LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 571/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verwaltung

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 19. Mai 2011 in Bad Hall


zu:


  • 571/1, Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 19. Mai 2011 in Bad Hall (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Verwaltung" hat in seiner Sitzung vom 28.06.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Bei der Landeshauptleutekonferenz am 19. Mai 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1. Gemeindekooperationen\; Initiative des Bundesrates

Ergebnis:
Nach eingehender Beratung hält der Vorsitzende als Beratungsergebnis fest, dass der heute von Präsident KNEIFEL vorgelegte Entwurf eines Gesetzesantrags des Bundesrates (Beilage 1), soweit er sich auf Gemeinde- und Bezirkskooperationen bezieht, die Unterstützung der Landeshauptleutekonferenz findet. Darüber hinausgehende Änderungen im Bereich der Zustimmungsrechte sollten in größerem Zusammenhang verhandelt werden.


2. Föderalismuserklärung der Länder\; Kommunikationskonzept

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beschließt die beiliegende Föderalismuserklärung - Programm der österreichischen Bundesländer zur Weiterentwicklung des föderalen Bundesstaates (Beilage 2).
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt das vom Vorsitz vorgelegte Kommunikationskonzept (Beilage 3) zustimmend zur Kenntnis und betraut mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen die Landespressedienste

· des in der Landeshauptleutekonferenz Vorsitz führenden Landes (Federführung),
· des in der Landeshauptleutekonferenz zuletzt Vorsitz führenden Landes, und
· des nächsten in der Landeshauptleutekonferenz Vorsitz führenden Landes.

Damit soll eine gewisse Kontinuität der Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet werden.

Die Verbindungsstelle der Bundesländer wird beauftragt, diesen Beschluss den Ländern aus Anlass eines Vorsitzwechsels in der Landeshauptleutekonferenz in Erinnerung zu rufen.


3. Sicherung der Pflegefinanzierung\; Verwaltungsreform Pflegegeld

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die aus der am 16. März 2011 vereinbarten Dotierung des Pflegefonds resultierenden finanziellen Mittel, und zwar für das Jahr 2011 in Höhe von € 100 Mio., für das Jahr 2012 in Höhe von € 150 Mio., für das Jahr 2013 in Höhe von € 200 Mio. und für das Jahr 2014 in Höhe von € 235 Mio., an die Länder und Gemeinden in dieser Höhe auch im jeweils dafür vorgesehenen Kalenderjahr durch den Bund auszuzahlen sind.
Ein Vorwegabzug von Verwaltungskosten durch den Bund steht im Gegensatz zur getroffenen Vereinbarung und wird daher von der Landeshauptleutekonferenz abgelehnt.

Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die neue Pflegeregelung, die auch die Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes an den Bund beinhaltet, zeitlich mit der Geltungsdauer des neuen Stabilitätspaktes junktimiert ist. Die Kompetenzübertragung an den Bund ist daher zunächst bis Ende 2014 zu befristen, wobei jedoch die Möglichkeit geschaffen wird, mit einfachem Bundesgesetz, das der Zustimmung aller Länder bedarf, befristet oder unbefristet die Weitergeltung der neuen Kompetenzrechtslage anzuordnen. Für diese Zustimmung der Länder kann eine angemessene Frist vorgesehen werden.

Die Kompetenzübertragung erfolgt weiters unter der Voraussetzung, dass der Bund im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung den gesamten Vollzug betreffend den derzeit anspruchsberechtigten Personenkreis nach den Landespflegegeldgesetzen einem Entscheidungsträger, konkret der Pensionsversicherungsanstalt, überträgt.

Die Landeshauptleutekonferenz hält es im Zusammenhang mit der Pflegefinanzierung für erforderlich, dass auch die 15a-Vereinbarung betreffend die 24-Stunden-Betreuung, die mit 2013 befristet ist, auf die Dauer des Finanzausgleichs bis 2014 verlängert wird.

Abschließend hält der Vorsitzende fest, dass über alle Punkte eine Einigung mit HBM HUNDSTORFER erfolgt ist.


