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Rechnungsabschluss 2010 und den Bericht der Landesfinanzreferentin über das Gebarungsergebnis des Landeshaushaltes 2010 sowie die Genehmigung der im Zusammenhang mit dem Abschluss 2010 erforderlichen haushaltstechnischen Maßnahmen (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Kontrolle" hat in
seiner Sitzung
vom
28.06.2011
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Begründung: A. RECHNUNGSERGEBNIS 2010
1. Allgemeine Betrachtung
Die Landesvoranschläge 2009 und 2010 wurden vom Landtag Steiermark am 11. Dezember 2008 mit Beschluss Nr. 1311 als Doppelbudget genehmigt, wobei die Veranschlagung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Basis der Prognose des Bundes vom 02. Juni 2008 erfolgte.
Der Landesvoranschlag 2010 wies einen Gebarungsabgang von rd. € 25 Mio. aus, dem aber Tilgungen in gleicher Höhe gegenüber standen. Entsprechend den festgelegten Budgetzielen, nach denen die Obergrenze der Gesamtverschuldung limitiert und daher eine Neuverschuldung zu vermeiden war, ergab sich daher für das Jahr 2010 ursprünglich keine Neuverschuldung.
Dieses Ergebnis konnte im Wesentlichen nur dadurch erzielt werden, dass
· die Krankenanstalten-Finanzierung im Ausmaß von rd. € 583,6 Mio.
den Haushalt aufgrund der erfolgten Liegenschaftstransaktionen
nicht belastete,
· ein weiterer Teilbetrag aus den erfolgten Liegenschaftstrans-
aktionen in Höhe von rd. € 107,0 Mio.
zur Teilfinanzierung des Haushaltes 2010 verwendet wurde und
· ein außerordentlicher Ertrag aus der Auflösung von Gebühr-
stellungen in der Höhe von rd. € 31,4 Mio.
veranschlagt wurde.
2. Konjunkturausgleichsbudget (KAB)
Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Steuerreform des Bundes verursachten einerseits Mindereinnahmen und andererseits Mehrausgaben. Daher wurde mit Landtagsbeschluss Nr. 1796 vom 15.12.2009 zur Bedeckung der im Konjunkturausgleichsbudget 2010 enthaltenen Positionen die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens in der Höhe von € 112.622.327,51 genehmigt.
Für den Landeshaushalt 2010 ergab sich daraus ein Gebarungsabgang von € 137.622.627,51, eine Neuverschuldung von € 112.622.327,51 und ein Nettoüberschuss nach Maastricht von € 44.302.172,49.
a. Gebarungsergebnis 2010
Gebarungsabgang:
(= Differenz zw. Ausgaben und Einnahmen ohne Darlehensaufnahmen)
Nettoneuverschuldung:
(= Gebarungsabgang abzüglich Tilgungen)
Nach Durchführung der in Beilage 1 "RA 2010 - Gebührstellungen und Korrekturen" aufgelisteten und in Abschnitt C beschriebenen Abschlussmaßnahmen weist der Rechnungsabschluss 2010 einen Gebarungsabgang von rd. € 174,7 Mio. aus\; die Neuverschuldung beträgt rd. € 112,6 Mio.
Die gegenüber dem mit insgesamt € 137,6 Mio. genehmigten Gebarungsabgang eingetretene Änderung um rd. € 37,1 Mio. ist auf
- die mit Regierungsbeschluss vom 8.2.2010, GZ.: FA4A-23Da47-1-139/2010 erfolgte Tilgungsaussetzung für die bei der EIB aufgenommenen Darlehen (€ 25,0 Mio.),
- die in Punkt C. 6. beschriebene Tilgung Innerer Anleihen von rd. € 17,3 Mio.
- und die ebenfalls in Punkt C. 6. erläuterte Korrektur um rd. € 44,8 Mio. der zum 31.12.2010 tatsächlich in Anspruch genommenen Barvorlage zurückzuführen.
Diese bei den Tilgungen erfolgten Änderungen wirken sich auf das Nettoergebnis 2010 nicht aus.
Es ist festzustellen, dass die für den Voranschlag 2010 vom Landtag Steiermark genehmigte Nettoneuverschuldung eingehalten wurde.
