LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 340/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Streichung der Förderungen für den RFJ


zu:


  • 340/1, Streichung der Förderungen für den RFJ (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 15.03.2011, 05.04.2011 und 28.06.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 05.04.2011 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 340/1 abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Landesregierung folgende Stellungnahme:
 
Anfang Februar wurde dann über die Medien bekannt, dass es eine Anklage gegen die beiden RFJ-Mitglieder J. und J. wegen Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung gibt. Dazu wurde sofort am 04.02.2011 der RFJ um Stellungnahme gebeten. Am 12. Februar 2011 wurde in einem Schreiben vom RFJ versichert, dass die genannten Mitglieder aufgrund der Anschuldigungen bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen wurden. Darin weiter: "Stellt sich heraus, dass diese Mitglieder unschuldig sind, gilt der Ausschlussbeschluss für aufgehoben, werden die betreffenden Personen für schuldig erklärt, bleibt der Beschluss aufrecht."

Der RFJ ist im steirischen Landesjugendbeirat aktives Mitglied. Bei der Sitzung des steirischen Landesjugendbeirates vom 24.02.2011 wurde über Sanktionen gegenüber dem RFJ diskutiert. Da bis zur Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung für die Angeklagten gilt, wurde kein Mehrheitsbeschluss für Sanktionen gegenüber dem RFJ erreicht.

Von der FA6A - Gesellschaft und Generationen, Landesjugendreferat wurde der RFJ im Mai 2011 aufgrund des vorliegenden selbstständigen Antrags nochmals im Detail zu den vorliegenden Vorwürfen um die Stellungnahme ersucht.

Die Stellungnahme des RFJ vom 27.05.2011, unterzeichnet von GR LTAbg. Hannes Amesbauer, RFJ-Landesobmann, lautet:

