LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 10

EZ/OZ 528/7

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wissenschaft

Betreff:
Grazer Altstadtanwalt\; Tätigkeitsbericht 2010


zu:


  • 528/1, Grazer Altstadtanwalt\; Tätigkeitsbericht 2010 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Wissenschaft" hat in seiner Sitzung vom 28.06.2011 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Begründung:
Nach § 15 Abs. 3 Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG) 2008 ist der zur Wahrung der öffentlichen Interessen an der Erhaltung der Grazer Altstadt bestimmte Altstadtanwalt verpflichtet, der Steiermärkischen Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. HR i.R. Dr. Manfred Rupprecht wurde von der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirkung vom 19.01.2009 auf die Dauer von drei Jahren als Grazer Altstadtanwalt bestellt. Sein nunmehr zweiter Tätigkeitsbericht - für das Jahr 2010 - ist diesem Antrag als Beilage angeschlossen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Februar 2011.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht 2010 des Grazer Altstadtanwaltes wird zur Kenntnis genommen.