LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 713/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 09.09.2011, 09:39:52


Landtagsabgeordnete(r): Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann, Johann Seitinger, Christian Buchmann

Betreff:
Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge durch die öffentliche Hand


Beim Berufsschulbesuch entstehen meist Kosten für die Unterbringung der Lehrlinge im Internat. In der Steiermark kostet ein Internatsaufenthalt für eine Lehrgangsdauer von 9 1/3 Wochen € 839,00. Diese für die Ausbildung notwendigen Kosten werden vom Betrieb übernommen und mit der Lehrlingsentschädigung des Berufsschülers bezahlt. Verdient der Lehrling mehr, wird ihm die Differenz ausbezahlt, verdient der Lehrling weniger, zahlt der Betrieb die Differenz. Somit verdient der Lehrling in den Berufsschulmonaten im schlimmsten Fall gar nichts, während der Betrieb eventuell mehr als sonst zahlen muss, ohne die Leistung des Lehrlings zu bekommen. Diese Situation ist unbefriedigend, weshalb die öffentliche Hand die Unterbringungskosten übernehmen muss. Dies würde auch einen Ausgleich zur Stellung von Schülern mittlerer und höherer Schulen schaffen denen der Staat ihre Bildung zum überwiegenden Teil bezahlt, wenngleich sie im Unterschied zu Lehrlingen noch keinen effektiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung leisten können.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, das Berufsausbildungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass die Internatskosten für Berufsschüler von der öffentlichen Hand getragen werden.


Unterschrift(en):
Hannes Amesbauer (FPÖ), Gunter Hadwiger (FPÖ), Georg Mayer (FPÖ)