"Die Beschuldigung, dass "der RFJ nach wie vor eng in die Neonazi-Szene verstrickt" ist, ist absolut haltlos und wird von der Vereinsleitung des RFJ auf das Schärfste zurückgewesen. Zudem behalten wir uns diesbezüglich rechtliche Schritte vor, da hierbei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt wird.
Zu den erhobenen Anschuldigungen hinsichtlich unserer Vorgehensweise über den, von den GRÜNEN beschriebenen Vorfall im Jänner 2010 im Grazer Lokal Z., dürfen wir wie folgt Stellung nehmen:
Wie vermutlich auch das Landesjugendreferat, haben auch wir von den Medien über den Vorfall im Lokal Z. erfahren. Wir nahmen daher zuerst Kontakt mit den beiden Mitgliedern, den Medienberichten zufolge in besagtem Lokal gewesen waren, auf. Diese versicherten uns, dass die gegen sie erhobenen Anschuldigungen und Vorwürfe von Seiten der anderen (grünen) Veranstaltungsteilnehmer haltlos seien und nicht der Wahrheit entsprechen. Zudem gaben die Mitglieder damals uns gegenüber bekannt, dass sie zu keinem Zeitpunkt in eine Schlägerei verwickelt worden waren und die "andere Gruppe" ständig durch Provokationen auffiel.
Zu diesem Zeitpunkt stand Aussage gegen Aussage und wir hatten keinen Grund an den Darstellungen unserer Mitglieder zu zweifeln. Als die Staatsanwaltschaft aber den Entschluss fasste, eine Anklage gegen die zwei Mitglieder des RFJ zu erheben, wurden sie von uns umgehend aus dem RFJ ausgeschlossen, bis ein ordentliches Gericht über ihre Schuld/Unschuld entscheidet. Bei einem Schuldspruch bleibt der Beschluss aufrecht.
Aus unserer Sicht kann man dem Vorstand des RFJ, nicht für das private Fehlverhalten jedes seiner 2.500 Mitgliedern verantwortlich machen. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen fand an diesem Abend weder in Graz noch sonst wo in der Steiermark eine Veranstaltung des RFJ bzw. ein "organisiertes Treffen" statt. Die Vereinsleitung kann bei einem Vorfall, wie jenem im Z., die beschuldigten Mitglieder ausschließen und sich der Thematik der Vermeidung derartige Vorfälle für die Zukunft befassen. Beides hat die Vereinsleitung getan und die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen.
Zu den namentlich angeführten Personen:
P. ist seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglied des RFJ-Steiermark. Seine derzeitigen Aktivitäten, von denen wir uns ausdrücklich distanzieren und nicht in Verbindung gebracht werden wollen, sind uns als Vereinsleitung genauso gut bekannt wie das private Verhaltung der Mitglieder der Grünen Jugend: nämlich gar nicht.
Uns ist nicht bekannt, dass J. "seit 2007 bekannte Kontakte in die Neonazi-Szene" hätte, wie es im Antrag der Grünen lautet. Wenn dem so wäre, wundert es uns, dass hierbei die Justiz noch nicht tätig geworden ist. Würde sich diese Behauptung, die leider im Antragstext kaum begründet wird, bewahrheiten würde dies automatisch den Ausschluss aus dem RFJ nach sich ziehen. Aktuell ist J. nicht mehr Mitglied des RFJ-Steiermark, da er - wie oben angeführt - aufgrund der erhobenen Anklage gegen ihn aus dem Verein ausgeschlossen wurde.
J. wurde aufgrund der Anklage gegen ihn, genauso wie sein Bruder, aus dem RFJ-Steiermark ausgeschlossen.
Die Anführung von Herrn T. im Antragstext ist für uns nicht nachvollziehbar. Uns ist Herr T. nicht bekannt, er war nie Mitglied, Interessent oder Veranstaltungsteilnehmer beim RFJ. Dies musste auch der Kommunistische Studentenverband (KSV) zur Kenntnis nehmen, der in seiner Zeitschrift behauptete, dass Herr T. RFJ-Mitglied sei. Der RFJ leitete rechtliche Schritte gegen diese unwahre Behauptung ein. Der KSV musste eine Unterlassungs- und Widerrufserklärung unterzeichnen und hatte auch die Anwaltskosten aufgrund der falschen Behauptungen zu übernehmen. Dasselbe wird auch den Grünen blühen, sollten sie eine ähnlich lautende Behauptung aufstellen.
R. ist derzeit vom RFJ suspendiert. Was an der Teilnahme einer "Anti-Antifa-Veranstaltung" verwerflich sein soll, ist der Vereinsleitung des RFJ unbekannt.
Die Intention des GRÜNEN Antrages, aus privatem Fehlverhalten einzelner Personen die gesamte Landesorganisation zu "Nazi-Schlägern" zu stigmatisieren, zeigt aus unserer Sicht, dass hierbei der Versuch unternommen wird, politisches Kapital zu schlagen. Jedes Mitglied des RFJ bekennt sich mit seiner Unterschrift auf dem Beitrittsformular des RFJ-Steiermark zur Republik Österreich, dessen demokratischen System, der Ablehnung des Missbrauchs menschlicher Gefühle in jeder Form und legt ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit ab. Der RFJ-Steiermark erachtet ein Bekenntnis zur Demokratie sowie Gewaltfreiheit als Selbstverständlichkeit. Jedes faschistische System, insbesondere jenes des Nationalsozialismus, steht damit diametral im Widerspruch und wird von uns strikt abgelehnt."

Die Staatsanwaltschaft Graz wurde von Seiten der FA6A - Gesellschaft und Generationen, Landesjugendreferat am 09. Mai 2011 um Amtshilfe gebeten, gibt aber über ein laufendes Verfahren keine Auskunft.

Im November 2007 wurden dem RFJ-Steiermark, der Jugendorganisation der FPÖ, die Förderungen durch die Landesregierung gestrichen. Am 14. Dezember 2010 beschloss der Landtag Steiermark mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und KPÖ (gegen die Stimmen der Grünen), dem RFJ wieder Förderungen zu gewähren. Dieser Beschluss ist nach wie vor aufrecht und wurde bis dato nicht abgeändert.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales zum Antrag, Einl.Zahl 340/1, der  Abgeordneten Ing. Sabine Jungwirth, Ingrid Lechner-Sonnek und Lambert Schönleitner, betreffend die Streichung der Förderungen für den RFJ, wird zur Kenntnis genommen.