4. Österreichischer Stabilitätspakt 2011\; Unterzeichnung

Beschluss:
Bei der Tagung der Landesfinanzreferentenkonferenz am 16. März 2011 wurden im Entwurf des Art 2 des neuen Stabilitätspaktes auch die Stabilitätsbeiträge des Bundes für die Jahre 2011 bis 2014 fixiert.

In der Zwischenzeit wurden die Berechnungsgrundlagen für das Defizit im Bundeshaushalt im Rahmen einer Neuinterpretation durch EUROSTAT verändert. Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die in der Folge vom Bund vorgenommene Erhöhung der Defizitquoten des Bundes in Art 2 des neuen Stabilitätspaktes zur Kenntnis, weist den Bund jedoch darauf hin, dass in Zukunft Veränderungen der Stabilitätsbeiträge nur im Einvernehmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfolgen dürfen.


5. Transparenzdatenbank

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz legt Wert darauf, dass bei der Umsetzung der Transparenzdatenbank die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit eingehalten werden und die Datenbank auch für die Landesverwaltungen von Nutzen sein kann.

Aus Sicht der Landeshauptleutekonferenz können diese Ziele nur dann erreicht werden, wenn die Transparenzdatenbank
· stufenweise innerhalb eines realistischen Zeitplans ausgebaut wird,
· Sachleistungen sowie Bewertungen der Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital nicht umfasst,
· personenbezogene Abfragen durch Landesdienststellen ermöglicht,
· für bundesweite statistische Auswertungen durch die Länder zugänglich ist, und
· nur soweit aus Landesmitteln finanziert wird, als ein messbarer Nutzen für die Länder entsteht.

Der Zweck der personenbezogenen Abfragen durch Landesdienststellen (über alle im Transparenzportal verfügbaren Leistungen hinweg, insbesondere zur Unterbindung von Doppel- bzw. Mehrfachförderungen sowie zur Einführung schlanker effizienter behördenübergreifender E-Government-Prozesse) liegt im vorrangigen Interesse der Länder und müsste (verfassungs-) rechtlich entsprechend verankert werden.

Anschließend wird zum stufenweisen Ausbau der Transparenzdatenbank vorgeschlagen, einen konkreten Förderbereich auszuwählen und diesen in die Transparenzdatenbank aufzunehmen. Dann müsste dieser Förderbereich auf die Zielerreichung geprüft werden. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, Leistungen für die Verarbeitung in der Transparenzdatenbank mitzuteilen,
· sollte erst im Zuge des stufenweisen Ausbaus der Datenbank geprüft werden,
· erfordert eine klare und geeignete verfassungsrechtliche Grundlage, und
· darf zu keinen Kostenfolgen für die Länder führen.


6. Nachmittagsbetreuung

Beschluss:
Die Landeshauptleute begrüßen den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der schulischen Tagesbetreuung. Gleichzeitig ersuchen sie die angekündigte Art. 15a B‑VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern so zu gestalten, dass den Ländern eine flexible Handhabung der Organisation und der bedarfsgerechten Einrichtung und Führung der schulischen Nachmittagsbetreuung ermöglicht wird.

Weiters treten die Landeshauptleute an den Bund mit dem Ersuchen heran, die vom Bund geplanten Mittel zur Qualitätsverbesserung der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Höhe von jährlich 80 Millionen Euro nach der Volkszahl an die Länder zu verteilen. Die Länder sollen die Aufgabe und die Möglichkeit erhalten, diese Mittel flexibel und bedarfsgerecht einzusetzen und dem Bund über den Einsatz dieser Mittel jährlich Bericht zu erstatten.

