüber rund 120 Betriebstagen in den Vorjahren. Trotzdem ergab sich auch in der abgelaufenen Wintersaison wieder ein negativer Cash-Flow von rund € 50.000,--.

Laut Aufstellung des Geschäftsführers sind zum Stichtag 07.06.2011 Altverbindlichkeiten in Höhe von rund € 200.000,-- offen, die von der Gesellschaft derzeit mangels Liquidität nicht bedient werden können.
 
II.  Ansuchen um Übernahme der Landesanteile durch eine private, lokale Interessentengruppe

Am 16.12.2010 wurde der Steiermärkischen Landesregierung über die möglichen Zukunftsvarianten einer Betriebsschließung oder einer Abtretung der Landesanteile und Übernahme des Unternehmens durch private Investoren berichtet. Für die ordnungsgemäße Stilllegung des Betriebes nach Ende der Wintersaison 2010/11 wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16.12.2010, GZ: FA12A-30mu1/2010-401, Mittel in Höhe von € 100.000,-- genehmigt und freigegeben. Alternativ sollten diese Mittel für den Fall der Abtretung der Landesanteile Verwendung finden.

Eine private regionale Interessentengruppe, bestehend aus der Wisniewski GmbH, die den Beherbergungsbetrieb Appelhof in Mürzsteg betreibt, der u.a. auf die Sanierung von Straßen und Skipisten spezialisierten Profiteam Holzer GmbH mit dem Sitz in Neuberg an der Mürz, Frau Mag. Marion Trska als Sportwissenschafterin und Herrn Achim Ertl als Marketingfachmann, ist an das Land Steiermark mit dem Ansuchen um Übernahme der Landesanteile herangetreten.

Die Interessentengruppe hat ein Konzept vorgelegt, wonach das Niederalpl durch eine optimierte Betriebsführung, gezieltes Marketing, hohe Qualität in der Pistenpräparierung und eine innovative Gastronomie eindeutig am Markt positioniert und nachhaltig zur Absicherung des Ganzjahrestourismus in der Region Mürzer Oberland betrieben werden soll.

Die Landesanteile an der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl sollen von den vier oben genannten Übernahmewerbern im Verhältnis von 30:30:30:10 im Rahmen folgenden Gesamtpakets übernehmen werden:

Das Land Steiermark tritt seinen 80%-Anteil am Stammkapital der Gesellschaft um € 1,-- ab. Der abzuschließende Abtretungsvertrag bildet als Beilage 1 einen integrierenden Bestandteil dieses Regierungssitzungsantrages.

Gleichzeitig mit der Abtretung der Gesellschaftsanteile des Landes Steiermark erhält die Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl vom Land Steiermark finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt € 500.000,--.

Davon fließt ein Betrag in Höhe von € 400.000,-- als Förderung, welche zum Zweck des Weiterbetriebes des Unternehmens und zur Umsetzung von definierten (Attraktivierungs-)Investitionen zu verwenden ist. Der Förderungsteilbetrag in Höhe von € 300.000,--, welcher der Abdeckung von Altverbindlichkeiten der Gesellschaft und zur Überbrückung bis zur Wintersaison dient, wird nach Unterfertigung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Die Auszahlung des Förderungsteilbetrages für Investitionen in Höhe von € 100.000,-- erfolgt erst nach Vorlage von Nachweisen in Form von bezahlten Rechnungen. An die Landesförderung ist u.a. auch eine zehnjährige Fortführungsverpflichtung gebunden. Im Fall des Zuwiderhandelns gegen diese Fortführungsverpflichtung ist die erhaltene Förderung ganz bzw. teilweise zurück zu zahlen. Der entsprechende mit dem Land Steiermark abzuschließende Förderungsvertrag bildet als Beilage 2 einen integrierenden Bestandteil dieses Regierungssitzungsantrages.

Die Mittel in Höhe von € 100.000,--, die bereits im Vorjahr von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und freigegeben wurden, und als maastrichtneutrale Beteiligungsmittel zu verwenden sind, sollen der Gesellschaft in Form einer Aufstockung der bereits bestehenden stillen Beteiligung zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung dieser € 100.000,-- wird ebenfalls an den Nachweis von umzusetzenden Investitionen geknüpft.

Das Land Steiermark hat bislang einen Betrag von € 545.359,-- in Form von stillen Einlagen in die Gesellschaft eingebracht. Die stille Einlage ist im Jahresabschluss (saldiert mit Verlustzuweisungen) zum 31.10.2010 noch mit einem Betrag von € 276.104,60 ausgewiesen, das heißt, die stille Einlage hat sich im Laufe der Zeit durch Verlustzuweisungen wie dargestellt abgeschichtet. Zur stillen Beteiligung des Landes Steiermark ist ergänzend anzumerken, dass diese zwar mit einem Betrag von € 276.104,60 im Jahresabschluss zum 31.10.2010 ausgewiesen ist, dass es sich bei diesem Betrag aber um eine rein buchhalterische Größe handelt, da die vom Land Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel bereits zur Gänze verbraucht sind.

