LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 346/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Finanzierung der Wachkoma-Station


zu:


  • 346/1, Finanzierung der Wachkoma-Station (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 15.03.2011 und 28.06.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Zum Antrag der Landtagsabgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Lambert Schönleitner, Ing. Sabine Jungwirth liegt seitens der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme vor:

"Eines der Planungsergebnisse des Regionalen Strukturplanes Gesundheit Steiermark stellt die Absicherung der Betreuung von WachkomapatientInnen dar. Dazu sieht der RSG in der Albert-Schweizer-Klinik der Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) 20 Wachkomabetten vor. Einerseits um eine dem Behandlungsverlauf entsprechende Entlastung von Akutstationen zu erreichen, vor allem aber um ein spezifisch auf diese PatientInnen ausgerichtetes Versorgungsangebot aufzubauen.

Am 21.04.2008 wurde in der 11. Sitzung der Gesundheitsplattform Steiermark der Beschluss zur Finanzierung von 20 Wachkomabetten in der Albert-Schweitzer-Klinik gefasst.
Damit wurde die Behandlung von WachkomapatientInnen in die Fondsfinanzierung aufgenommen.
Dazu wurde im Juni 2006 ein Vertrag und im März 2010 eine Zusatzvereinbarung zwischen dem GGZ und dem Gesundheitsfonds Steiermark geschlossen. Dieser regelt die Finanzierungsmodalitäten von 20 Wachkomabetten. Der Vertrag enthält Regelungen zur Kostentragung, Gültigkeitsdauer und Aufnahme- und Austrittskriterien sowie Evaluierung und Dokumentation.

Grundlage für die Kostentragung stellt die amtliche Pflegegebühr, derzeit € 289,80 pro Tag, für WachkomapatientInnen für das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz laut Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fonds- und andere Krankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten dar.
Der Gesundheitsfonds übernimmt jene Kosten, die sich aus der Differenz zwischen monatlicher und amtlicher Pflegegebühr und dem Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe (abzüglich Taschengeld) sowie einer allfällig anzurechnenden Pension ergeben. Die meisten PatientInnen befinden sich in der Pflegestufe 7. Bei Neuaufnahmen mit niedriger Pflegestufe erfolgt eine Neueinstufung (lt. Bundespflegegesetz) und eine spätere Rückverrechnung mit dem Gesundheitsfonds. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit dem Geriatrischen Krankenhaus der Stadt Graz.

Die Neuaufnahme- und Austrittskriterien sowie die Evaluierungskriterien wurden nach Begutachtung einer Expertenkommission (Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. mult Franz Gerstenbrand, Univ. Prof. Franz Fazekas, Univ. Prof. Dr. Heinrich Binder) festgelegt. Diese Kriterien legen die Aufnahme- und Austrittskriterien für WachkomapatientInnen in diesem vertraglich geregelten Behandlungs- und Betreuungsbereich fest. Die PatientInnenevaluierung erfolgt monatlich durch die ÄrztInnen der Wachkomastation. Im Sinne der Qualitätssicherung finden zumindest jährlich Treffen der ExpertInnengruppe zur weiteren Evaluierung der Ein- und Austrittskriterien sowie der Evaluierungskriterien statt.

Die Mittel des Gesundheitsfonds Steiermark sind grundsätzlich für den akutstationären Bereich vorgesehen und ist der Gesundheitsfonds Steiermark mit dieser Lösung wohl an der Grenze der "akutstationären Versorgung" angelangt und scheint ein weiteres Vordringen des Fonds in die Pflegefinanzierung beim derzeitigen rechtlichen Rahmen unzulässig. Ob in der derzeitigen von tiefgreifenden Einsparungsnotwendigkeiten geprägten Situation bei der Erstellung des Landesvoranschlages kurzfristig Mittel aus dem Pflegebereich für diesen Zweck bereitgestellt werden können, ist zur Zeit nicht zu erwarten, was aber neuerliche Überlegungen in diese Richtung bei einer Entspannung der finanziellen Situation des Landes und der Gemeinden nicht ausschließt. Eine österreichweit einheitliche Lösung dieser Problematik durch den Bund wäre sicherlich begrüßenswert."


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 346/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Lambert Schönleitner und Ing. Sabine Jungwirth, betreffend Finanzierung der Wachkoma-Station, wird zur Kenntnis genommen.