Am 1.1.2010 betrug der Schuldenstand des Landes € 1.533.304.614,--
Für 2010 hat der Landtag Steiermark mit Beschluss
Nr. 1796 vom 15.12.2009 eine zusätzliche Darlehens-
aufnahme von € 112.622.327,--
genehmigt.
Der genehmigte Schuldenstand beträgt daher € 1.645.926.941,--
In der laufenden Finanzausgleichs- und Stabilitätspaktperiode hat sich der Schuldenstand wie folgt entwickelt:
(siehe Tabelle 1)
"Wirtschaftliche" Schulden des Landes:
- Die von der LIG zum Ankauf von Landesliegenschaften (Gesamtsumme per 31. Dezember 2010 rd. € 460,4 Mio.) aufgenommenen und mit rd. € 385,7 Mio. aushaftenden Fremdmittel. Die Rückzahlung samt Zinsen wird über Mietenzahlungen des Landes finanziert, die in den jeweiligen Landesvoranschlägen budgetiert sind.
- Die Verbindlichkeiten der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H über € 1,2 Mrd. (1. Tranche der Anleihe über 700 Mio. im Jahr 2009 und 2. Tranche über € 500 Mio. im Jahr 2010).
- Nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 ist der Wohnbauförderung aus dem Verkaufserlös der Förderungsdarlehen bis zum Jahre 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln ein Teilbetrag in Höhe von € 287,1 Mio. rückzuführen.
Im Wohnbauförderungsgesetz sind die jährlichen Rückzahlungstranchen fixiert. Die Tranche für das Jahr 2010 betrug € 17,8 Mio. Per 1. Jänner 2011 betrug die noch offene Rückzahlungsverpflichtung € 169,8 Mio.
Eventualverbindlichkeiten:
- Weiters ist der Wohnbauförderung nach § 4 (6) des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung ein Betrag bis zu höchstens € 254.130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln zusätzlich bereitzustellen.
Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist die Aufteilung der Rückflüsse im Bereich der Wohnbauförderung auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen.
Nach der derzeitigen Rechtslage werden daher bis zum
Jahr 2014 € 254,1 Mio.
und bis zum Jahr 2015 noch € 169,8 Mio.
insgesamt daher € 414,9 Mio.
an die Wohnbauförderung zurück zu führen sein.
Getroffene Festlegung für den Wohnbauförderungsbereich:
In den Budgetgesprächen und Regierungsverhandlungen zu den Voranschlägen 2011 und 2012 wurde festgestellt, dass sich aufgrund des Entfalles des ehemaligen Zweckzuschusses für die Wohnbauförderung und dessen Zuordnung zu den Ertragsanteilen im Rahmen des FAG 2008 die budgetäre Situation der Wohnbauförderung dahingehend geändert hat, dass die Wohnbauförderungsausgaben keinesfalls mehr durch eigene Einnahmen gedeckt werden können.
Trotz des Entfalles des Zweckzuschusses für die Wohnbauförderung (dieser betrug in den letzten Jahren seiner Gültigkeit € 238,16 Mio. jährlich) ab 2009 wurden der Wohnbauförderung in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt € 476,32 Mio. (jährlich somit € 238,16 Mio.) aus Mitteln des Haushaltes bereitgestellt. In Summe wurde damit den Rückzahlungsverpflichtungen materiell entsprochen.
Daher soll im Rahmen eines Reformprojektes eine Neuregelung für die Veranschlagung der gesamten Wohnbauförderung vorbereitet und ab 2013 umgesetzt werden.
- Darüber hinaus ergibt sich aus den in den Haushalten 2009 und 2010 erfolgten außerordentlichen Auflösungen von Gebührstellungen ein Rückführungsbedarf von rd. € 81,0 Mio. (2009 € 49,6 Mio. und 2010 € 31,4 Mio.). Die Rückführung dieser Mittel wird nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs und somit in Abhängigkeit von den Inanspruchnahmen der Gebührstellungen zu erfolgen haben.