Derzeit ist das Land Steiermark als stiller Gesellschafter laut stillem Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2008 mit einem Anteil von 37% am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Im Zuge der Aufstockung der stillen Beteiligung um einen Betrag von € 100.000,-- soll die Gewinn- und Verlustbeteiligung des Landes Steiermark von derzeit 37% auf 45% erhöht werden. Auch die Zurverfügungstellung dieser stillen Beteiligungsmittel wird an die Verpflichtung zur Durchführung von Investitionen gebunden. Die Auszahlung der stillen Beteiligungsmittel erfolgt erst nach Vorlage von entsprechenden Nachweisen.

Die Nachtragsvereinbarung zum Stillen Gesellschaftsvertrag bildet als Beilage 3 einen integrierenden Bestandteil dieses Regierungssitzungsantrages.

Nach erfolgter Umsetzung der Investitionen und der damit verbundenen Auszahlung der stillen Beteiligungsmittel des Landes Steiermark soll die stille Beteiligung des Landes Steiermark an die neue Gesellschafterin Profiteam Holzer GmbH um € 1,-- abgetreten werden. Alle weiteren Dispositionen über die stille Beteiligung werden die neuen Gesellschafter anschließend im Innenverhältnis treffen. Der entsprechend aufschiebend bedingte Abtretungsvertrag über die stille Beteiligung bildet als Beilage 4 ebenfalls einen integrierenden Bestandteil dieses Regierungssitzungsantrages.

Da alle beiliegenden Verträge ein Gesamtpaket darstellen, werden diese zeitgleich vom Land Steiermark als abtretendem Gesellschafter, von den übernehmenden Gesellschaftern und - soweit erforderlich - von der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl unterfertigt. Rein formale bzw. geringfügige Änderungen ohne Veränderung des wirtschaftlichen Gehalts, die zu keiner Mehrbelastung des Landes Steiermark führen, können in den beiliegenden Verträgen noch durchgeführt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Leiter der Fachabteilung 12A zur Unterfertigung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages bildenden Verträge für das Land Steiermark zu bevollmächtigen und zu beauftragen. Ebenso soll der Geschäftsführer der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl, soweit eine Unterfertigung durch die Gesellschaft erforderlich ist, zur Vertragsunterfertigung bevollmächtigt und beauftragt werden.


III. Kosten, Haushaltsmäßige Vorsorge

Die der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl zur Umsetzung des dargestellten Gesamtkonzepts zur Verfügung zu stellenden Mittel sollen wie folgt genehmigt und freigegeben werden:

Der Förderungsbetrag von € 300.000,-- (laut Förderungsvertrag Beilage 2) zur Abdeckung der Altverbindlichkeiten und als Überbrückungshilfe soll bei apl. VSt. 1/771935-7430, "Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl, Zuschuss zur Abdeckung anfallender Finanzierungserfordernisse" genehmigt und freigegeben werden.

Der Förderungsbetrag von € 100.000,-- (laut Förderungsvertrag Beilage 2) zur Umsetzung von Investitionen soll bei apl. VSt. 1/771935-7480, "Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl, Investitionszuschuss" genehmigt und freigegeben werden.

Die Mittel zur Aufstockung der stillen Beteiligung in Höhe von € 100.000,-- (laut Nachtragsvereinbarung zum Stillen Gesellschaftsvertrag Beilage 3) sollen aus der Gebührstellung VSt. 5/771362-0806 "Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl" genehmigt und freigegeben werden.

Die Bedeckung der bei apl. VSt. 1/771935 zur Verfügung zu stellenden Förderungsmittel in Höhe von insgesamt € 400.000,-- soll über einen gesonderten, von der Fachabteilung 4A einzuholenden Regierungsbeschluss erfolgen. Die Mittelbereitstellung soll in Höhe von jeweils € 200.000,-- aus den Wachstumsbudgetkontingenten von Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves und Herrn Ersten Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (bei der VSt. 5/900018-9999 "Deckungskredit" aus der Sollstellung 2010 für das Wachstumsbudget) erfolgen.

Der Abtretungserlös für den Stammkapitalanteil und die stille Beteiligung des Landes Steiermark in Höhe von jeweils € 1,-- soll bei VSt. 2/771378-0806 vereinnahmt werden.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Abtretung der Landesbeteiligung an der Schilift GmbH Mürzsteg - Niederalpl und der Abschluss der entsprechenden Verträge wird im Rahmen der dargestellten Gesamtlösung genehmigt.