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Mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung gem. Art. 7 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in
seiner Sitzung
vom
28.06.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: Unter Berücksichtigung des im März 2011 ausverhandelten Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 hat die Landesregierung in Ergänzung des Regierungsbeschlusses vom 9. Dezember 2010 (Ablaufplan Budgeterstellung) mit Beschluss vom 28. April 2011, GZ: FA4A-A1.70-35542/2010-12, die Ausarbeitung von Unterlagen zur mittelfristigen Ausrichtung der Haushaltsführung nach den Kriterien der endgültigen Fassung des Stabilitätspaktes 2011 unter Berücksichtigung des Rechnungsergebnisses 2010 zur Vorlage an den Landtag Steiermark festgelegt.
Nunmehr liegt die endgültige Fassung des Stabilitätspaktes 2011 vor, der im Artikel 7 folgende Bestimmung enthält:
"Mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung
(1) Bund, Länder und Gemeinden haben die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung sicher zu stellen. Bund, Länder und Gemeinden haben darüber an das Österreichische Koordinationskomitee bis jeweils 30. Juni zu berichten, die Gemeinden im Wege des Landeskoordinationskomitees. Zur Erläuterung der Haushaltsplanung legen der Bund, die Länder und die Gemeinden dazu landesweise im Wege der Länder Daten bzw. Grobplanungen gemäß Anhang 2 vor. Bund und Länder werden - soweit nicht bereits erfolgt - die Verpflichtung zur mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung für ihren Zuständigkeitsbereich, die Länder somit auch für die Gemeinden, rechtlich verbindlich festlegen.
(2) Bund, Länder und Gemeinden werden bei der Erstellung ihrer jährlichen Voranschläge den Zusammenhang zwischen dem Voranschlag und dem nach ESVG jeweils zu verantwortenden Bereich mittels einer einfachen Überleitungstabelle dokumentieren. Sie haben sich bei der Beschlussfassung über die jährlichen Haushaltsvoranschläge an den Stabilitätsverpflichtungen zu orientieren."
Die Ratifizierung des Stabilitätspaktes 2011 durch den Landeshauptmann erfolgte in der Landeshauptleutekonferenz vom 19. Mai 2011 vorbehaltlich der Erfüllung der landesverfassungsrechtlichen Erfordernisse. Die vom Bund, den Bundesländern, dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund unterzeichnete endgültige Fassung wurde mit E-Mail vom 31. Mai 2011 übermittelt.
Eine Beschlussfassung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 durch den Landtag Steiermark wird daher - als frühestmöglichen Termin - im Juli 2011 angestrebt.
Die Regierungsvorlage wurde von der Steiermärkischen Landesregierung in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2011 beschlossen.
Um den im Artikel 7 (in der Fassung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011) fixierten Termin per 30. Juni zur Berichterstattung an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung dennoch einzuhalten, soll der Bericht für das Jahr 2011 ff noch vor der Behandlung im Landtag Steiermark im Juli 2011 - jedoch vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch den Landtag Steiermark - erfolgen.
Als Grundlage für diesen Bericht wurde der nachstehende mittelfristige Finanz- und Budgetplan bis zum Jahr 2014 unter Zugrundelegung des folgenden Ziffernmaterials erstellt:
- Die von den Abteilungen anlässlich der Antragstellung zu den Voranschlägen 2011 und 2012 gemeldeten, noch unverhandelten Budgetvorschau-Daten für 2013 und 2014 (zum Teil wurde bei diesen Annahmen von Valorisierungen ausgegangen bzw. Anpassungen gegenüber den Budgets 2011/12 vorgenommen),
- die letzte Ertragsanteil-Prognose des Bundes vom April 2011
- die für die Jahre 2013 und 2014 im Rahmen der Reformpartnerschaft angestrebten Einsparungen und Verbesserungen von jährlich rd. € 100 Mio. aus den durchzuführenden Reformprojekten.