Nachstehende Punkte sollen für eine flexiblere und bedarfsorientiertere schulische Nachmittagsbetreuung umgesetzt werden:

1. Senkung der Gruppeneröffnungszahlen auf max. 12 und der Teilungszahlen auf max. 25 Kinder\;
2. Abschaffung der Differenzierung zwischen gegenstandsbezogener und individueller Lernzeit\;
3. Kleinere Gruppen und mehr Ressourcen für integrativ geführte schulische Nachmittagsbetreuung\;
4. Flexiblere Gestaltung der Anzahl der Tage, für die die Kinder pro Woche angemeldet werden müssen\;
5. Ermöglichung der klassen-, schulstufen-, schularten- und gemeindeübergreifenden Angebote\;
6. Förderung der Kooperationsmöglichkeiten von Schulerhaltern mit Vereinen (Musikschulen, Sportverein-en) in der schulischen Nachmittagsbetreuung\;
7. Vorgabe von einheitlichen Ausbildungskriterien für NachmittagsbetreuerInnen\;
8. Darüber hinaus erwarten die Länder eine Zusicherung des Bundes über eine nachhaltige Finanzierung und nicht nur eine Anschubfinanzierung

Die Landeshauptleutekonferenz hält die rasche Einberufung eines politischen Verhandlungskomitees für zweckmäßig und nominiert dafür FLH BURGSTALLER, HLH NIESSL, HLH DÖRFLER, HLH PÜHRINGER und HLH SAUSGRUBER. Die Landeshauptleutekonferenz erachtet es als sinnvoll, diesen Verhandlungen auch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund beizuziehen.


7. Vorschläge der Länder zur Reform des österreichischen Gesundheitswesens

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt die beiliegenden (Beilage 4), von der Landesgesundheitsreferenten-konferenz beschlossenen "Vorschläge der Länder zur Reform des österreichischen Gesundheitswesens" zur Kenntnis.

Herr Landeshauptmann Dr. Josef PÜHRINGER, Oberösterreich, und Frau Landesrätin Mag.a Sonja WEHSELY, Wien, werden ersucht, die Vertretung der Interessen der Länder in diesem Bereich wahrzunehmen.
  
8. Landesverwaltungsgerichte

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt grundsätzlich die baldige Einführung von Landesverwaltungsgerichten. Vorher sind jedoch die noch offenen rechtlichen und finanziellen Fragen zu lösen. Auf den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 23. April 2010 wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Landeshauptleutekonferenz richtet daher eine Expertengruppe für rechtliche Fragen und eine Expertengruppe für finanzielle Fragen ein. Diese Expertengruppen setzen sich wie folgt zusammen:

Expertengruppe für rechtliche Fragen:
· 5 Ländervertreter
· BKA-VD und weitere Bundesvertreter
· bei Bedarf können VertreterInnen der Höchstgerichte, der UVS, der Interessenvertretungen (insb jene der Gemeinden und Städte) sowie der Wissenschaft beigezogen werden

Expertengruppe für finanzielle Fragen:
· 5 Ländervertreter
· BMF

Der erwähnte Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz lautet:

1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz befürwortet den vorliegenden Entwurf des Bundes über eine Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2010 in inhaltlicher Hin­sicht.

2. Eine Tragung der durch diesen Entwurf den Ländern entstehenden Mehrkosten wird hingegen strikt abgelehnt, zumal diese Mehrkosten derzeit noch gar nicht konkretisiert sind und damit auch nicht den Vorgaben des Art. 1 Abs. 3 der Ver­einbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften entsprechen.

3. Die Landesfinanzreferentenkonferenz verweist dazu auf die ausgelösten Verfahren zum Konsultations-mechanismus und fordert den Bund auf, mit den Ländern in Verhandlungen über die Höhe der konkreten Kostenauswirkungen einerseits und die Tragung dieser Kosten andererseits zu treten. Dazu verweist die Landesfinanzreferentenkonferenz auch auf die gemeinsame Länderforderung betreffend Zustimmungserfordernis aller Länder zur Kundmachung (Verfahrensrecht).

Die Landeshauptleutekonferenz erachtet weiters Verhandlungen auf politischer Ebene für zweckmäßig und ersucht den Bund, zu solchen einzuladen. Dem Verhandlungskomitee auf Länderseite gehören FLH BURGSTALLER, HLH PLATTER, HLH SAUSGRUBER und HLH HÄUPL an.
 