Zusammenfassung:
Für den Schuldenstand per 31.12.2010 ergibt sich daher zusammenfassend folgende Darstellung:
(siehe Tabelle 2)
c. Maastricht-Ergebnis 2010
Nach dem am 01. Jänner 2008 in Kraft getretenen Österreichischen Stabilitätspakt 2008 hat das Land Steiermark für das Jahr 2010 einen Stabilitätsbeitrag in der Höhe von rd. € 205,5 Mio. (2009: rd. € 190,3 Mio.) zu erbringen. Aufgrund der Wirtschaftskrise war den Gebietskörperschaften die Erfüllung dieser Stabilitätsverpflichtungen nicht möglich. Der Bund hat daher mit den Ländern und Gemeinden Verhandlungen über Adaptierungen des Stabilitätspaktes 2008 geführt. Am 16.3.2011 konnte eine Einigung über die Eckpunkte des Stabilitätspaktes 2011 erzielt werden\; insbesondere werden anstelle der Stabilitätsbeiträge Defizitermächtigungen für den Bund und die Länder enthalten sein. Die endgültige Fassung wird dem Landtag als Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Unter Berücksichtigung der mit Landtagsbeschluss Nr. 1796 vom 15.12.2009 genehmigten zusätzlichen Neuverschuldung von rd. € 112,62 Mio. ergibt sich nach dem vorliegenden Rechnungsabschluss 2010 ein Nettoabgang nach Maastricht von rd. € 8,0 Mio..
B. BUDGET 2010 / RECHNUNGSABSCHLUSS 2010
Gegenüberstellung Voranschlag 2010 / Rechnungsabschluss 2010
(siehe Tabelle 3)
Erläuterungen:
a. Konjunkturausgleichsbudget 2010 (KAB):
Die Abwicklung des KAB 2010 erfolgte auf Basis des Landtagsbeschlusses zu den Budgets 2009 und 2010 und der vom Landtag Steiermark ebenfalls genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010.
Landtagsbeschluss zu den Voranschlägen 2009 und 2010, Punkt 12:
"Eventuell erzielte außerordentliche Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 sind buchmäßig den Einnahmen des im Außerordentlichen Haushalt veranschlagten Konjunkturausgleichsbudgets gutzuschreiben.
Derartige Einnahmen im Konjunkturausgleichsbudget können über den Ansatz 5/900009 mittels vom Landesfinanzreferenten einzuholender qualifizierter Regierungsbeschlüsse gem. § 32 Abs. 2 L-VG 1960 zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse herangezogen werden."
Budgetvereinbarung 2009/2010, Punkt II:
"Der Einnahmenposition werden die erzielten Außerordentlichen Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 gutgeschrieben, die dann zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen sind."
Auf dieser Basis wurden im Rahmen des Konjunkturausgleichsbudgets 2010 für Mehrausgaben Mittel von € 119.231.164,36
bereitgestellt. Ein weiterer Betrag von € 15.010.311,01
stand aus den nicht in Anspruch genommenen Mitteln des
Konjunkturausgleichsbudgets 2009 zur Verfügung.
Von den somit insgesamt im Konjunkturausgleichsbudget
2010 bereitgestellten Mitteln in der Höhe von € 134.241.475,37
wurden im Jahr 2010 € 107.335.032,34
zur Finanzierung der genehmigten Maßnahmen verwendet.
Die verbleibenden Restmittel in Höhe von € 26.906.443,03
werden zugunsten des Haushaltsjahres 2011 in Gebühr verrechnet, da zur Ausfinanzierung der bereits beschlossenen Maßnahmen eine Veranschlagung in den Budgets 2011 und 2012 im Rahmen des Konjunkturausgleichsbudgets (KAB 2) erfolgte.
Die Auflösung der Gebührstellung ist im Voranschlag 2011 zur Bedeckung der im Jahr 2010 nicht verwendeten Mittel unter der VST 6/991025-8263 "Außerordentlicher Ertrag aus der Auflösung von Gebührstellungen" veranschlagt.
Im Zuge des Budgetvollzugs 2010 wurden weiters Mehrausgaben in der Höhe von insgesamt € 18.476.988,57 beschlossen, deren Bedeckung im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 zu erfolgen hat. Über diese Beschlüsse wurde dem Landtag Steiermark bereits im Sinne des Art. 41 Abs.2 des LVG 2010 anlässlich der den erfolgten Beschlussfassungen folgenden Landtagssitzungen berichtet.
