EZ/OZ: 708/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.09.2011, 09:25:04
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Verzicht auf das Instrument der Ferialverfügung
Die unter dem Schlagwort Ferialverfügung bekannte Regelung in § 5 Abs 4 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung ist seit vielen Jahren Gegenstand berechtigter Kritik.
Sie ermöglicht es, dass Regierungsmitgliedern in den Sommermonaten unaufschiebbare Geschäftsstücke entfertigen dürfen, die sonst der Beschlussfassung im Rahmen einer ordentlichen Regierungssitzung bedürften.
Spätestens die Aufarbeitung der politischen Verantwortung für die Missstände im Zusammenhang mit der Herberstein OEG durch einen Untersuchungsauschuss des Landtages Steiermark am Beginn der XV. Gesetzgebungsperiode hat deutlich gezeigt, dass Ferialverfügungen allzuleicht Gelegenheit zum Missbrauch bieten, und überdies ein Instrument ohne wirksame Kontrollmechanismen gegen kostspielige Fehlentscheidungen ist.
Das Risiko, das von Entscheidungen ausgeht, die von einzelnen Personen getroffen werden und zunächst keiner Kontrolle oder Objektivierung unterliegen, mag ein Grund dafür sein, dass kein anderes österreichisches Bundesland vergleichbare Regelungen vorsieht. Das unzeitgemäße Instrument der Ferialverfügung muss endlich durch zeitgemäße Regelungen ersetzt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung in der Form abzuändern, dass das in § 5 Abs.4 GeOLR geregelte Instrument der Ferialverfügung abgeschafft und durch vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern - etwa die Fassung von Beschlüssen im Umlaufwege - ersetzt wird.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)