LANDTAG STEIERMARK
XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1025/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.01.2012, 09:36:25


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Erhöhung des Rahmens für Organstrafverfügungen im Parkgebührengesetz

Die Stadt Graz hat sich in einer Petition an den Landesgesetzgeber gewandt und unter anderem eine Anpassung des Höchstrahmens für Organstrafverfügungen nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz gefordert. Diese ist seit 1989 mit € 21,80 festgelegt. Eine Erhöhung des Strafrahmens auf € 35,-- scheint daher geboten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ......, mit dem das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006 geändert wird.
Der Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz vom 17. Jänner 2006 über die Erhebung von Gemeindeabgaben für das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Steiermärkisches Parkgebührengesetz 2006), LGBl. Nr. 37/2006 wird wie folgt geändert:

1. In § 12 Abs. 3 wird die Zahl "21,8" durch die Zahl "35,--" ersetzt.
2. Nach § 14 wird folgender § 15 eingefügt:
"§ 15
Inkrafttreten von Novellen
Die Änderung des § 12 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. .... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ....... in Kraft."




Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)