EZ/OZ: 788/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.10.2011, 10:29:34
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Johann Seitinger, Siegfried Schrittwieser, Franz Voves
Betreff:
Einzugsbegleitung im gemeinnützigen Wohnbau
Wohnen ist weit mehr als nur ein menschliches Grundbedürfnis - es ist eine wichtige Voraussetzung zur Stabilisierung und Entfaltung eines Menschen und zur Entwicklung allen gesellschaftlichen Lebens. Ziel der Wohnbaupolitik muss es sein, individuellen Wohnraum zu leistbaren Preisen zu schaffen und positiven Einfluss auf den Lebensraum der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen: Wichtige Themen sind dabei kinder-/jugend-, behinderten- und seniorengerechtes Wohnen und die Stärkung des "Miteinander Wohnens".
Austausch und Kommunikation zwischen den BewohnerInnen beginnen bisher üblicherweise erst nach dem Einzug. Speziell im verdichteten Wohnbau wäre es aber günstig, schon vorher die Kommunikation untereinander und zum Wohnbauträger zu starten damit sich die Bewohnerinnen und Bewohner bereits vor Bezug einer neuen Wohnanlage kennenlernen und gemeinsame Regeln über das Zusammenleben erarbeiten. Eine so erstellte Hausordnung hat dadurch sicher eine höhere Akzeptanz, Probleme im Zusammenleben werden sich im Gespräch leichter lösen lassen.
Ein wichtiges Instrument hierzu kann die professionelle Einzugsbegleitung im gemeinnützigen integrativen Wohnbau sein. Dies kann das Wohlbefinden anheben und das Miteinander im täglichen Umgang und die Integration stärken:
- Durch eine Begleitung der BewohnerInnen beim Neubezug einer Wohnanlage können gemeinschaftliche Aspekte des Zusammenlebens gestärkt und das einvernehmliche Zusammenwohnen der BewohnerInnen (Einheimischen und MigrantInnen) gefördert werden
- Ein Kennenlernen der MitbewohnerInnen wird unterstützt
- Gemeinsam werden Regeln für das Zusammenleben aufgestellt und vereinbart
- Lockerer Austausch und Gespräche werden initiiert, um im Falle von Konflikten eine bessere Gesprächsbasis zu haben
- Den zukünftigen BewohnerInnen wird durch die Einzugsbegleitung sowohl von der Kommune als auch vom Wohnbauträger Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegengebracht.
In Vorarlberg wurde dieses Modell schon vielfach erprobt und auch in die Wohnbauförderungsrichtlinien aufgenommen.
Hier heißt es:
Wohnbauförderungsrichtlinien 2009/2010, § 12 lit. e
"Die Wohnungen werden von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben. ... Von der Gemeinde ist auf eine sensible Wohnungsvergabe mit einer sozialen Durchmischung zu achten. (...) Im Regelfall sind von der Gemeinde und vom gemeinnützigen Bauträger Maßnahmen zu treffen, welche die Haushalte beim Integrationsprozess in der neuen Wohnanlage unterstützen. Dabei soll der Leitfaden zur Einzugsbegleitung angewendet werden."
Ein solches Modell wäre sicher auch in der Steiermark von Nöten und sinnvoll!
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Leitfaden zur Einzugsbegleitung für Gemeinden und Gemeinnützige Wohnbauträger auszuarbeiten und in die Richtlinien für die Wohnbauförderung aufzunehmen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)