LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 700/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 08.09.2011, 14:17:35


Landtagsabgeordnete(r): Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Anpassung der Förderrichtlinien des „Betreuten Wohnens“ für alternative Konzepte in der Steiermark


Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung steigt der Anteil der älteren Menschen im Land Steiermark. Die Kosten im steirischen Pflegebereich explodieren und bringen das Land immer stärker in Bedrängnis. Es ist höchste Zeit sich Gedanken darüber zu machen, wie die Pflegekosten im Land Steiermark in Zukunft finanziert werden. Es muss ein "Rezept" her, dass den Kostenaufwand für die Pflege der älteren Menschen verringert, aber die Qualität der Betreuung nicht darunter leidet. Aus diesem Grund sollten auch Konzepte und Lösungsvorschläge von privaten Unternehmen eine Chance bekommen, bei der Kostendämpfung im Bereich der Pflegekosten mitzuwirken.

Der Grundgedanke ist, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit zu geben, ältere Menschen mit der Pflegestufe 1 - 3 zu betreuen. Bei Personen mit einer Pflegestufe 1 - 3 sollte eine Unterbringung in einem Heim die Ausnahme bleiben, da in den meisten Fällen noch eine hohe Selbständigkeit gegeben ist und oft nur eine helfende Hand fehlt, um die kleinen Dinge im Leben zu meistern. Den Bewohnern würde in einer seniorengerechten und barrierefreien Umgebung der Alltag erleichtert, in dem für sie gekocht wird (Frühstück-, Mittag- und Abendessen), die Wäsche gewaschen und Frisör sowie der Arzt ins Haus kommen. Durch dieses neue "Lebenskonzept" können sich die älteren Leute wieder auf sich selbst konzentrieren, sind dadurch agiler und es bietet sich eine viel höhere Lebensqualität, als in einem herkömmlichen Pflegeheim.
Für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bietet sich die Möglichkeit ein neues Klientel anzusprechen und so ein Betriebskonzept zu führen, dass nicht nur für dessen Bewohner, sondern auch für den Betrieb selbst einen Mehrwert darstellt.
Mit dieser Überlegung, älteren Menschen in den Pflegestufen 1 - 3 die Aussicht auf einen würdigen Lebensabend in einem Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb zu geben würden automatisch neue Heimplätze für  Pflegebedürftige in den Pflegestufen 4 - 7 geschaffen werden.
Die monatlichen Kosten für einen Pflegeplatz in einem steirischen Pflegeheim belaufen sich auf rund € 2.700,00. Einem Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb wäre es möglich, pflegebedürftigen Menschen mit der Pflegestufe 1 - 3 eine Vollverpflegung um € 1.500,00 zu bieten. Dies zeigt ein bereits vorhandenes Pilotprojekt in der Steiermark, indem derzeit vier Dauermieter in den Pflegestufen 1 - 3 betreut werden.  
Vergleicht man dieses Pilotprojekt mit einem steirischen Pflegeheim, lässt sich erkennen, dass eine Betreuung durch Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben dem Land Steiermark  jährlich rund 42 Mio. ersparen könnte.
Um den Leuten diese Form des "betreuten Wohnens" leistbar zu machen, müssten die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe ebenso eine finanzielle Förderung vom Land Steiermark erhalten und es würde dieses Modell dennoch erheblich kostengünstiger sein, als ein herkömmliches Pflegeheim.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
die Förderungsrichtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für Betreutes Wohnen für Senioren so anzupassen, dass auch alternative Konzepte, unter folgenden Modellbedingungen den Förderungsrichtlinien entsprechen:

  • Barrierefrei
  • Notrufdienst 24 Std.
  • Zusammenarbeit mit der Heimhilfe (Pflegedokumentationen: Stammdaten, Anlass und Datum der Aufnahme, Pflegeanamnese, Pflegediagnose, Pflegeplanung, Pflegemaßnahmen, Einstufung nach dem Pflegegeldgesetz, Bewohnerwünsche, Aufzeichnung über die Art der Ernährung)
  • Ärztliche Betreuung, freie Arztwahl
  • Frühstück, Mittag sowie Abendessen, Diät und Vegetarisch
  • Tägliche Zimmerreinigung
  • Tägliche Betreuung auf freiwilliger Basis
  • TV, Internet und Radio ist im Zimmerpreis inkl.
  • Wäscheservice
  • Teilnahme am sozialen Leben
  • Aufzug
  • Individuelle Betreuung
  • Kleine Erledigungen
  • Parkplätze
  • Friseur
  • Einbettzimmer mind. 26 m²
  • Doppelzimmer mind. 47 m²
  • auch getrennte Betten möglich
  • getrenntes Wohn- und Schlafzimmer im Doppelzimmer
  • Zentrale Servicestelle
  • Anbindung des öffentlichen Verkehrsnetz
  • Nah der Infrastruktur
  • Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat und Intimsphäre
  • Beziehung einer hausexternen Beratung
  • Keine Besuchszeiten Beschränkung
  • Zugang zu einem Telefon
  • Persönliche Kleidung
  • Möglichkeiten einer angemessenen, individuell gestalteten Einrichtung nach Maßgabe der baulichen Ausgestaltung
  • Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen
  • Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist


Unterschrift(en):
Anton Kogler (FPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ)