EZ/OZ: 549/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.06.2011, 10:10:14
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Betreff:
Auszahlung der Beiträge zum Personalaufwand bei Kinderbetreuungseinrichtungen
Das Land gewährt Erhaltern von Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß § 1 Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz auf Antrag einen Beitrag zum Personalaufwand. Die Höhe ist als Monatsbeitrags im Gesetz geregelt.
Diese Monatsbeiträge sind laut Gesetz "mindestens einmal pro Kinderbetreuungsjahr als Pauschalbetrag anzuweisen". In der Praxis werden die Zahlungen vom Land höchstens zweimal jährlich geleistet. Die erste Zahlung wird üblicherweise im Herbst geleistet, wobei die Höhe für die Erhalter nicht vorhersehbar ist. Der Rest der Leistung wird meist erst im Frühjahr überwiesen.
Die Personalkosten fallen aber naturgemäß regelmäßig monatlich an. Gerade kleine Erhalter stehen daher regelmäßig vor Finanzierungsproblemen. Für sie wäre es eine große Erleichterung, wenn die Auszahlung der Förderung in kürzeren, regelmäßgien Abständen erfolgen würde, vorzugsweise monatlich. Sollte dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich sein, wäre eine Auszahlung im Vorhinein, also am Beginn des Kinderbetreuungsjahres, vorzuziehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, die Beiträge zum Personalaufwand der Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund des Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetzes in Hinkunft entweder monatlich in Höhe der gesetzlichen Monatsbeiträge oder als Gesamtsumme einmal jährlich im Voraus zu leisten.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)