| RA | Landesvoranschläge | Mittelfristiger Finanz- und Budgetplan |
| 2010 | 2011 | 2012 in Tausend € | 2013 | 2014 |
Gesamtausgaben | 5.391.343 | 5.030.713 | 4.989.430 | 5.035.017 | 5.122.253 |
Gesamteinnahmen | 5.278.720 | 4.605.260 | 4.607.994 | 4.517.151 | 4.669.252 |
Neuverschuldung | 112.622 | 425.453 | 381.437 | 517.865 | 453.001 |
Reformprojekte - Verbesserung | | | 100.000 | 200.000 |
Neuverschuldung NEU | 112.622 | 425.453 | 381.437 | 417.865 | 253.001 |
Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Vorschau auf den derzeit noch unverhandelten Ressortmeldungen aufbaut. Im Hinblick auf die im Stabilitätspakt festgelegten Defizitquoten und die Zielsetzung der Reformpartnerschaft einer ausgeglichenen Haushaltsführung muss daher im Budgetierungsprozess 2013 ff die Vorausschau weiter konkretisiert werden. Insbesondere wird der jeweilige Stand der laufenden Reformprojekte die ausgabenseitige Gestaltung des Budgets beeinflussen.
Es ist festzustellen, dass angesichts des Konsolidierungsbedarfes das Ziel, im Budget keine Neuverschuldung mehr zuzulassen, voraussichtlich erst im Jahr 2015 erreicht werden kann. Dies ist zum einen auf die ab dem Jahr 2013 nicht mehr gegebenen "Einmalmaßnahmen" zurückzuführen, die in den Jahren 2011 und 2012 im Wesentlichen den Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen umfassen, zum anderen auf die aufgrund des derzeit vorliegenden Zahlenwerkes in der Vorschau enthaltenen Valorisierungen.
Mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung:
Ausgehend vom mittelfristigen Finanz- und Budgetplan wurden die Grundlagen für die in der Beilage dargestellte Berichterstattung an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung im Sinne des Stabilitätspaktes 2011 ausgearbeitet.
Die in dieser Beilage enthaltenen Erhebungsbögen zu den Krankenanstalten wurden von der Abteilung 8 und betreffend die Landesimmobiliengesellschaft von der LIG bereitgestellt.
Für die Gemeinden wird die Berichterstattung durch die Abteilung 7 gem. Art. 7 (1) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 im Wege des Landeskoordinationskomitees zu erfolgen haben.
Zusammenfassend wurden auf dieser Basis folgende Maastricht-Ergebnisse ermittelt, denen die Defizitquoten nach Art. 3. des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 gegenübergestellt sind, wobei sich die Meldung an das Österreichische Koordinationskomitee nach dem Stabilitätspakt 2011 auf die Jahre 2010 bis 2014 zu beziehen hat:
| RA | Landesvoranschläge | Mittelfristiger Finanz- und Budgetplan |
| 2010 | 2011 | 2012 in Tausend € | 2013 | 2014 |
Maastricht-Ergebnisse | -8.038 | -452.641 | -393.641 | -291.297 | -115.902 |
Defizitquoten gem.Art.3 Stabilitätspakt 2011 | | -460.953 | -404.465 | -284.721 | -215.528 |
Differenz | | 8.312 | 10.824 | -6.576 | 99.626 |
Das Ergebnis zeigt, dass die festgelegten Defizitquoten gemäß Art. 3 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 für die Jahre 2011, 2012 und 2014 unterschritten werden, für das Jahr 2013 ergibt sich aufgrund des derzeit vorliegenden Zahlenwerkes eine Überschreitung von rd. € 6,6 Mio.
Anzustreben ist, dass es auch für das Budgetjahr 2013 zu keiner Überschreitung der genehmigten Defizitquote kommt. Der Vollständigkeit halber wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Sinne des Art. 3 (3) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 eine allfällige Überschreitung der Quote in einem Budgetjahr durch ein entsprechend besseres Ergebnis im Folgejahr ausgeglichen werden kann.
Der beiliegende, im Sinne des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 ausgearbeitete Bericht an das Österreichische Koordinationskomitee über die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung soll dem Landtag Steiermark zur Kenntnis gebracht werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011
Der vorstehende Bericht zur mittelfristigen Finanz- und Budgetplanung und zur mittelfristigen Ausrichtung der Haushaltsführung gem. Art. 7 des Österreichischen Stabilitätspaktes 2011 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.