Dazu wird festgestellt, dass von diesem Betrag € 15.476.988,57 aus den insgesamt eingetretenen Verbesserungen des Haushaltes 2010 im Rahmen des Abschlusses 2010 und € 3.000.000,-- aus eingelangten Katastrophenfondsmitteln des Bundes bedeckt werden konnten.
Darüber hinaus wurden im Sinne des Landtagsbeschlusses zu den Voranschlägen 2009 und 2010 sämtliche zusätzlichen Verbesserungen im Haushalt 2010 mit einem Gesamtbetrag von € 40.207.051,62 dem Konjunkturausgleichsbudget gutgeschrieben und ebenfalls zugunsten des Haushaltes 2011 in Gebühr verrechnet.
Von dieser Gebührstellung sind € 20.000.000,--
für die Konsolidierung des Haushaltes 2011 zu verwenden.
Der verbleibende Betrag von € 20.207.051,62
dient als Vorsorge für unerwartete Mehraufwendungen bzw. nicht vorhersehbare Mindereinnahmen.
b. Maastricht-Ergebnis:
(siehe Tabelle 4)
c. Wachstumsbudget:
Das Wachstumsbudget war im Voranschlag 2010 mit einem Gesamtvolumen von € 28,3 Mio. beim Ansatz 5/900018 "Deckungskredit - Wachstumsbudget" veranschlagt. Zusätzlich standen für 2010 Gebührstellungsmittel aus dem Jahr 2009 in der Höhe von € 14.544.994,14 zur Verfügung.
Im Jahr 2010 wurden auf Basis der von den zuständigen Ressorts eingeholten Regierungsbeschlüsse sämtliche Restmittel aus den Vorjahren verwendet. Vom veranschlagten Deckungskredit wurden weitere € 24.619.911,61 (insgesamt daher € 39.164.905,75) in Anspruch genommen.
Der beim Ansatz 5/900018 somit nicht beanspruchte Deckungskredit von € 3.680.088,39 wurde zur weiteren Verfügbarkeit im Jahr 2011 in Gebühr verrechnet.
d. Wohnbauförderung:
Aus der Gegenüberstellung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses 2010 für die Wohnbauförderung (Abschnitt 48) ergeben sich folgende Abweichungen:
(siehe Tabelle 5)
Aus dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, dass im Bereich der Wohnbauförderung (ohne den Unterabschnitt 485 "Bundes-Sonderwohnbaugesetze")
· unter fiktiver Berücksichtigung des ehemaligen Zweckzuschusses des Bundes und der durch das zuständige Ressort für den Voranschlag vorgenommenen Ausgabenkürzung der Voranschlag 2010 ausgeglichen war und
· sich eine Verbesserung von rd. € 28,3 Mio. aus dem Rechnungsabschluss 2010 ergeben hat.
Der Unterabschnitt 485 weist eine Verbesserung des Nettoaufwandes um rd. € 0,26 Mio. aus.
Eine Darstellung der Rücklagenentwicklung ist im Abschnitt D enthalten.
Allgemein wird nochmals auf die Ausführungen in Punkt A.3.b hingewiesen, wonach im Rahmen eines Reformprojektes eine Neuregelung für die Veranschlagung der gesamten Wohnbauförderung zu erfolgen haben wird.
Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte auf Basis der von der Landesbuchhaltung über das Verrechnungssystem SAP ausgearbeiteten und bereitgestellten Unterlagen.
Eine weitere vollständige Kontrolle des Rechenwerkes durch die FA4A ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Die auf Basis der Unterlagen der Landesbuchhaltung vorgenommenen Gebührstel-lungen und Korrekturen sind in der Beilage 1 "RA 2010 - Gebührstellungen und Korrekturen" und Beilage 2 "RA 2010 - Rücklagengebarung" detailliert dargestellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Um- und Nachbuchungen sowie um die veranlassten Abschlussmaßnahmen.
Diese Beilagen dienen als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung.
Zu den einzelnen Maßnahmen wird erläuternd auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Repräsentationsausgaben und Öffentlichkeitsarbeit
Im Unterabschnitt 1/011 wurden insgesamt € 159.237,41 und im Teilabschnitt 1/0219 insgesamt € 222.273,22 zugunsten des Jahres 2011 in Gebühr verrechnet.