 
9. Unabhängiger Bundes-Infrastruktursenat

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, bei der Einführung eines unabhängigen Bundes-Infrastruktursenates und der Erarbeitung der bezughabenden Änderungen der Rechtsvorschriften (insbesondere im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000) die Länder zeitgerecht einzubinden.

Bei beabsichtigten Änderungen des UmweltverträglichkeitsprüfungsG 2000 ist sicherzustellen, dass bei den derzeit im 3. Abschnitt unterliegenden Vorhaben (Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) auch weiterhin die landesgesetzlich geregelten Materien (zB Naturschutzgesetze) von den Landesbehörden vollzogen werden und nicht in die Kompetenz der UVP-Behörde (BMVIT) übergehen (keine Vollkonzentration).

Die im geltenden UmweltverträglichkeitsprüfungsG 2000 bestehenden Ungleichbehandlungen bei Zwangsrechten für Ausgleichsmaßnahmen (zB Lärmschutzmaßnahmen) bei Landesstraßenvorhaben und Flugplätzen im Vergleich zu Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken sollten beseitigt werden.
  
 
10. EU-Kohäsionspolitik 2014+\; Weiterentwicklung der gemeinsamen Länderstellungnahme

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beschließt die beiliegende (Beilage 5) "Gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Länder zur Reform der EU-Kohäsionspolitik 2014+".
In Hinblick auf die mit spätestens Herbst 2011 auf EU-Ebene beginnenden Verhandlungen der Strukturfondsverordnungen für die Periode 2014+ wird die bestehende Länderexpertenkonferenz beauftragt, diese Verhandlungen im Rahmen der durch den Bund einzuberufenden Weisungsrunden fachlich zu begleiten und fristgerecht Vorschläge für allfällige weitere österreichinterne Vorbereitungsschritte zu unterbreiten.


11. Automatisierte Verkehrsüberwachung durch Gemeinden

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Wunsch des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes, eine Möglichkeit zu schaffen, den Gemeinden die Überwachung der Einhaltung straßenpolizeilicher Geschwindigkeitsbeschränkungen mittels automatischer Verkehrsüberwachungsgeräte zu übertragen. Der dazu vorgelegte Novellierungsentwurf der StVO ist dafür grundsätzlich geeignet\; jedoch sollte die Möglichkeit der Länder, die Überwachungstätigkeit der Gemeinden mit den jeweiligen Verkehrssicherheitskonzepten der Länder abzustimmen und einheitliche Kriterien für die Standortbeurteilung sowie für die automatisierte Verkehrsüberwachung aufzustellen, in den Gesetzestext und nicht bloß in die Erläuterungen aufgenommen werden.

Die Landeshauptleutekonferenz geht bei diesem Beschluss davon aus, dass die noch offenen Detailfragen (siehe Länderexpertenkonferenz der beamteten Verkehrsreferenten am 17./18. Mai 2011) geklärt werden können.

Der folgende Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 20. Mai 2010 zum Thema "Gerechte Aufteilung der bei Verkehrsstrafen eingehobenen Strafgelder" ist nach wie vor aufrecht und daher zu berücksichtigen:

"Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 23. April 2010, mit dem der Bund ersucht wurde, einerseits in der Straßenverkehrsordnung 1960 vorzusehen, dass 20% der nach den Bestimmungen der StVO an den Straßenerhalter abzuführenden Strafgeldeinnahmen der Gebietskörperschaft zufließen, die den Aufwand der Behörde zu tragen hat, von der die Geldstrafe verhängt wird, und andererseits den Beitrag des Bestraften zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens für das Verfahren erster Instanz mit 20% der verhängten Strafe, für das Berufungsverfahren mit weiteren 30% der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit je € 30, zu bemessen. Die Vorschreibung eines Kostenbeitrages sollte auch für Anonym- und Strafverfügungen ins Auge gefasst werden."
(VSt-369/23 vom 21.5.2010)
 
 
12. Global Marshall Plan Initiative

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beauftragt die ExpertInnenkonferenz der Nachhaltigkeitskoordinatoren zu prüfen, wie die Initiative "Global Marshall Plan" auf europäischer Ebene gemeinsam mit dem Bund (allenfalls auch nur durch die Bundesländer) wirksam unterstützt werden kann. Sie ersucht, unter Berücksichtigung finanzieller Möglichkeiten, einen konkreten Umsetzungsvorschlag für zweckmäßige Maßnahmen samt einer Darstellung der finanziellen Erfordernisse zu unterbreiten.

