EZ/OZ: 727/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 21.09.2011, 09:47:14
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Unzulässige Schlechterstellung der Landesbediensteten gegenüber den Bundesbediensteten beim Erholungsurlaub
In der am 27. April 2011 im Landtag beschlossenen Dienstrechtsnovelle 2011 wurden die Bestimmungen über den Erholungsurlaub geändert. Bisher war das erhöhte Urlaubsausmaß vom Erreichen eines Dienstalters von 25 Jahren abhängig. Ab 1.1.2012 wird das erhöhte Urlaubsausmaß an die Vollendung des 43. Lebensjahres geknüpft.
Damit erfolgt eine Anpassung an das Dienstrecht des Bundes. Allerdings traten die geänderten Bestimmungen für den Erholungsurlaub der Bundesbediensteten mit 1.1.2011 in Kraft.
Die Landesbediensteten werden damit um ein Jahr schlechtergestellt. Würde z.B. ein 43jähriger Bundesbediensteter in den Landesdienst wechseln, so würde dieser eine Woche Erholungsurlaub verlieren. Im Hinblick auf das dienstrechtliche Homogenitätsgebot ist diese Ungleichbehandlung zwischen Bundes- und Landesbediensteten verfassungswidrig. Auch das Gleichbehandlungsgebot lässt es verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen, dass ein 43jähriger Bundesbedienster im Jahr 2011 eine Woche länger Erholungsurlaub als ein Landesbediensteter hat.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Dienstrechtsnovelle im Landtag einzubringen, wonach die geänderten Bestimmungen über den Erholungsurlaub nicht mit 1.1.2012 sondern rückwirkend mit 1.1.2011 in Kraft treten.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Sabine Jungwirth (Grüne)