2. Landesarchiv - Kautionszahlungen - Berichtigung
Für das Landesarchiv wurden für die Monate Jänner bis Mai 2010 noch Kautionszahlungen, in Höhe von € 242.701,90, bei der VST 1/020118-2750 getätigt. Da das Landesarchiv jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits in das Eigentum der LIG übertragen war, hat die Verrechnung als Miete bei VST 1/020118-7020 zu erfolgen. Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Berichtigung wirkt sich negativ auf das Maastricht-Ergebnis aus.
3. Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe - Endabrechnung 2010
Im Sinne der in der Budgetvereinbarung 2007/2008 festgelegten Anpassung der Abrechnungstermine an das Haushaltsjahr wurde von der Fachabteilung 11A - Soziales, Arbeit und Beihilfen mit Schreiben vom 31. März 2011, GZ.: FA11A-H96.2-2/11-2054, die Endabrechnung für das Jahr 2010 vorgelegt.
Aus dieser Abrechnung ergibt sich für die Bereiche Sozial-,
Behinderten- und Jugendhilfe ein Nettomehraufwand von € 64.629.767,84
Davon kann ein Teilbetrag von € 10.272.758,75
aus vorhandenen Gebührstellungen im eigenen Bereich des
zuständigen Ressorts abgedeckt werden.
Im Sinne des Punktes III. 2. b der Budgetvereinbarung
2009/2010 ist der Restbetrag von € 54.357.009,09
im Rahmen der Bedeckung des Gesamthaushaltes 2010 abzudecken.
Zur haushaltsmäßigen Darstellung der Endabrechnung 2010 waren folgende nachträgliche Buchungen durchzuführen:
Ausgaben:
Sozialhilfe:
1/411068-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 130.053,86
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 61.168.056,36
Behindertenhilfe:
1/413048-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 855,21
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 24.420.907,54
Jugendhilfe:
1/439058-7296 "Liquidierung von Forderungen aus
dem Vorjahr" € 58.615,34
-7298 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 9.864.549,34
Summe Ausgaben € 95.643.037,65
Stornierung von Gebührstellungen gem. Regierungsbeschluss
vom 16.12.2010, GZ: FA11A-A1.70-35834/2010-4, € -10.272.758,75
Gesamt Ausgaben € 85.370.278,90
Einnahmen:
Sozialhilfe:
2/411065-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 27.520.511,08
Behindertenhilfe:
2/413045-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 2.175.672,53
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 1.040.183,42
Jugendhilfe:
2/439055-8281 "Rückersätze durch Überzahlungen
aus dem Vorjahr" € 62.393,27
-8299 "Endabrechnung aus dem Vorjahr" € 214.509,51
Gesamt Einnahmen € 31.013.269,81
Im Rechnungsabschluss 2010 abgedeckter Fehlbetrag: € 54.357.009,09
Weiters wurde über Ersuchen der A11 bei den Einnahmen eine Umbuchung von € 24.232.407,82 von der VST 2/417015-8280 "Rückersätze von Ausgaben" auf die VST 2/417005-8507 "Ersätze der Sozialhilfeverbände" vorgenommen.
4. Landesumweltinformation und Klimaschutz
Im Jahr 2010 wurden von der Abteilung 17 Regierungsbeschlüsse für Projekte im Rahmen der Landesumweltinformation und im Bereich des Klimaschutzes einschließlich deren Finanzierung eingeholt und die dazu vorgesehenen Aufträge erteilt. Auf Basis der neuen Geschäftsverteilung ist es aufgrund einer Änderung der politischen Zuständigkeiten zur Neuverteilung der Kreditmittel gekommen. Zur Ausfinanzierung der beauftragten Maßnahmen waren daher Gebührstellungen bei der VST 1/529409-7280 "Entgelte für Leistungen von Firmen" in Höhe von € 11.184,49 und bei der VST 1/529349-6440 "Sonstige Rechts- und Beratungskosten" in Höhe von € 8.295,07 notwendig.