Insbesondere soll von der ExpertInnenkonferenz auch ausgeführt werden, wie die Lobbyingaktivitäten des Ökosozialen Forums Europa, das innerhalb der Global Marshall Plan Initiative die Koordination der Aktivitäten in Brüssel und in Österreich verantwortet, unterstützt werden können.
  
13. Hundehaltung\; Bereitschaft der Länder zum Abschluss einer Art. 15a B‑VG-Vereinbarung

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beauftragt die Landesamtsdirektorenkonferenz mit einer detaillierten Problemanalyse.

Der Landeshauptleutekonferenz ist zu berichten.
 
 
14. BVG-Medienkooperation und Medienförderung

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz anerkennt das Erfordernis der Transparenz im Bereich der Medienförderungen in bestimmten Bereichen, hält aber zur Erreichung dieses Ziels eine partnerschaftliche Vorgangsweise zwischen Bund, Ländern und Gemeinden für erforderlich.

Der vom Bund versendete Entwurf ist auf die Auswirkungen hinsichtlich der Kosten für die Gebietskörperschaften und betroffenen Unternehmen im Sinn des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu prüfen. Darüber hinaus ist die Situation von Unternehmen der öffentlichen Hand, die auf dem Markt mit privaten Unternehmen konkurrieren müssen, zu berücksichtigen.

Angesichts des angestrebten umfassenden Geltungsbereichs des Entwurfs und der damit zu erwartenden Datenfülle ist der Entwurf hinsichtlich der Eignung zur Erreichung des angestrebten Ziels einer erhöhten Transparenz in Frage zu stellen.
 
 
15. Transport schwerer Güter auf der Eisenbahn

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz weist darauf hin, dass der Transport schwerer Güter, wie z.B. Holz, auf der Eisenbahn insbesondere durch deutliche Tariferhöhungen zunehmend unattraktiver gemacht wird. Dadurch ist eine unerwünschte Verlagerung derartiger Transporte von der Schiene auf die Straße zu erwarten.

Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich daher dafür aus, den Transport schwerer Güter auf der Eisenbahn wieder attraktiver zu gestalten.
 
 
16. Errichtung einer gemeinsamen Akkreditierungsstelle mit dem Bund

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht ihren Vorsitzenden, HLH PÜHRINGER, mit HBM MITTERLEHNER in dieser Angelegenheit die grundsätzliche politische Position des Bundes und dabei insbesondere die Frage, ob Bereitschaft besteht, das Ziel einer arbeitsfähigen gemeinsamen Dachlösung anzustreben, zu klären.
 
 
17. Bund-Länder-Initiative Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene inklusive Basisbildung/Grundkompetenzen

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für Erwachsene inklusive Basisbildung/Grundkompetenzen (Förderinitiative Erwachsenenbildung) mit 1.1.2012 in Kraft tritt, wobei Folgendes Beachtung finden muss:

1. Es soll eine offene Beitrittsmöglichkeit geben, das heißt, dass einzelne Länder der Vereinbarung auch später beitreten können.

2. Auf laufende Kurse (v.a. im Bereich des Hauptschulabschlusses) ist Rücksicht zu nehmen bzw. müssen Regelungen über den Abrechnungsmodus (Semesterkurse über das Kalenderjahr hinweg etc.) erarbeitet werden.
3. Die Dauer der Vereinbarung soll auf vorläufig drei Jahre befristet sein.

4. Aufgrund inhaltlicher Einwände und wegen der unterschiedlichen Haltung der Länder zur Einhebung eines Selbstbehaltes besteht derzeit hinsichtlich der Förderung der Berufsreifeprüfung keine Übereinstimmung. Zudem ist damit zu rechnen, dass durch die Angebote "Lehre mit Matura" der Bedarf im Bereich der Berufsreifeprüfung rückläufig sein wird. Daher hat der Bereich Berufsreifeprüfung derzeit keine Priorität und soll somit nicht Bestandteil der Vereinbarung sein. Die Vereinbarung ist daher so abzufassen, dass die Berufsreifeprüfung keine Erwähnung findet und allein die Bereiche Basisbildung/Grundkompetenzen sowie Nachholen des Hauptschulabschlusses enthalten sind.

 
18. Gratis-Regionalmedien\; Zustellung durch die Post AG

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz betrachtet die von der Post geplanten Maßnahmen und Veränderungen bei der Zustellung von Gratiszeitungen mit großer Sorge. Das neue Logistikkonzept der Post für unadressierte Sendungen sieht vor, dass Sendungen wie Regionalzeitungen vom Zusteller jeden Tag nur nach Maßgabe seiner Kapazität mitgenommen und zugestellt werden müssen. Regionalzeitungen würden daher künftig am Erscheinungstag nur in der Hälfte eines Rayons zugestellt werden müssen, am folgenden Tag etwa in der anderen Hälfte. Kein fixer Erscheinungstag würde für die Leser einen wesentlichen Qualitätsverlust und einen massiven Wettbewerbsnachteil der Regionalzeitungen gegenüber den Tageszeitungen und den kostenpflichtigen Zeitungen, die auch in Zukunft am Erscheinungstag verteilt werden müssen, bedeuten. Dieses Vorgehen würde gravierende wirtschaftliche Folgen und einen nicht absehbaren Schaden für diese Unternehmungen nach sich ziehen. Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt dieses bereits vom Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz am 4. April 2011 schriftlich an die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie herangetragene Anliegen und ersucht diese, für eine brauchbare Lösung zu sorgen, die auch die Regionalzeitungen (Gratiszeitungen) nicht benachteiligt.
 
 
19. Musik der Jugend

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz weist auf die schwierige finanzielle Situation der österreichischen Jugendmusikwettbewerbe (MUSIK DER JUGEND) durch den Ausfall der Bundesmittel hin und erinnert den Bund daran, seinen Verpflichtungen im Rahmen der Aktion MUSIK DER JUGEND nachzukommen.
 
 
20. Landesverteidigung und Bundesheer

Beschluss:
1. Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt ihre Beschlüsse aus den Jahren 2004 bis 2006 (Beilage 6), welche 2009 bestätigt wurden und unterstreicht nochmals die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions- und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.

2. Die Landeshauptleutekonferenz unterstreicht die Bedeutung des Katastropheneinsatzes des Bundesheeres im Assistenzeinsatz vor allem bei Einsätzen über längere Zeiträume und bei Einsätzen, bei denen insbesondere Luftunterstützung erforderlich ist.

3. Die Landeshauptleutekonferenz tritt für die Aufrechterhaltung des Zivildienstes oder einer adäquaten Sonderlösung ein, die keine Mehrkosten für Länder und Gemeinden verursacht und garantiert, dass im ausreichenden Maß auch junge Leute für die von Zivildienern erbrachten Dienste vorhanden sind.
 
 
21. Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert\; Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert grundsätzlich zu. Die noch offenen Details sind von einer einzusetzenden Arbeitsgruppe zu klären.


22. Art 15a B-VG Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

Ergebnis:
Eine Länderexpertengruppe soll sich mit diesem Thema befassen und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise ausarbeiten.
 
 
23. Ökostromgesetz 2012

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, den Entwurf des Ökostromgesetzes 2012 mit den Bundesländern neu zu verhandeln.


24. Emissionszertifikategesetz 2011

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, dem § 21 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011 (Entwurf) folgenden Satz anzufügen:
"Die Aufteilung und Verwendung der Einnahmen aus den Versteigerungen werden in Bezug auf die jeweils gültige bzw. geplante nationale Klimastrategie bzw. nationale Klimawandel-Anpassungsstrategie mit den Ländern abgestimmt."

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 19. Mai 2011wird zur Kenntnis genommen.