Die Bedeckung erfolgte mit Einverständnis des nun zuständigen politischen Referenten aus den bei der VST 1/529003-0420 "Technische Apparate und Geräte" eingesparten Mitteln in gleicher Höhe.
5. Ausbuchung offener Forderungen
Bei der Voranschlagsstelle 2/529235-8030 "Erlöse aus Typengenehmigungsplaketten" (A17, vormals A13) besteht seit 2001 eine offene Forderung in der Höhe von € 1.033,41, die nach Mitteilung der A17 nicht mehr hereingebracht werden kann. Über Ersuchen der Abteilung 17 erfolgte daher die Ausbuchung des offenen Betrages.
Die Bedeckung erfolgte durch eine Entnahme aus der Rücklage 9415292 "Erlöse aus Typengenehmigungsplaketten".
6. Tilgungen
Den per 31. Dezember 2009 bestehenden Inneren
Anleihen in der Höhe von € 95.418.870,46
stehen gemäß der in Punkt D enthaltenen Auflistung
nur mehr Rücklagen in der Gesamthöhe von € 78.134.574,84
gegenüber. Die nicht abgedeckte Differenz beträgt daher € 17.284.295,62
Es ist daher notwendig, die Inneren Anleihen mit diesem Teilbetrag zu tilgen und gleichzeitig durch eine Gebührstellung bei den Darlehensaufnahmen zu ersetzen.
Weiters muss die Barvorlage an den per 31.12.2010 mit € 234.447.900,-- tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag angepasst werden. Zum Jahresende 2009 betrug die verwendete Barvorlage € 279.221.800,--, weshalb der Differenzbetrag von € 44.773.900,-- als Tilgung ausgebucht und ebenfalls durch eine Gebührstellung bei den Darlehensaufnahmen ersetzt werden muss.
Diese Maßnahmen bewirken keine Änderung des Nettoergebnisses 2010. Ebenso bleibt daher auch die Höhe des Gesamtschuldenstandes unverändert. Eine genaue Darstellung zur Entwicklung des Schuldenstandes ist dem Amtsvortrag unter Punkt A.3.b. zu entnehmen.
7. Wohnbauförderung
Im Sinne der durch das zuständige Ressort beantragten Veranschlagung im Jahr 2010 wird die zum Jahresende 2010 mit € 3.996.637,62 bestehende Rücklage "Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz" durch Buchung einer Rücklagenentnahme bei der VST 2/482092-2981 aufgelöst.
Auf die Ausführungen zur Wohnbauförderung in Punkt A.3.b wird hingewiesen.
8. Mittelübertragungen zugunsten des Haushaltes 2011
Im Abschnitt B Punkt a) ist die Entwicklung des Konjunkturausgleichsbudgets 2010 (KAB) erläutert.
Daraus geht hervor, dass insgesamt € 67.113.494,65
zugunsten des Haushaltes 2011 mit dem Rechnungsabschluss
2010 für folgende Maßnahmen in Gebühr verrechnet werden:
Ausfinanzierung bereits beschlossener Maßnahmen im
Rahmen des Voranschlages 2011 € 26.906.443,03
Konsolidierung des Haushaltes 2011 € 20.000.000,00
Vorsorge für unerwartete Mehraufwendungen bzw. nicht
vorhersehbare Mindereinnahmen € 20.207.051,62
Die Rücklagen sind in der Beilage 2 detailliert dargestellt. Diese dient als Grundlage für die endgültigen Buchungen durch die Landesbuchhaltung:
(siehe Tabelle 6)
E. VORLAGE DES LANDESRECHNUNGSABSCHLUSSES 2010
AN DEN LANDTAG STEIERMARK
Nach Beschlussfassung des gegenständlichen Sitzungsantrages soll der Rechnungsabschluss 2010 auf Basis der genehmigten Schlusssummen einschließlich der im gegenständlichen Bericht enthaltenen Maßnahmen dem Landtag Steiermark mit der beiliegenden Regierungsvorlage vorgelegt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2011.
Der Landesrechnungsabschluss 2010 mit dem Band I (Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Gesamtübersichten und Nachweise) und dem Band II (Untervoranschläge und Wirtschaftsbetriebe) samt den für die Durchführung der haushaltsmäßigen Verrechnungen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zur Kenntnis genommen.